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Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung (VwV) ist der verbindliche Teil für die neue Planungskultur. Es ist bundesweit einmalig, dass ein Leitfaden zur Beteiligung rechtlich so stark abgesichert wird. Wesentliche Elemente der VwV sind u.a. folgende Punkte: Die Behörden sollen auf den Vorhabenträger hinwirken, mehr frühe und mehr nicht-förmliche Beteiligung zu ermöglichen. Auch der Umgang mit Gutachten und die Verzahnung der informellen Bürgerbeteiligung mit den formellen Verfahren werden geregelt. Es gibt eine strengere Vorgabe für das Land bei eigenen Projekten (z.B. Straßenbau, Hochwasserschutz) früher zu beteiligen. So nimmt das Land eine Vorbildfunktion ein.

An dieser Stelle konnten Sie bis zum 3. Dezember 2013, 18:00 Uhr, die Verwaltungsvorschrift kommentieren. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen, auf konkrete Stellen zu verweisen und die VwV und den Planungsleitfaden getrennt zu kommentieren. Zudem empfehlen wir die Lektüre der Fragen-und-Antwort-Seite sowie der Zusammenfassung.

VwV Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF)

VwV Öffentlichkeitsbeteiligung (HTML)

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