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Frühzeitig, verbindlich und flexibel

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Der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf mehr Teilhabe an Planungen von großen Infrastrukturprojekten zeigt sich überall im Land. Deshalb stärkt die Landesregierung die Bürgerbeteiligung bei Planungsprozessen im Rahmen der bestehenden Rechtslage.

Die Verwaltungsvorschrift zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung) und der Leitfaden für eine neue Planungskultur (Planungsleitfaden) wurden unter Federführung der Staatsrätin Gisela Erler in einem Beteiligungsprozess erarbeitet. Verwaltung, Beteiligungsexpertinnen und -experten, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern haben daran mitgewirkt. Bei der VwV handelt es sich um eine für die Landesbehörden verbindliche Vorschrift, die um einen beratenden Teil (Planungsleitfaden) ergänzt wird.

Frühzeitig, verbindlich und flexibel: So sieht Bürgerbeteiligung in dem von der Staatsrätin vorgelegten Leitfaden für eine neue Planungskultur aus. Adressiert an die Landesverwaltung ist sein Inhalt im Wesentlichen die intensive Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern bei Großvorhaben des Landes. Die Bürgerinnen und Bürger sollen künftig schon zu Beginn der Planungen wie auch kontinuierlich im Projektverlauf einbezogen werden.

Was sind die wesentlichen Inhalte?

1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Bei der frühzeitigen Beteiligung müssen die Behörden die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung eines Projekts so früh wie möglich einbeziehen, damit problemlos auch über Alternativen oder den Ausstieg aus dem geplanten Projekt diskutiert werden kann. In der frühen Phase soll außerdem ein konkreter Beteiligungsfahrplan im so genannten Beteiligungs-Scoping festgelegt werden.

2. Verbindlichkeit
Die neuen Regeln schaffen erstmals ein geregeltes „Scharnier“ zwischen den Vorschlägen aus der Bürgerbeteiligung und den Entscheidungen der Behörden. Falls Bürgervorschläge nicht verwirklicht werden können, so muss die Verwaltung dies in Zukunft fachlich und öffentlich begründen. Das ist neu.

3. Flexibilität für Verfahren
Da jedes Großprojekt anders ist, gibt es auch für die Bürgerbeteiligung kein Schema F. Deshalb werden für jeden Fall individuell geeignete Formate, wie etwa unabhängige Moderation, Bürgerbefragung oder Zukunftswerkstatt ausgewählt. Genauer: Die Möglichkeiten, förmliche Verfahren mit nicht-förmlichen Elementen zu verbinden, müssen durch die Landesbehörden genutzt werden. Dies soll flexibel möglich sein, ohne auf ein reines Abarbeiten von Listen zuzusteuern. Erstens wird im Beteiligungs-Scoping zunächst darüber gesprochen, welche nicht-förmliche Verfahren sinnvoll sind. Dann kann darüber gesprochen werden, wie und an welcher Stelle die gesetzlichen Formate ergänzt werden sollten. Zweitens ist der Vorhabenträger für die nicht-förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig. Er hat für die Akzeptanz seines Vorhabens zu sorgen. Das ist ordnungspolitisch nicht Aufgabe der Behörden. Auch die bundesweite Neukonzeption der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung stellt konsequent auf den Vorhabenträger ab. Die Ergebnisse der nicht-förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung werden - drittens - dann über die Verzahnungselemente wie Amtsermittlung, Vorbereitung des Erörterungstermins oder Begründung der Entscheidung in das förmliche Verfahren übernommen.

Die Kommentierung

An dieser Stelle hatten Sie bis zum 3. Dezember 2013 Gelegenheit, die Verwaltungsvorschrift und den Planungsleitfaden zu kommentieren. Sie können sich auch ganz konkret

äußern.

VwV Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF)

Leitfaden für eine neue Planungskultur (PDF)

Zusammenfassung (PDF)

Fragen und Antworten zum Planungsleitfaden

Der Planungsleitfaden in Kürze

Kommentare : Planungsleitfaden und VwV Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

19. Kommentar von :Ohne Name

Stellungnahme der Smoltczyk & Partner GmbH

Wir unterstützten die Landesregierung bei den Bemühungen durch die „VwV-Öffentlichkeitsbeteiligung “ sowie den „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ eine frühe Bürgerbeteiligung zu etablieren. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ist bei Großprojekten ist die Voraussetzung für eine wirtschaftlich erfolgreiche Ausführung.

Wir unterstützten die Landesregierung bei den Bemühungen durch die
„VwV-Öffentlichkeitsbeteiligung “ sowie den „Leitfaden für eine neue
Planungskultur“ eine frühe Bürgerbeteiligung zu etablieren.

Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ist bei Großprojekten ist die Voraussetzung für eine wirtschaftlich erfolgreiche Ausführung.

Geschäftsführung der
Smoltczyk & Partner GmbH

18. Kommentar von :Ohne Name
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17. Kommentar von :Ohne Name

Guter Rahmen für frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist unumgänglich, um Akzeptanz für eine geplante Maßnahme zu erzielen. Wie die Erfahrung zeigt, sind rechtliche Rahmenbedingungen allein nicht mehr ausreichend. Auch ist das Vertrauen in die gewählten Volksvertreter nicht so groß, als dass deren Entscheidungen kritiklos akzeptiert werden. Technische und

Eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist unumgänglich, um Akzeptanz für eine geplante Maßnahme zu erzielen. Wie die Erfahrung zeigt, sind rechtliche Rahmenbedingungen allein nicht mehr ausreichend. Auch ist das Vertrauen in die gewählten Volksvertreter nicht so groß, als dass deren Entscheidungen kritiklos akzeptiert werden. Technische und wirtschaftliche Aspekte allein sind nicht immer entscheidend. Der mündige Bürger möchte Hintergründe verstehen und durch seine Meinungsäußerung die Vorhaben mit gestalten können.

Mit dem Planungsleitfaden und der VwV Öffentlichkeitsbeteiligung wird ein sehr guter Rahmen geschaffen, eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren. Es wäre wünschenswert, wenn der Anwendungsbereich nicht nur auf die ganz großen Projekte beschränkt bliebe sondern auch im kommunalen Bereich, wie bei der Erstellung eines neuen Bebauungsplans, umgesetzt würde.

Als Bürger, Planer und Mitverfasser der VDI-Richtlinie 7001 unterstütze ich ausdrücklich das Vorhaben der Landesregierung.

F.-H. Schlüter, SMP Ingenieure im Bauwesen, Karlsruhe

16. Kommentar von :Ohne Name

Stellungnahme des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie

In der deutschen Bevölkerung hat sich in den vergangenen Jahren ein Bewusstseinswandel vollzogen. Viele Bürger wollen heute stärker in die Entscheidungsprozesse über große Infrastrukturvorhaben eingebunden werden als dies noch vor einem oder zwei Jahrzehnten der Fall war. Politik, Verwaltung und Unternehmen müssen deshalb durch neue

In der deutschen Bevölkerung hat sich in den vergangenen Jahren ein Bewusstseinswandel vollzogen. Viele Bürger wollen heute stärker in die Entscheidungsprozesse über große Infrastrukturvorhaben eingebunden werden als dies noch vor einem oder zwei Jahrzehnten der Fall war.

Politik, Verwaltung und Unternehmen müssen deshalb durch neue kommunikative Legitimationsprozesse in der Bevölkerung für mehr Akzeptanz sorgen. Für uns heißt dies:

• zum einen mehr Kostenehrlichkeit und Kostentransparenz bei der Vorbereitung der Projekte,
• zum anderen eine wesentlich intensivere Beteiligung der Bürger an der Entscheidungsfindung,
z. B. durch Vorerörterungstermine, Mediationsverfahren oder Planungsdialoge.

Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass das Land Baden-Württemberg analog zum „Handbuch Bürgerbeteiligung“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nunmehr eine Verwaltungsvorschrift „Öffentlichkeitsbeteiligung“ und einen „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ vorgelegt hat, mit deren Hilfe mehr Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung sichergestellt werden sollen. Wichtig dabei jedoch, dass die Ansätze zu mehr Bürgerbeteiligung auf den verschiedenen staatlichen Ebenen miteinander abgestimmt werden, damit nicht ein Flickenteppich neuer Regelungen entsteht.

Die deutsche Bauindustrie ist bereit, das Land Baden-Württemberg auf dem Weg zu mehr Bürgerbeteiligung zu unterstützen.

RA Michael Knipper
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V.

15. Kommentar von :Ohne Name
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13. Kommentar von :Ohne Name

Stellungnahme zur VwV Öffentlichkeitsbeteiligung mit Planungsleitfaden im Rahmen der Verbändeanhörung

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme in der Verbändeanhörung. Mehr Demokratie e.V. begrüßt die vorliegende Verwaltungsvorschrift mit ergänzendem Planungsleitfaden als einen wichtigen und innovativen Schritt hin zu einer verbesserten Institutionalisierung von Bürger- und

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme in der Verbändeanhörung.

Mehr Demokratie e.V. begrüßt die vorliegende Verwaltungsvorschrift mit ergänzendem Planungsleitfaden als einen wichtigen und innovativen Schritt hin zu einer verbesserten Institutionalisierung von Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Dadurch nimmt Baden-Württemberg auf diesem Feld bundesweit eine Pionierrolle ein. Besonders hervorzuheben sind dabei die Selbstverpflichtung des Landes bei der frühzeitigen Beteiligung, das ausdifferenzierte Beteiligungs-Scoping sowie die Verknüpfung mit den in Planfeststellungsverfahren vorgesehenen Abläufen.

Wir begrüßen weiterhin, dass bei der Vorbereitung und Ausarbeitung dieser Verwaltungsvorschrift de facto in vielerlei Hinsicht so vorgegangen wurde wie bei einem Gesetzgebungsverfahren und dadurch viele Vorschläge und Kritikpunkte von vornherein mit aufgegriffen und teilweise berücksichtigt wurden.

Besonders wichtig ist, dass die erste Evaluierung bereits ein Jahr nach Inkrafttreten vorgesehen ist. Denn viele Auswirkungen der Verwaltungsvorschrift auf die Praxis sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Einerseits weil Neuland betreten wird, andererseits weil angesichts der großen Spielräume der Verwaltungsbehörden Vieles von deren Umsetzungswillen abhängt. Ein zügiges Nachjustieren nach Evaluierungen kann also sinnvoll sein. Die in der Verwaltungsvorschrift vorgesehene Dokumentationspflicht, insbesondere beim Beteilungs-Scoping als dem zentralen Schlüsselelement, ist dafür eine gute Voraussetzung.


Wir schlagen folgende Ergänzungen vor:

Es sollte eine im Internet für jedermann einsehbare „Vorhabenliste“ eingeführt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden (z.B. nach dem Vorbild des „Leitfadens“ der Stadt Heidelberg), damit sich Bürgerinnen und Bürger schnell eine aktuelle Übersicht zu ins Auge gefassten Projekten verschaffen und sich dazu ggf. zu Wort melden können.

Innerhalb der jeweiligen Behörden sollte es eine/n „Beteiligungsbeauftragte/n“ als Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger sowie andere Akteure geben. Zu deren Qualifikation als Experten für Beteiligungsfragen sollte das Land spezielle Schulungen anbieten, die über die schon entwickelten Lehrgänge z.B. der Führungsakademie hinausgehen.

Die Hinwirkungspflicht gegenüber Dritten zur weitergehenden Implementierung von Bürgerbeteiligung sollte durch besondere Anreizstrukturen oder spezielle Hilfestellungen für Dritte ergänzt werden.

Es ist erfreulich und zu begrüßen, dass in der Verwaltungsschrift nun Kriterien genannt sind, wann eine „Vertiefung“ der Bürgerbeteiligung aufgrund eines anzunehmenden Konfliktpotentials erfolgen soll. Diese Schwellenwerte (Einwendungen von mindestens zehn Kommunalvertretungsorganen oder 3000 Bürgern) erscheinen uns aber als deutlich zu hoch gegriffen. Schon ein Drittel davon ist ausreichend, um mit hoher Sicherheit ein relevantes Konfliktpotenzial anzuzeigen.

Wenn der von der Verwaltungsbehörde im konkreten Fall als „angemessen“ angesehene Grad der Bürgerbeteiligung allzu sehr divergiert von der Einschätzung anderer Akteure, sollten es über einen an den Verfahren ansonsten nicht beteiligten Ombudsmann die Möglichkeit einer Beschwerde geben. Auch auf die Möglichkeit einer Petition an den Landtag sollte im Leitfaden für solche Fälle verwiesen werden.

Wir sehen erhebliche Schnittstellen zwischen der VwV Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. dem Planungsleitfaden einerseits und dem in Aussicht gestellten Informationsfreiheitsgesetz des Landes andererseits. Deshalb plädieren wir dafür, beides zusammenhängend zu diskutieren und ein Informationsfreiheitsgesetz schnell umzusetzen.

Der Anwendungsbereich der VwV Öffentlichkeitsbeteiligung (Planfeststellungsverfahren, Genehmigungsverfahren nach § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz) ist relativ eng gefasst. Deshalb sollte geprüft werden, in welchen Bereichen der Landesverwaltung (z.B. Schule, Bildung, Wissenschaft, Soziales u.a.m.) Vergleichbares entwickelt werden kann. Weil es in diesen anderen Politikfeldern teilweise weniger bundesrechtliche Vorgaben und Einschränkungen gibt, könnte dies sogar ertragreicher sein. Im Koalitionsvertrag steht, es sei das Ziel, „Bürgerbeteiligung in allen relevanten Bereichen fest zu verankern“. Deshalb wir hoffen wir, dass die vorliegende Verwaltungsvorschrift mit Leitfaden auch Impulse für noch kommende weitere Institutionalisierungen von Bürgerbeteiligung in anderen Politikfeldern geben wird. Es sollte auch geprüft werden, durch welche landesrechtlichen Rahmensetzungen die Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung auf der kommunalen Ebene weiter gefördert werden kann.


Der weitere Reformbedarf zur Verwaltungsvorschrift hängt von den Ergebnissen der Evaluierung ab. Derzeit noch nicht absehbar sind beispielsweise die Antworten auf folgende Fragen:

- Wird das Konfliktpotenzial von den Behörden fair und realistisch eingeschätzt, oder werden Spielräume dazu ausgenutzt, um Bürgerbeteiligung zwar formal im Rahmen der Verwaltungsvorschrift, aber dennoch auf minimalistischem Niveau zu betreiben? Kommt es zu so begründeten Protesten und Beschwerden?

- Inwiefern ist die Annahme zu hinterfragen, Bürgerbeteiligung sei nur „freiwillig“ und bei „gutem Willen“ der Verwaltungen zweckmäßig, oder kann Beteiligungskultur unter bestimmten Umständen sogar nur dann gelingen, wenn Bürgerinnen und Bürgern verbindliche Rechte in die Hände gegeben werden, mit denen sie eine ihnen angemessen erscheinende Beteiligung ggf. auch gegen Widerstände herbeiführen können? Als eine mögliche Erweiterung könnte überlegt werden, den Bürgerinnen und Bürgern durch ein spezielles Quorumsrecht (z.B. 1000 Unterschriften) zur Beantragung weiterer Maßnahmen einen gewissen Mindeststandard bei der Bürgerbeteiligung in der Verwaltungsvorschrift zu garantieren.

- Wie sieht das „Hinwirken“ auf Dritte zu guter Bürgerbeteiligung in der Praxis tatsächlich aus und welchen Effekt hat es?

- Wie erfolgreich ist das Konzept von Verwaltungsvorschrift und Leitfaden, wenn objektive Interessenskonflikte, sowohl bei Vorhabenträgern wie bei den Verwaltungen, im Spiel sind?

- Ergeben sich aus der zu evaluierenden Praxis Anregungen für eventuelle gesetzliche Reformen im Planungsrecht, die über das angekündigte Umweltverfahrensgesetz hinaus gehen?



Mit freundlichen Grüßen,
gez.

Dr. Edgar Wunder

12. Kommentar von :Ohne Name

Stellungnahme der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V.

Große Infrastrukturprojekte rufen regelmäßig kontroverse Diskussionen in Politik, Medien und Bevölkerung hervor. Ein prägendes Beispiel haben wir mit Stuttgart 21 direkt vor der Haustüre. Entscheidungsprozesse sind für die Öffentlichkeit nicht ausreichend durchschaubar und eine Bürgerbeteiligung findet nur in unzureichendem Maße statt – das sind

Große Infrastrukturprojekte rufen regelmäßig kontroverse Diskussionen in Politik, Medien und Bevölkerung hervor. Ein prägendes Beispiel haben wir mit Stuttgart 21 direkt vor der Haustüre. Entscheidungsprozesse sind für die Öffentlichkeit nicht ausreichend durchschaubar und eine Bürgerbeteiligung findet nur in unzureichendem Maße statt – das sind die Kritikpunkte, mit denen sich die Verwaltung (und andere Vorhabenträger) konfrontiert sehen. Vor diesem Hintergrund gilt es die Zeichen der Zeit zu erkennen.

Investitionen in die Infrastruktur sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Die mit dem Ausbau der Infrastruktur einhergehenden Großprojekte gilt es in angemessener Zeit zu realisieren. Angesichts der drängenden Probleme, die in naher Zukunft zu bewältigen sind (als ein Beispiel sei die Energiewende genannt), ist es notwendig, für die damit einhergehenden Baumaßnahmen eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen. Wenn Bürgerinnen und Bürger sich unzureichend informiert und zu spät eingebunden fühlen, begründet dies nachvollziehbare Akzeptanzprobleme. Nur wer von der Sinnhaftigkeit einer Investition und einem fairen Konsens überzeugt ist, wird sich zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bekennen.

Die Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in einem frühen Stadium der Planung und begleitend zur Bauausführung ist nach Ansicht der Bauwirtschaft Baden-Württemberg der richtige Weg, für die Gesellschaft wichtige Großprojekte auch auf eine entsprechend breite Basis zu stellen. Deshalb unterstützen wir das Vorhaben der Landesregierung ausdrücklich.

Für die Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V.

RA Dieter Diener
Hauptgeschäftsführer

11. Kommentar von :Ohne Name

Stellungnahme des Verbands Beratender Ingenieure Baden-Württemberg (VBI)

Der Verband Beratender Ingenieure Baden-Württemberg spricht sich dafür aus dass, berechtigte Bürgerinteressen bei Infrastruktur-Großprojekten schon zu einem frühen Zeitpunkt berücksichtigt werden und daher eine stärkere Bürgerbeteiligung schon in einer frühen Phase der Planung wünschenswert ist. Der VBI-BW unterstützt die Landesregierung,

Der Verband Beratender Ingenieure Baden-Württemberg spricht sich dafür aus dass,

berechtigte Bürgerinteressen bei Infrastruktur-Großprojekten schon zu einem frühen Zeitpunkt berücksichtigt werden und daher eine stärkere Bürgerbeteiligung schon in einer frühen Phase der Planung wünschenswert ist.

Der VBI-BW unterstützt die Landesregierung, die durch die „VwV-Öffentlichkeitsbeteiligung “ sowie dem „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ eine frühe Bürgerbeteiligung etablieren möchte.

Infrastruktur-Großprojekte sind nur dann wirtschaftlich und zeitlich optimiert zu realisieren, wenn die Vielzahl an Beteiligten in partnerschaftlicher Weise zusammenarbeiten. Dies ist nur dann möglich, wenn im frühen Vorfeld die unterschiedlichen Interessen abgewogen werden.

Der VBI Landesvorstand Baden-Württemberg
Vorsitzender
Dipl.-Ing. Stefan Zachmann
Dipl.-Ing. Stellv. Vorsitzender
Mathias Ebner

Sowie die Vorstandsmitglieder
Dipl.-Ing. Frank Deuchler
Dr.-Ing. Joachim Figlus
Dr.-Ing. Konrad Nübel
Dr.-Ing. Joachim Filgus
Dipl.-Ing. Peter Sackmann
Dipl.-Ing. Felix Späh

10. Kommentar von :Ohne Name

Stellungnahme der Ed. Züblin AG, Stuttgart

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) hat sich auf dem Tag der Deutschen Bauindustrie 2013 in Berlin am 6. Juni 2013 vor über 1.000 Teilnehmern mit hochrangigen Vertretern aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft u.a. in zwei zentralen Botschaften deutlich dafür ausgesprochen, dass (1) Bürgerinnen und Bürger mitgenommen und künftig

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) hat sich auf dem Tag der Deutschen Bauindustrie 2013 in Berlin am 6. Juni 2013 vor über 1.000 Teilnehmern mit hochrangigen Vertretern aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft u.a. in zwei zentralen Botschaften deutlich dafür ausgesprochen, dass

(1) Bürgerinnen und Bürger mitgenommen und künftig stärker in die Planung und Entscheidung bei Infrastrukturmaßnahmen einbezogen werden,

(2) wir in Deutschland dafür sorgen müssen, dass berechtigte Bürgerinteressen bereits im Vorfeld von Investitionsvorhaben einbezogen werden.

Als eines der größten deutschen Bauunternehmen mit Sitz in Stuttgart, hat die Ed. Züblin AG die Forderungen des HDB mit geprägt. Baden-Württemberg ist mit der "VwV Öffentlichkeitsbeteiligung" und dem "Leitfaden für eine neue Planungskultur" auf dem Weg, diese Forderungen in die Tat umzusetzen.

Wir unterstützen die Landesregierung auf diesem für Gesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen wichtigen Gebiet und sind bereit, uns selbst angemessen einzubringen und auch unsere öffentlichen und privaten Kunden dabei zu unterstützen.

Für den Vorstand der Ed. Züblin AG:
Dipl.-Ing. Klaus Pöllath - Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Rühlig