Bauen

Änderung der Landesbauordnung

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Anlass der Gesetzesänderung ist der aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Oktober 2014 (Rs. C-100/13) resultierende Anpassungsbedarf an das europäische Bauproduktenrecht. 

An bestimmte Bauprodukte wurden bisher über die Bauregellisten, die in den Bauordnungen der Länder verankert sind und vom Deutschen Institut für Bautechnik bekannt gemacht werden, zusätzliche nationale Anforderungen gestellt, die über die in harmonisierten (technischen) Normen enthaltenen Anforderungen hinausgehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies in seinem Urteil vom 16.10.2014 als unvereinbar mit den europäischen Regelungen des freien Warenverkehrs angesehen. 

Als eine Konsequenz aus dem Urteil des EuGH haben die Gremien der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau- Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder (ARGEBAU) die Musterbauordnung novelliert. Da die Musterbauordnung keine eigene Rechtswirkung entfaltet, ist es erforderlich, dass die Länder diese in Landesrecht umsetzen. In Baden-Württemberg ist daher die Landesbauordnung entsprechend zu ändern. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig ein Bauprodukt, das die CE-Kennzeichnung aufgrund der europäischen Bauproduktenverordnung trägt, verwendet werden darf, wenn die erklärten Leistungen den in diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes festgelegten bauwerksseitigen Anforderungen für diese Verwendung entsprechen. Außerdem wird klargestellt, dass es nationale Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise für nach der Bauproduktenverordnung CE-gekennzeichnete Bauprodukte nicht mehr gibt. Weiterhin enthält der Gesetzentwurf eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Technischen Baubestimmungen als Verwaltungsvorschrift. 

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 17. Februar 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf: Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (PDF)

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