Online-Kommentierung
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes soll vor allem die Festsetzung von Verspätungszuschlägen für den Bereich der Kirchensteuer ab dem 1. Januar 2019 ausgeschlossen werden.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes soll vor allem die Festsetzung von Verspätungszuschlägen für den Bereich der Kirchensteuer ab dem 1. Januar 2019 ausgeschlossen werden.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 24. September 2018 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.