Online-Kommentierung
Mit der Änderung der Zuständigkeitsverordnung zur Gewerbeordnung soll die Zuständigkeit für den Vollzug auf die Industrie- und Handelskammern übertragen werden.
Mit der Änderung der Zuständigkeitsverordnung zur Gewerbeordnung soll die Zuständigkeit für den Vollzug auf die Industrie- und Handelskammern übertragen werden.
Sie konnten den Verordnungsentwurf bis zum 9. Januar 2019, 17 Uhr, kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.