Verbände und Organisationen, die von dieser Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
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Artikel 7: Änderung des Landesgesundheitsgesetzes
zu: § 6 Sektorenübergreifender Landesausschuss für Gesundheit und Pflege Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. begrüßt grundsätzlich die Bildung eines sektorenübergreifenden Landesausschuss für Gesundheit und Pflege. Allerdings werden Patientinnen und Patienten, Selbsthilfe und von
zu: § 6 Sektorenübergreifender Landesausschuss für Gesundheit und Pflege
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. begrüßt grundsätzlich die Bildung eines sektorenübergreifenden Landesausschuss für Gesundheit und Pflege. Allerdings werden Patientinnen und Patienten, Selbsthilfe und von Pflegebedürftigkeit Betroffene und deren Interessensvertretung im vorliegenden Gesetzentwurf nur mit 2 Stimmen (von insgesamt 43 Stimmen) nicht angemessen berücksichtigt. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dass man sich in der fünften Sitzung des Sektorenübergreifenden Landesausschusses auf die neue Besetzung des Gremiums und der Stimmverteilung geeinigt habe. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Leistungserbringer und die Kostenträger mit gleicher Stimmenzahl vertreten sind. Dies ist aus unserer Sicht nicht vereinbar mit den Anforderungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch der Minister für Soziales und Integration Baden-Württemberg weist regelmäßig bei Veranstaltungen darauf hin, dass man aus Betroffene Beteiligte machen müsse.
Das neue Gremium ist sowohl für Gesundheit als auch für Pflege zuständig. Maßgebliche Patientenvertreter im Sinne von § 140 f SGB V sind nicht zwingend identisch mit den maßgeblichen Vertretern der von Pflegebedürftigkeit Betroffener. Diese haben im derzeitigen Landespflegeausschuss 4 Sitze.
Der Landespflegeausschuss wurde seit 2017 mehrfach über die Pläne informiert, dass es künftig einen Sektorenübergreifenden Landesausschuss für Gesundheit und Pflege geben werde. Über die Zusammensetzung wurde nach unserer Kenntnis nicht im Detail gesprochen. Die Vertreter der von Pflegebedürftigkeit Betroffener haben in den Sitzungen gebeten, für eine angemessene Vertretung er von Pflegebedürftigkeit Betroffener Sorge zu tragen.
Wir fordern daher, die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder für die in Baden-Württemberg für die Wahrnehmung der Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen im Sinne von § 140 f SGB V von 2 auf 4 Stimmen zu erhöhen.
Wir fordern ferner, neu aufzunehmen die Vertreterinnen und Vertreter der von Pflegebedürftigkeit Betroffener und deren Interessenvertretung mit ebenfalls 4 Stimmen.
Wir fordern zudem, als weitere stimmberechtigte Mitglieder neu aufzunehmen: die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen. Dies hatten wir bereits 2015 in der Anhörung zum Landesgesundheitsgesetz Baden-Württemberg so vorgetragen.
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.