Finanzen

Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen

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Der Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 soll das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes umsetzen.

Mit dem Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) soll das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 17. Februar 2017 gemäß der am 17. März 2017 getroffenen Vereinbarung der Landesregierung mit dem Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) – Beamtenbund Tarifunion und dem Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. umgesetzt werden.

Im Jahr 2017 soll eine lineare Steigerung der Besoldung und Versorgung um 1,8 Prozent, mindestens 75 Euro (abzüglich des Verminderungsbetrags auf Grund der Zuführungen zur Versorgungsrücklage nach § 17 Absatz 2 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg, LBesGBW) erfolgen. Im Jahr 2018 soll eine weitere lineare Steigerung um 2,675 Prozent (2,35 Prozent zuzüglich 0,325 Prozent „BW-Bonus“ als Ausgleich für die im Tarifbereich vereinbarte Stufe 6) erfolgen. Die Anwärtergrundbeträge sollen im Jahr 2017 um 35 Euro und im Jahr 2018 um weitere 35 Euro erhöht werden. Die besondere Eingangsbesoldung nach § 23 LBesGBW soll zum 1. Januar 2018 vollständig entfallen. Zudem wird die Gelegenheit ergriffen, notwendige Änderungen bei den versorgungsrechtlichen Regelungen zu Pflegezuschlägen (§§ 67, 95 Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg) vorzunehmen.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände haben im Rahmen der Anhörungsverfahren nach den §§ 89 Absatz 2 und 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 19. Mai 2017 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 19. Mai 2017 kommentieren.

Anhörungsentwurf Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 (PDF)

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