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Das Ernennungsgesetz soll aufgrund der geänderten personalwirtschaftlichen Anforderungen nach Aufhebung der staatlichen Notariate angepasst werden.

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Das Ernennungsgesetz soll aufgrund der geänderten personalwirtschaftlichen Anforderungen nach Aufhebung der staatlichen Notariate angepasst werden.

Im Zuge einer Übertragung der Personalverwaltung für die Angehörigen der Laufbahn des Bezirksnotardienstes vom Justizministerium auf die Oberlandesgerichte soll der bisherige Vorbehalt zugunsten des Justizministeriums bezüglich der in § 2 des Ernennungsgesetzes genannten Rechte, insbesondere zur Einstellung, zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, zur Beförderung und zur Versetzung gestrichen werden. Die Übertragung trägt geänderten personalwirtschaftlichen Anforderungen nach Aufhebung der staatlichen Notariate Rechnung.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 15. Oktober 2018 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.