Mit den Gesetzesänderungen wird zum einen die im Finanzausgleichsgesetz zu normierenden Empfehlungen der Verständigung in der Gemeinsamen Finanzkommission umgesetzt. Zum anderen wird die Inklusion von Kindern mit Behinderung oder mit drohender Behinderung ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und die Kooperation der Kindertageseinrichtungen mit den Grundschulen mit zusätzlichen Landesmitteln unterstützt.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Kindertagesbetreuungsgesetzes werden die im Finanzausgleichsgesetz zu normierenden Empfehlungen der Verständigung in der Gemeinsamen Finanzkommission vom 24. Juli 2018 zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden umgesetzt sowie die Inklusion von Kindern mit Behinderung oder mit drohender Behinderung ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und die Kooperation der Kindertageseinrichtungen mit den Grundschulen mit zusätzlichen Landesmitteln unterstützt.
Die im Zusammenhang stehenden Maßnahmen werden in einem Artikelgesetz zusammengefasst.
Sie konnten den Gesetzentwurf biszum25. Oktober 2018 kommentieren.
Verbände und Organisationen, die von dieser Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Kommentare :
zur Änderung des Finanzausgleichs- und Kindertagesbetreuungsgesetzes
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1.
Kommentar von :Onkel Donald aus Entenhausen
Kindertagesbetreuung
Ich finde, das Land sollte das Wiener und vor allem das Straßhofer Modell sich zum Vorbilde nehmen. Das wär ur viel super.
Kommentare : zur Änderung des Finanzausgleichs- und Kindertagesbetreuungsgesetzes
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Kindertagesbetreuung
Ich finde, das Land sollte das Wiener und vor allem das Straßhofer Modell sich zum Vorbilde nehmen. Das wär ur viel super.
Ein Auslandsösterreicher in Baden-Württemberge