Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sollen vor allem die im Finanzausgleichsgesetz zu normierenden Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission vom 16. Dezember 2019 und vom 20. Juli 2020 umgesetzt werden.
Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sollen vor allem die im Finanzausgleichsgesetz zu normierenden Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission vom 16. Dezember 2019 und vom 20. Juli 2020 umgesetzt werden.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 21. September 2020 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.