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Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes sowie des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes

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Die vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet zwei Themenbereiche: Die Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes und die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes.

Das Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetz regelt die Höhe des Forstverwaltungskostenbeitrags, der von den Kommunen für die Betreuung ihrer Wälder durch die Landratsämter erhoben wird. Mit der Änderung werden steuerrechtliche Vorgaben umgesetzt. Aufgrund einer Einschätzung der Finanzverwaltung dient die Kommunalwaldbetreuung dem forstwirtschaftlichen Betrieb der Kommune und unterliegt seit dem 1. Januar 2014 vollumfänglich der Umsatzsteuer. Nach Ablauf eines von der Finanzverwaltung gewährten zwei-jährigen Übergangszeitraumes besteht die Notwendigkeit, die Erhebung der Umsatzsteuer auf den Forstverwaltungskostenbeitrag gesetzlich zu regeln. Es wird festgelegt, dass die Kommunen künftig diesen Beitrag einschließlich der Mehrwertsteuer bezahlen müssen.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes werden zwei konkrete Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt:

  1. Die erforderliche Mindestfläche bei Fütterungskonzeptionen für Rehwild wird von 2.500 Hektar auf 1.500 Hektar abgesenkt. Das ermöglicht eine detaillierte Berücksichtigung besonderer landschaftsökologischer Verhältnisse.
  2. Die zweite Änderung betrifft die unbürokratische Verbesserung der Bejagungsmöglichkeiten für Schwarzwild im März bei günstigen Schneelagen im Wald. Aufgrund von lokal hohen Schwarzwildbeständen mit entsprechenden Wildschadensbrennpunkten ist die Erweiterung der Bejagungsmöglichkeiten beim Schwarzwild wichtig.

Gesetzentwurf zur Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes und des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (PDF)