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Änderung des Landesmediengesetzes

Die Landesregierung tritt für den Erhalt der vielfältigen Medienlandschaft in Baden-Württemberg ein. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Förderangebote auszubauen, die dem Erhalt der Vielfalt, der Anpassung der Geschäftsmodelle an digitale Herausforderungen und der Sicherung der journalistischen Qualität dienen. Im Hinblick darauf wurden in dem vom Staatsministerium im Jahr 2018 durchgeführten Runden Tisch Medienzukunft potentielle Maßnahmen identifiziert und diskutiert.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine neue Maßnahme zur Förderung privater regionaler Fernsehangebote durch die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) eingerichtet werden. Zum Zweck der Förderung erhält die LFK dafür vorgesehene Mittel aus dem Landeshaushalt. In dem vom Landtag von Baden-Württemberg am 18. Dezember 2019 beschlossenen Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 sind zu diesem Zweck 4,2 Millionen Euro jährlich vorgesehen.

Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf am 10. März 2020 zur Anhörung freigegeben.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 31. März 2020 kommentieren.

Gesetzentwurf: Änderung des Landesmediengesetzes (PDF)

Kommentare : zur Änderung des Landesmediengesetzes

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1. Kommentar von :ohne Name 8709

Förderung

Die Förderung der kleineren Fernsehstationen ist sehr wichtig für das kommunale Zusammenleben Sie berichten aus der Region und stärken die Information der Region
je kleiner je gewichtiger

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