Verbände und Organisationen, die von dieser Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Kommentare : zur Änderung des Landesmediengesetzes
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Förderung
Die Förderung der kleineren Fernsehstationen ist sehr wichtig für das kommunale Zusammenleben Sie berichten aus der Region und stärken die Information der Region
je kleiner je gewichtiger