Online-Kommentierung
Durch das Änderungsgesetz soll das Wahlverfahren zur Wahl der Stufenvertretungen im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich vereinfacht und der mit der Wahl einhergehende Verwaltungsaufwand vermindert werden.

Durch das Änderungsgesetz soll das Wahlverfahren zur Wahl der Stufenvertretungen im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich vereinfacht und der mit der Wahl einhergehende Verwaltungsaufwand vermindert werden.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 29. August 2018 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.