Durch das Änderungsgesetz soll das Wahlverfahren zur Wahl der Stufenvertretungen im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich vereinfacht und der mit der Wahl einhergehende Verwaltungsaufwand vermindert werden.
Mit dem Änderungsgesetz zum Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz und zur Änderung der Verordnung der Landesregierung über eine Wahlordnung zum Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz soll im Wesentlichen das Wahlverfahren zur Wahl der Stufenvertretungen im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich (der Bezirksrichter- und -staatsanwaltsräte auf Ebene der Obergerichte beziehungsweise der Generalstaatsanwaltschaften und des Landesrichter- und -staatsanwaltsrats auf Ebene des Justizministeriums) vereinfacht und der mit der Wahl einhergehende Verwaltungsaufwand vermindert werden.
Die Stufenvertretungen im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich wurden mit dem Änderungsgesetz zum Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz vom 6. Oktober 2015 etabliert.
Dem im Anschluss an die erstmaligen Wahlen der neu eingeführten Stufenvertretungen von der Praxis geäußerte Wunsch, insbesondere die Wahlvorschriften in struktureller Hinsicht noch stärker an justizspezifische Belange und an den technischen Fortschritt anzupassen, soll durch eine Anpassung der bestehenden Regelungen im Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz Rechnung getragen werden. Anknüpfend an das bisherige Wahlrechtsregime soll zudem die Wahlordnung zum Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz für Vorschriften zur Durchführung der Wahl der Richterräte geöffnet werden.
Verbände und Organisationen, die von der nebenstehenden Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 29. August 2018 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.
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