Online-Kommentierung
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetzes enthält punktuelle Änderungen im Bereich der richterlichen Fortbildung, der Juristenausbildung, der Justizverwaltung und -organisation sowie im Landesjustizkostenrecht.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 30. September 2020 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.