Online-Kommentierung
Durch die Änderung des Gesetzes werden die Kopfsatzzuschüsse basierend auf dem Bericht an den Landtag über die Kosten des öffentlichen Schulwesens auf 80 Prozent der bei einer entsprechenden Schule im öffentlichen Schulwesen entstehenden Kosten eines Schülers angepasst.


Sie konnten den Gesetzesentwurf bis zum 3. Mai 2019 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.