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Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

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Mit dem Gesetz beabsichtigt die Landesregierung, Mehreinnahmen in dem dynamisch wachsenden Bereich Wissenschaft zu erzielen, um die hohe Qualität des Studiums zu sichern und die Internationalisierung der Hochschulen zu verbessern.

Der Wissenschaftsbereich ist in den vergangenen Jahren so stark gewachsen wie kein anderer. Die Zahl der Studierenden in Baden-Württemberg ist seit 2005 um 50 Prozent angestiegen. Die Drittmitteleinnahmen sind im gleichen Zeitraum um 100 Prozent gewachsen. Innovationen in unserer Gesellschaft sind mittlerweile weit überwiegend wissenschaftsgetrieben. In diesem Kontext hält die Landesregierung drastische Kürzungen als Alternative zu Mehreinnahmen für die falsche Reaktion. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass internationale Studierende künftig 1.500 Euro Eigenbeitrag pro Semester leisten. Für ein Zweitstudium sollen künftig 650 Euro pro Semester erhoben werden. Beide Gebühren sollen nur für Studierende gelten, die ab dem Wintersemester 2017/18 ein neues Studium aufnehmen. 

Die Mobilität internationaler Studierender hat enorm zugenommen; eine weitere Zunahme ist zu erwarten. Bislang kapitulieren jedoch noch zu viele vor den kulturellen und systemischen Unterschieden, die sie in Baden-Württemberg vorfinden. Eine bessere Betreuung ist aus Sicht der Landesregierung der Schlüssel, um das zu ändern. Deshalb sollen den Hochschulen künftig 300 Euro pro internationalem Studierenden und Semester direkt für die Internationalisierung zur Verfügung stehen. Von den Gebühren für internationale Studierende soll nach dem Gesetzentwurf nur betroffen sein, wer zum Zwecke des Studiums einreist. Die Gebührenpflicht gilt nicht für Studierwillige, gleich welcher Nation, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder einen so genannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen. Ebenfalls ausgenommen sind Geflüchtete sowie Studierende, die ihm Rahmen von gegenseitigen Austauschprogrammen nach Baden-Württemberg kommen. 

Die Gebühren für ein Zweitstudium beziehen sich auf einen jeweils zweiten Bachelor oder zweiten Master-Abschluss. Das Erststudium inklusive einem Bachelor- und einem Master-Abschluss bleiben gebührenfrei. Ein Studiengangwechsel vor dem ersten Abschluss oder für eine berufliche Qualifikation zwingend notwendige zusätzliche Studiengänge (wie z.B. Kieferchirurgie) sollen ebenfalls von den Gebühren ausgenommen sein.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 13. Januar 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf: Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und des Akademiengesetzes (PDF)

Erhebung von Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

Kommentare : Studiengebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

137. Kommentar von :Ohne Name

kein Bestandsschutz für konsekutive Studiengänge

Als eine Nicht-EU Bürgerin, die ihr Bachelor-Studium an einer deutschen Hochschule selbstständig finanziert, finde ich es extrem ungerecht, dass ich für mein Master-Studium ab dem WS17/18 Studiengebühren bezahlen soll. In meinem Studienfach ist ein Master-Abschluss ein Muss, und ihn mit meinen heutigen Einkünften zu finanzieren halte ich für

Als eine Nicht-EU Bürgerin, die ihr Bachelor-Studium an einer deutschen Hochschule selbstständig finanziert, finde ich es extrem ungerecht, dass ich für mein Master-Studium ab dem WS17/18 Studiengebühren bezahlen soll. In meinem Studienfach ist ein Master-Abschluss ein Muss, und ihn mit meinen heutigen Einkünften zu finanzieren halte ich für unmöglich (ein Teilzeitjob, da ein Vollzeitjob meinem Studium schaden würde und mit meinem Aufenthaltstitel unerlaubt ist).
Eine Einführung von Studiengebühren würde mich und mehrere andere Studierende, die nach dem Studium bereit wären, in dem Land zu bleiben und zu dessen Entwicklung beizutragen, zum Verlassen von Baden-Württemberg zwingen, höchstwahrscheinlich für immer. Ich fühle mich extrem bedrückt und kann leider nicht in einem Land bleiben, wo sich meine grundlegenden Rechte mit einem Gesetz so schnell verändern können.
Alles, was der Einsatz von Studiengebühren bewirken kann, ist meiner Meinung nach totale Absonderung von intelligenten Bewerbern aus den ärmeren Ländern und weniger Konkurrenz für die Reichsten. Einige Kommilitonen von mir, die jetzt ein Deutschlandstipendium für hervorragende Leistung bekommen, würden sich in der ersten Stelle nie für das Studium in Baden-Württemberg entscheiden, wenn es Gebühren in so einem Maß gäbe. Heute werden sie aber für uns alle Realität, egal ob aus ärmeren oder reicheren Familien. Ich finde es schade, dass jetzt auch hier Hochschulbildung zum Privileg wird.

136. Kommentar von :Ohne Name

Selbstbehinderung durch Gebühren fürs Zweitstudium

Ich verstehe, dass es Budgetkürzungen geben muss, aber diese den Studierenden zu Lasten zu legen ist unfair und ein Schnitt ins eigene Fleisch. Mit den Studiengebühren für Zweitstudierende verweigert man die Weiterbildung und Umorientierung von jungen Menschen, was niemandem nützt. Die Studiengebühr für ausländische Studierende scheint mir in

Ich verstehe, dass es Budgetkürzungen geben muss, aber diese den Studierenden zu Lasten zu legen ist unfair und ein Schnitt ins eigene Fleisch. Mit den Studiengebühren für Zweitstudierende verweigert man die Weiterbildung und Umorientierung von jungen Menschen, was niemandem nützt. Die Studiengebühr für ausländische Studierende scheint mir in gewissem Maße gerechtfertigt, jedoch ist der Konkurrenzwettkampf mit anderen Bundesländern nicht zu vernachlässigen.

135. Kommentar von :Ohne Name

Study costs

I personally see the costs to be unfair. These are very high for students who have a very limited amount of time to work and manage their own finances. Something up to a maximum of 500 per semester is bearable but anything above that is too much for us.

134. Kommentar von :Ohne Name

Bildung

Ich kann garnicht viel Anderes machen als den Kopf zu schütteln. Wie war das nochmal in Deutschland? Freie und garantierte Bildung...Bildung sollte nicht von dem Einkommen abhängen...Deutschland als attraktives Land für ausländische Studierende...So viel dazu.

133. Kommentar von :Ohne Name

keine Studiengebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

Ein völlig falsches Signal an die Welt und internationale Studierende und diese Maßnahme wird zu weniger wissenschaftlichem Austausch führen. Ein Schritt Richtung nationaler Abschottung. Und das von einer grünen Regierung...

132. Kommentar von :Ohne Name

ohne Worte - Ein Rückschritt für BW mit Folgen

An die Regierung: Wenn Sie die Kosten für Bildung reduzieren möchten, dann sind Kürzungen für Bildungsleistungen der falsche Weg. Ich kann es sehr gut nachvollziehen, dass es sehr kostenaufwendig und wenig gewinnbringend ist, wenn es viele Studienabbrecher und Zweit- oder Drittstudierende gibt. Allerdings sollte dem nicht mit Drohungen von

An die Regierung:
Wenn Sie die Kosten für Bildung reduzieren möchten, dann sind Kürzungen für Bildungsleistungen der falsche Weg. Ich kann es sehr gut nachvollziehen, dass es sehr kostenaufwendig und wenig gewinnbringend ist, wenn es viele Studienabbrecher und Zweit- oder Drittstudierende gibt. Allerdings sollte dem nicht mit Drohungen von Studiengebühren entgegengewirkt werden, sondern vielmehr der Ursache für dafür nachgegangen werden.
Warum gibt es denn immer wieder Zweit- oder sogar Drittstudierende? Mein Abitur liegt jetzt genau 1,5 Jahre zurück und ich kann mich noch genau erinnern, wie schwer mir die Berufsrichtung bzw. Studienwahl fiel und da war ich nicht die einzige. Schon sehr oft habe ich mich gefragt, warum das so ist. Eigentlich sollte das allgemeine Gymnasium einen doch auf das spätere Berufsleben vorbereiten.Das tut es gerade nicht. Ein einwöchiges Berufspraktika (BOGY) und ein zweiwöchiges Sozialpraktikum waren die einzigsten Berufseinblicke die ich während meiner Schulzeit erhielt. Im Unterricht werden wir fast gar nicht auf die Berufswelt vorbereitet. Die Fächer basieren viel zu sehr auf allgemeinem Wissen und sind sehr wenig an der beruflichen Praxis orientiert.

Themen wie Politik, Recht, Wirtschaft, Finanzen und interkulturelle Kompetenzen kommen viel zu kurz. Diese Themen sind die Basis für mehr als 80 % der Berufe die die Gymnasiasten später einmal ausüben. Und kein einziges Thema davon, gab es bei mir am Gymnasium als einzelnes Unterrichtsfach. Und ich kenne sehr viele junge Menschen denen es genauso ging. Die schulische Bildung und die Berufswelt sind sehr weit voneinander entfernt und das finde ich sehr schade. Denn am Ende stehen viele Abiturienten da und wissen nicht was sie machen sollen. Nicht etwa weil sie antriebslos sind, sondern weil sie keine praktischen Vorstellungen haben, von den Berufsbereichen die sie möglicherweise interessiert. Sofern sich bei ihnen überhaupt ein Interesse für eine Berufsrichtung gebildet hat, denn schon oft scheitert es auch schon daran. So passiert es dann schnell, dass die Studienwahl verfehlt wird und bemerkt wird das meistens erst während des laufenden Semesters.

Ich bin eine Schwäbin und befürworte es an den richtigen Stellen Kosten einzusparen. Aber eine teilweise oder auch gesamte Wiedereinführung von Studiengebühren wäre ein fataler Rückschritt für Baden-Würrtemberg. Bildung ist das Basiselement für den Wohlstand, Fortschritt und das Wohlergehen in jedem Land. Wieso also möchten Sie den Zugang dazu einschränken?


Ich hoffe die Regierung fällt eine gut durchdachte Entscheidung.

131. Kommentar von :Ohne Name

Verletzung von Grund- und Menschenrechten

Die geplanten selektiven Studiengebühren sind nicht nur wissenschafts- und sozialpolitisch problematisch, sondern verstoßen auch gegen Verfassungs- und Völkerrecht, wie Jakob Lohmann und David Werdermann in diesem Artikel erklären: http://verfassungsblog.de/studiengebuehren-fuer-schwache-baden-wuerttemberg-und-das-verfassungs-und-voelkerrecht/

130. Kommentar von :Ohne Name

Dummer und diskriminatorischer Gesetzesentwurf

Der Gesetzesentwurf wird vom BVerfG vermutlich sowieso wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 I GG gekippt werden, ganz zu schweigen davon, dass er gegen geltendes Völkerrecht (Art. 14 EMRK und Art. 2 II IPwskR) und die Landesverfassung (Art. 11 I LV) verstößt. Eine Rechtfertigung aufgrund von fiskalischen Belangen ist ausgeschlossen. Es ist aber

Der Gesetzesentwurf wird vom BVerfG vermutlich sowieso wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 I GG gekippt werden, ganz zu schweigen davon, dass er gegen geltendes Völkerrecht (Art. 14 EMRK und Art. 2 II IPwskR) und die Landesverfassung (Art. 11 I LV) verstößt. Eine Rechtfertigung aufgrund von fiskalischen Belangen ist ausgeschlossen.
Es ist aber auch einfach ein dummer Entwurf. Das Absinken des Bildungsniveaus in Baden-Württemberg wird nun nach dem stetigen Pisa-Abfall weitergetrieben. Es werden nicht nur gute ausländische Studierende in Zukunft in anderen (Bundes-)Ländern studieren, auch ich bin froh, dass ich zum WS 2016/17 meinen Abschluss bereits habe, ansonsten hätte ich mit Sicherheit das Bundesland gewechselt. Ich will nicht an einer Uni studieren, an der ein Teil meiner Kommilitonen Studiengebühren bezahlen muss. Ich denke und hoffe, das trifft auf viele qualifizierte und kritische Studenten zu.

129. Kommentar von :Ohne Name

Gezielte Diskriminierung bestimmter Gruppen? Finanziell sinnvoll?

Leider hat in Deutschland das ökonomische Kapital, das jemand mitbringt, einen sehr großen Einfluss auf seinen Bildungserfolg (vor allem auch im europäischen Vergleich). Die Abschaffung der Studiengebühren für alle Studierenden war ein wichtiger Schritt, um Chancengleichheit in der Bildung zu fördern. Das hier vorgesehene Gesetz erschwert den

Leider hat in Deutschland das ökonomische Kapital, das jemand mitbringt, einen sehr großen Einfluss auf seinen Bildungserfolg (vor allem auch im europäischen Vergleich). Die Abschaffung der Studiengebühren für alle Studierenden war ein wichtiger Schritt, um Chancengleichheit in der Bildung zu fördern. Das hier vorgesehene Gesetz erschwert den Zugang zur Hochschulbildung für die genannten Gruppen massiv und scheint in meinen Augen eine gezielte Diskriminierung dieser scheinbar "unerwünschten" Gruppen zu sein. Die Finanzierungsprobleme werden auf dem Rücken der Unerwünschten ausgetragen. An meiner Hochschule gibt es großes Engagement (sowohl von der Hochschule als auch von studentischen Initiativen), das beispielsweise das Studium von Geflüchteten Menschen trotz vieler Hürden erleichtern oder ermöglichen soll. Die Landespolitik scheint da wohl eher gegensteuern zu wollen.
Und warum soll derjenige finanziell begünstigt werden, der einen Bachelor und dann einen Master studiert, während der nächste benachteiligt wird, der zwei verschiedene Bachelor absolviert? Ist die Bildung des zweiten weniger wert oder weniger willkommen? Für mich nicht.

Und ohne konkrete Zahlen zu kennen stelle ich die finanzielle Sinnhaftigkeit der Maßnahme sehr infrage. Was passiert mit dem Anteil der Studiengebühren, der nicht direkt an die Hochschulen fließt? Wie hoch sind die Verwaltungskosten der Maßnahme? Wenn ich von hunderttausenden Studierenden überprüfen muss, ob sie von dieser Regelung betroffen sind verursacht das auch große Kosten. In welchem Verhältnis stehen diese wohl zu den erhofften Einnahmen?

128. Kommentar von :Daniel Werner

Ein kleiner Schritt wieder in die richtige Richtung, nur mal wieder handwerklich schlecht und aus den falschen Motiven heraus

Doch besser wieder allgemeine Studiengebühren einführen. Den Universitäten ging es deutlich besser, das Lehr- und Literaturprogramm jedenfalls in unserem Fachbereich (Jura) war noch nicht ganz auf das jetzige Minimum zurückgefahren. Vielleicht Gesamtbetrag für alle niedriger, dafür keine Ausnahmen mehr. Und zugleich die Möglichkeiten des

Doch besser wieder allgemeine Studiengebühren einführen. Den Universitäten ging es deutlich besser, das Lehr- und Literaturprogramm jedenfalls in unserem Fachbereich (Jura) war noch nicht ganz auf das jetzige Minimum zurückgefahren. Vielleicht Gesamtbetrag für alle niedriger, dafür keine Ausnahmen mehr. Und zugleich die Möglichkeiten des Studienkredits bei der KfW deutlich erleichtern, entbürokratisieren und in ein 0%-Darlehn umwandeln. Dazu BAFöG-Förderung flächendeckend, elternunabhängig und bedarfsgerechter (Miete in München, Heidelberg, Frankfurt, Konstanz, Freiburg ist was anderes als Leipzig, Potsdam, Bremen).
Studierende, die bereits ein berufsqualifzierendes Studium erfolgreich auf Kosten der Allgemeinheit (auch der Azubis, der Rentner, der Arbeiter, Kinder, Schüler) kostenfrei absolviert haben und nun noch ein anderes berufsqualifizierendes Zweitstudium anstreben, sollten sich selbstverständlich an den Kosten für die entsprechenden Studienplätze und deren Qualität beteiligen müssen.
Bei Nicht-EU/EWR-Bürgern sehe ich keinen Grund, sie auf Kosten des allgemeinen Steueraufkommens im Inland gleichsam kostenfrei am Studium teilhaben zu lassen, außerhalb von Stipendienprogrammen. Überwiegend werden diese Absolventen ihr hier erworbenes Wissen in die Profuktivität ihres Heimatlandes stecken, bei Inländern kann dagegen im Moment noch davon ausgegangen werden, dass deren Mehrwert in die Volkswirtschaft sprich den Steuertopf zurückfließen wird. Mit Spitzenforschung hat das alles nichts zu tun, jene sind gerade keine Studierende mehr, sondern angestellte Forschende der hiesigen Hochschulen. Der Forschungsstandort BW ist damit keinesfalls negativ tangiert von den Plänen, eher im Gegenteil, wenn wieder Mittel zur unterstützung von Forschungsplätzen frei werden.
Wichtig wäre aber, wenn schon spezielle Studiengebühren eingeführt werden, dass diese zweckgebunden unmittelbar den Hochschulen zufließen und nicht im allgemeinen Landeshaushalt verschwinden.