Mit dem Gesetz beabsichtigt die Landesregierung, Mehreinnahmen in dem dynamisch wachsenden Bereich Wissenschaft zu erzielen, um die hohe Qualität des Studiums zu sichern und die Internationalisierung der Hochschulen zu verbessern.
Der Wissenschaftsbereich ist in den vergangenen Jahren so stark gewachsen wie kein anderer. Die Zahl der Studierenden in Baden-Württemberg ist seit 2005 um 50 Prozent angestiegen. Die Drittmitteleinnahmen sind im gleichen Zeitraum um 100 Prozent gewachsen. Innovationen in unserer Gesellschaft sind mittlerweile weit überwiegend wissenschaftsgetrieben. In diesem Kontext hält die Landesregierung drastische Kürzungen als Alternative zu Mehreinnahmen für die falsche Reaktion. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass internationale Studierende künftig 1.500 Euro Eigenbeitrag pro Semester leisten. Für ein Zweitstudium sollen künftig 650 Euro pro Semester erhoben werden. Beide Gebühren sollen nur für Studierende gelten, die ab dem Wintersemester 2017/18 ein neues Studium aufnehmen.
Die Mobilität internationaler Studierender hat enorm zugenommen; eine weitere Zunahme ist zu erwarten. Bislang kapitulieren jedoch noch zu viele vor den kulturellen und systemischen Unterschieden, die sie in Baden-Württemberg vorfinden. Eine bessere Betreuung ist aus Sicht der Landesregierung der Schlüssel, um das zu ändern. Deshalb sollen den Hochschulen künftig 300 Euro pro internationalem Studierenden und Semester direkt für die Internationalisierung zur Verfügung stehen. Von den Gebühren für internationale Studierende soll nach dem Gesetzentwurf nur betroffen sein, wer zum Zwecke des Studiums einreist. Die Gebührenpflicht gilt nicht für Studierwillige, gleich welcher Nation, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder einen so genannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen. Ebenfalls ausgenommen sind Geflüchtete sowie Studierende, die ihm Rahmen von gegenseitigen Austauschprogrammen nach Baden-Württemberg kommen.
Die Gebühren für ein Zweitstudium beziehen sich auf einen jeweils zweiten Bachelor oder zweiten Master-Abschluss. Das Erststudium inklusive einem Bachelor- und einem Master-Abschluss bleiben gebührenfrei. Ein Studiengangwechsel vor dem ersten Abschluss oder für eine berufliche Qualifikation zwingend notwendige zusätzliche Studiengänge (wie z.B. Kieferchirurgie) sollen ebenfalls von den Gebühren ausgenommen sein.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 13. Januar 2017 kommentieren.
Gesetzentwurf: Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und des Akademiengesetzes (PDF)
Erhebung von Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium
Kommentare : Studiengebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium
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Freie Bildung
Ich mache dieses Jahr den Bachelorabschluss meines Erststudiums, welches mich insgesamt zwar sehr interessiert hat, aber wie ich jetzt gemerkt habe nicht das war, was ich wirklich machen will. Ich hatte darum schon lange geplant nach meinem Bachelor noch ein Zweitstudium zu beginnen. Mit dem Einführen von Studiengebühren wäre mir das schlichtweg
Ich mache dieses Jahr den Bachelorabschluss meines Erststudiums, welches mich insgesamt zwar sehr interessiert hat, aber wie ich jetzt gemerkt habe nicht das war, was ich wirklich machen will. Ich hatte darum schon lange geplant nach meinem Bachelor noch ein Zweitstudium zu beginnen. Mit dem Einführen von Studiengebühren wäre mir das schlichtweg nicht möglich, da kein Job den ein Studierender ohne Praxiserfahrung ausführen kann, genug Geld einbringt um seinen Lebensunterhalt und zudem noch das Studium zu bezahlen. Vor allem durch die hohen Wohnpreise in Stuttgart, wo ich derzeit lebe und auch nur wirklich ungern wegziehen würde, wären derart hohe Studiengebühren für mich absolut untragbar. Ich fände es sehr schade wenn ich in meinem Leben nicht das tun könnte, was ich wirklich machen will, und das nur des Geldes wegen. Des Weiteren finde ich es ein diskriminierendes Unding Nicht-EU-Ausländern eine Studiengebühr von 1500€ aufzubürden. Bildung ist unser höchstes Gut und sollte jedem frei zugänglich sein. Wenn uns das genommen wird, wäre das ein beträchtlicher Schritt in die absolut falsche Richtung.
Zweitstudium
Ich gehöre leider zu denen, die von den Gebühren für das Zweitstudium betroffen wären. Ich habe mir, nachdem ich mein Abitur abgeschlossen habe, ein Studium ausgesucht, welches ich Interessant fand. Nach einigen Semestern merkte ich jedoch mehr und mehr, dass mir dieses Studium nicht lag, da es zu theoretisch und zu praxisfern war.
Ich gehöre leider zu denen, die von den Gebühren für das Zweitstudium betroffen wären.
Ich habe mir, nachdem ich mein Abitur abgeschlossen habe, ein Studium ausgesucht, welches ich Interessant fand. Nach einigen Semestern merkte ich jedoch mehr und mehr, dass mir dieses Studium nicht lag, da es zu theoretisch und zu praxisfern war. Dementsprechend brach ich das Studium ab und suchte nach einer Ausbildung/Arbeit. Nachdem ich fast 3 Jahre auf der Suche war, und mich ärgerte, da ich in der Zeit ein komplett neues Studium hätte abschließen können, schrieb ich mich erneut an einer Hochschule ein, und zwar hier, in Baden-Württemberg. So zog ich von Schleswig-Holstein nach Stuttgart, hier einen Abschluss machen zu können und Arbeit zu finden, und endlich finanziell unabhängig von anderen ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Um mich hier einzuleben, meldete ich mich hier bei einem Verein an und knüpfte erste Kontakte zu Kommilitonen und Leuten im Vereinsleben, mit denen ich sehr gern meine Freizeit in meiner neuen Heimat verbringe.
Die nun geplante Gebühr wäre für mich nicht tragbar, da ich
a. kein Bafög mehr beziehen darf
b. auch die Möglichkeiten der Studienkredite wegfallen
und c. Stuttgart sehr hohe Lebenskosten hat, die mit ca. 110€ mehr im Monat ein Studentenleben hier untragbar für mich machen würden.
Keine Firma der Welt bezahlt einem Studenten ohne Berufserfahrung genug Geld, um mal eben 110 € mehr im Monat zu stemmen.
Mein aktuelles Studium macht mir sehr viel Spaß und ist auch sehr praxisnahe (was mein altes leider nicht war). Von daher wäre es schade, wenn ich es erneut abbrechen müsste, da ich finanziell nicht mehr in der Lage wäre es zu finanzieren. Die beruflichen Aussichten wären bei mir wieder düster, wie sie es in den letzten 3 Jahren schon waren.
Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, das Studium in einem anderen Bundesland weiterzuführen. Aber auch hier würden mir Kosten entstehen, die ich ja allein tragen darf. Bei einem erneuten Umzug würden dann die hier gemachten persönlichen Kontakte leiden und meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Verein könnte ich auch nicht mehr nachkommen.
Was mich ebenfalls bestürzt ist die Tatsache, dass der Vorschlag ausgerechnet von MEINER Partei kommt. Ich bin Mitglied bei den Grünen, weil ich deren politische Meinung im Großen und Ganzen vertrete. Dass so eine Idee ausgerechnet von UNS stammen soll...das macht mich wirklich fassungslos. Da muss ich dann Frau Merkel in abgewandelter Form zitieren: "Dann ist das nicht mehr meine Partei!"
1 500 € Gebühren zahlen?
Gem. § 4 Abs. 1 des Gesetzentwurfs würde die Studiengebühr für die Internationale Studierende pro Semester 1 500 € betragen. In Abs. 3 liest man, dass davon nur 300 € den Hochschulen zufließen. Was passiert nun mit den üblichen 1 200 €? Dazu sagt weder das Gesetz noch die Gesetzesbegründung etwas (abgesehen von dem nicht eindeutigen Satz "Durch die
Gem. § 4 Abs. 1 des Gesetzentwurfs würde die Studiengebühr für die Internationale Studierende pro Semester 1 500 € betragen. In Abs. 3 liest man, dass davon nur 300 € den Hochschulen zufließen. Was passiert nun mit den üblichen 1 200 €? Dazu sagt weder das Gesetz noch die Gesetzesbegründung etwas (abgesehen von dem nicht eindeutigen Satz "Durch die geplanten Studiengebühren leistet das Wissenschaftsministerium einen Beitrag zu strukturellen Mehreinnahmen, der andernfalls durch strukturelle Einsparungen zu leisten wäre" S. 17f.).
Zwar beschäftigt sich die Begründung durchaus intensiv mit der Frage, warum eine Studiengebühr notwendig sei. So sei etwa die Betreuung der internationalen Studierenden ungenügend, was seinerseits zu einer hohen Abbruchquote führe (S. 13). Doch wiederum sind damit lediglich die 300 € gemeint.
Warum die einzuführenden Gebühren unrealistische 1 500 € betragen, argumentiert der Entwurfsverfasser nicht besonders überzeugend damit, dass
a) das Studium eine Investition in berufliche Zukunft sei, die in anderen Ländern möglicherweise noch mehr gekostet hätte (S. 14 aE);
b) der Staat gar nicht verpflichtete sei, Studienplätze für Internationale Studierende bereit zu halten und man sich wohl freuen solle, dass nicht alternativ das Studienplatzangebot verkürzt würde (S. 15 oben);
c) die Bemessung von Studiengebühren anhand "des wirtschaftlichen und ideellen Werts eines Hochschulstudiums, der sich in Arbeitsmarktchancen und gesellschaftlichem Renommee ausdrückt" erfolgt habe (S. 15).
Daraus ergibt sich der Eindruck, dass der einzige Zweck der Novelle daran liegt, eine enorme Haushaltslücke auf Kosten von einer schwach geschützten Sozialgruppe zu schließen. Dass dadurch gleichzeitig ihre Interessen gefördert werden, erscheint unglaubwürdig, da erstens die Notwendigkeit einer besseren Betreuung nicht hinreichend dargelegt wurde und zweitens nicht festgelegt ist, was unter dem uferlosen Begriff "bessere Betreuung" zu verstehen sein sollte.
Bitte die Dinge beim Namen nennen
Ich studiere am Studienkolleg, um die weiteren Voraussetzungen für meinen schon zur Verfügung stehenden Studienplatz zu erfühlen. Zähle ich zu diejenige die schon angefangen haben, oder nicht? Mein Freund und ich haben Baden-Württemberg vor zwei Jahre ausgesucht weil er eine § 19a qualifizierende Stelle bekommen hat, und ich könnte, sobald ich
Ich studiere am Studienkolleg, um die weiteren Voraussetzungen für meinen schon zur Verfügung stehenden Studienplatz zu erfühlen. Zähle ich zu diejenige die schon angefangen haben, oder nicht?
Mein Freund und ich haben Baden-Württemberg vor zwei Jahre ausgesucht weil er eine § 19a qualifizierende Stelle bekommen hat, und ich könnte, sobald ich Deutsch lernte, studieren. Wir haben in den letzten zwei Jahren ein neues Zuhause aufgebaut, Freunde gemacht, durch die berühmte Deutsche Bürokratie gekämpft; wir lieben diese Stadt und ein Land, wo der Einfluss von Gesundheitsversorgung und Ausbildung seiner Bürger auf die Gemeinwohl der Gesellschaft, geschätzt ist. Wenn dieses Gesetzt schon existiert hätte, wären wir irgendwo anderes hingezogen.
Was sollen wir tun? Mindestens haben wir ein Einkommen, aber leben in eine den teuersten Städte Deutschlands. Ich war nie arbeitsscheu, aber mein Arbeitserlaubnis ist sowieso als Ausländerin streng beschränkt. Woher soll dieses extra 3000 Euro im Jahr kommen? Er bezahlt seine Steuern und in der Rentenkasse ein. Sollen wir weg ziehen? Sie verlieren dadurch einen hochqualifizierte Arbeiter. Soll ich mein Studium abbrechen bevor ich die Chance bekommen haben, meinen Platz and der Universität zu füllen? Soll ich mich für ein Nachzugsvisum bewerben obwohl ich für mein eigenes Visum qualifiziere, und schon seit zwei Jahren gestattet heir wohne?
Sie nennen die “Studiengebühren”, warum geht denn nur 300 Euro davon an der Universität? Ein Gesetz die innerhalb von einem Jahr ins Kraft tretet, das nur Minderheiten und Leute, die wahrscheinlich nie die Stimmrecht haben werden, betrifft, ist wirklich auf die leichte Beutel gezielt.
Gefährdung der Bildungsvielfalt
Die Studiengebühren für internationale Studierende werden meiner Meinung nach dazu führen, dass die Bildungsvielfalt in Baden-Württemberg stark eingeschränkt wird. Weil Studium und Lehre heutzutage von Internationalität geprägt ist und davon lebt. Wenn dies in Zukunft nur noch vom Budget des jeweiligen Studierenden abhängt, wird beides darunter
Die Studiengebühren für internationale Studierende werden meiner Meinung nach dazu führen, dass die Bildungsvielfalt in Baden-Württemberg stark eingeschränkt wird.
Weil Studium und Lehre heutzutage von Internationalität geprägt ist und davon lebt.
Wenn dies in Zukunft nur noch vom Budget des jeweiligen Studierenden abhängt, wird beides darunter leiden.
Damit Baden-Württemberg attraktiv für internationale (und darauf folgend auch nationale) Studierende bleibt, sind Studiengebühren der absolut falsche Weg.
Auf längere Sicht wird man mit diesem Gesetz der Hochschul- und Universitätslandschaft, ebenso wie der Wirtschaft des Landes schaden.
Die Gebühren für Zweitstudierende sind in einer heutigen Ausbildungslandschaft ebenfalls nicht angebracht.
Im Normalfall wird ein Zweitstudium ja nicht aus Faulheit angetreten, sondern um sich für den Arbeitsalltag umzuorientieren oder weiterzubilden.
Solche Chancen für den Studierenden mit Gebühren zu erschweren oder gar zu verstellen, sind für die Zukunft unseres Landes schlicht fahrlässig.
Reduktion der Qualität des Studiums
Selbstverständlich kostet die Betreuung Studierender aus dem Nicht-EU-Ausland die Hochschulen und damit das Land Baden-Württemberg Geld, aber es gibt auch gute Gründe dafür, solchen Studenten das Studium an einer deutschen Hochschule zu ermöglichen. Denn der intellektuelle und kulturelle Austausch zwischen in- und ausländischen Studenten während
Selbstverständlich kostet die Betreuung Studierender aus dem Nicht-EU-Ausland die Hochschulen und damit das Land Baden-Württemberg Geld, aber es gibt auch gute Gründe dafür, solchen Studenten das Studium an einer deutschen Hochschule zu ermöglichen. Denn der intellektuelle und kulturelle Austausch zwischen in- und ausländischen Studenten während des Studiums hilft, die Studenten für eine Arbeit im internationalen Kontext zu sensibilisieren. Das gilt für Wirtschaft wie auch Wissenschaft. In diesem Sinne tragen internationale Studierende auch zur Qualität des Studiums bei, selbst wenn sie nicht in Deutschland bleiben.
Eine Mehrheit der ausländischen Studierenden verbleibt jedoch nach dem Studium in Deutschland und zahlt somit Steuern zur Finanzierung der Universitäten. Derartige Studiengebühren würden außerdem eine Benachteiligung Studieninteressierter aus schächeren sozialen Verhältnissen bedeuten, wenn nicht sogar einen Rückgang der Studierendenzahlen aus ärmeren Ländern insgesamt. Es wäre schade, die Errungenschaft eines kostenfreien Studiums zur Unterstützung sozial Benachteiligter aufzugeben und gerade die zur Kasse zu bitten, die den schlechtesten Stand in unserer Gesellschaft haben, nämlich jene, die aufgrund ihrer Herkunft ohnehin benachteiligt sind und keine Vertretung im Parlament besitzen.
Gegen Zweitstudiengebühren
Ein weiterer Punkt in Ergänzung zu vorherigen, die sich gegen Zweitstudiengebühren aussprachen: Viele Studenten wissen zu Beginn ihres Studiums noch nicht, ob dieser Abschluss der richtige für sie sein wird, und machen zunächst einmal einen Bachelorabschluss in ihrem Fach (damit man etwas in der Hand hat). Aber das Studium ist auch eine Zeit der
Ein weiterer Punkt in Ergänzung zu vorherigen, die sich gegen Zweitstudiengebühren aussprachen:
Viele Studenten wissen zu Beginn ihres Studiums noch nicht, ob dieser Abschluss der richtige für sie sein wird, und machen zunächst einmal einen Bachelorabschluss in ihrem Fach (damit man etwas in der Hand hat). Aber das Studium ist auch eine Zeit der persönlichen Reife, Ziele können sich währenddessen ändern. Zweitstudiengebühren würden es erschweren, sich auch am Ende des Studiums neu zu orientieren, oder eine andere Richtung einzuschlagen.
Beispielsweise gibt es einige, die zunächst einen Bachelor in einem Fach wie Mathematik oder Chemie machen, und dann auf die Idee kommen, an einer Schule Lehrer für ihr Fach zu werden.
Und ein Studium, gerade im naturwissenschaftlichen Bereich, ist so geplant, dass nicht empfohlen wird, nebenher noch zu arbeiten.
Für diese trifft die Feststellung zur Sozialverträglichkeit, wonach diese aufgrund eines hohen Einkommens gewährleistet sei, wie es im Entwurf heißt, nicht zu. Denn oft ist es so schon nicht einfach, den Lebensunterhalt sich zu erarbeiten, wozu viele Studenten gezwungen sind. Und da machen 650 Euro pro Semester doch einiges aus.
Und es ist ein Privileg, international gesehen, dass wir hier in den Genuss quasi kostenloser Bildung kommen können. Aber ich finde, als reiches Land sollten wir uns dies weiterhin leisten, und können es auch, wenn wir das wollen.
Studiengebühren für Zweitstudium
Man sollte bei der Einführung von Studiengebühren für ein Zweitstudium bedenken, dass die Betroffenen auch ohne solche Gebühren stärker belastet sind als solche im Erststudium. Aufgrund des in der Regel höheren Alters der Betroffenen fallen für diese viele Vergünstigungen weg. Studentenrabatte, vor allem in der gesetzlichen Krankenversicherung,
Man sollte bei der Einführung von Studiengebühren für ein Zweitstudium bedenken, dass die Betroffenen auch ohne solche Gebühren stärker belastet sind als solche im Erststudium. Aufgrund des in der Regel höheren Alters der Betroffenen fallen für diese viele Vergünstigungen weg. Studentenrabatte, vor allem in der gesetzlichen Krankenversicherung, werden nur bis zu einem bestimmten Alter gewährt, vergünstigte Studentenwohnheime nehmen häufig nur Studierende bis zu einem Höchstalter auf. Auch entfallen für Zweitstudenten Förderungen nach Bafög und anderen Förderprogrammen. Eine zusätzliche Gebühr würde ein Zweitstudium in den allermeisten Fällen komplett unmöglich machen. Die meisten Studenten studieren nicht aufgrund von Faulheit ein zweites mal, sondern aufgrund von drohender Arbeitslosigkeit. Auch leuchtet es nicht, ein das man ein Studium ohne Abschluss mehrfach abbrechen kann ohne Gebühren zahlen zu müssen bei jedem Beginn einens neuen Studiums, solche Studenten mit Abschluss jedoch hohe Gebühren zahlen sollen.
Zweitstudium
Ich kenne viele die nach ihrem ersten Studium keinen Arbeitsplatz gefunden haben und deshalb noch einmal Studiert haben, für 650€ pro Semester hätten sich diese Personen es sich bestimmt anders überlegt und würden jetzt in mies bezahlten Jobs feststecken oder sich anders durchschlagen, das kann ja nicht Sinn der Sache sein.