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Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

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Mit dem Gesetz beabsichtigt die Landesregierung, Mehreinnahmen in dem dynamisch wachsenden Bereich Wissenschaft zu erzielen, um die hohe Qualität des Studiums zu sichern und die Internationalisierung der Hochschulen zu verbessern.

Der Wissenschaftsbereich ist in den vergangenen Jahren so stark gewachsen wie kein anderer. Die Zahl der Studierenden in Baden-Württemberg ist seit 2005 um 50 Prozent angestiegen. Die Drittmitteleinnahmen sind im gleichen Zeitraum um 100 Prozent gewachsen. Innovationen in unserer Gesellschaft sind mittlerweile weit überwiegend wissenschaftsgetrieben. In diesem Kontext hält die Landesregierung drastische Kürzungen als Alternative zu Mehreinnahmen für die falsche Reaktion. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass internationale Studierende künftig 1.500 Euro Eigenbeitrag pro Semester leisten. Für ein Zweitstudium sollen künftig 650 Euro pro Semester erhoben werden. Beide Gebühren sollen nur für Studierende gelten, die ab dem Wintersemester 2017/18 ein neues Studium aufnehmen. 

Die Mobilität internationaler Studierender hat enorm zugenommen; eine weitere Zunahme ist zu erwarten. Bislang kapitulieren jedoch noch zu viele vor den kulturellen und systemischen Unterschieden, die sie in Baden-Württemberg vorfinden. Eine bessere Betreuung ist aus Sicht der Landesregierung der Schlüssel, um das zu ändern. Deshalb sollen den Hochschulen künftig 300 Euro pro internationalem Studierenden und Semester direkt für die Internationalisierung zur Verfügung stehen. Von den Gebühren für internationale Studierende soll nach dem Gesetzentwurf nur betroffen sein, wer zum Zwecke des Studiums einreist. Die Gebührenpflicht gilt nicht für Studierwillige, gleich welcher Nation, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder einen so genannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen. Ebenfalls ausgenommen sind Geflüchtete sowie Studierende, die ihm Rahmen von gegenseitigen Austauschprogrammen nach Baden-Württemberg kommen. 

Die Gebühren für ein Zweitstudium beziehen sich auf einen jeweils zweiten Bachelor oder zweiten Master-Abschluss. Das Erststudium inklusive einem Bachelor- und einem Master-Abschluss bleiben gebührenfrei. Ein Studiengangwechsel vor dem ersten Abschluss oder für eine berufliche Qualifikation zwingend notwendige zusätzliche Studiengänge (wie z.B. Kieferchirurgie) sollen ebenfalls von den Gebühren ausgenommen sein.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 13. Januar 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf: Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und des Akademiengesetzes (PDF)

Erhebung von Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

Kommentare : Studiengebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

317. Kommentar von :Ohne Name

Diskriminierend

Bekomme als Zweitstudent kein Bafög, obwohl ich im Erststudium nie Bafög beantragt habe. Jetzt soll ich in Zukunft auch noch 650€ Gebühren pro Semester bezahlen? Das finde ich wirklich nicht fair....

316. Kommentar von :Ohne Name

Stellungnahme des StudierendenRats der Universität Heidelberg

Die nachfolgende Stellungnahme basiert auf der Stellungnahme der Landesstudierendenvertretung, weicht aber in einigen wesentlichen Punkten davon ab. Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und stehen unter aussen@stura.uni-heidelberg.de für Rückfragen zur Verfügung. Die Stellungnahme geht Ihnen auch per Post zu. Allgemeine Bemerkungen: Der

Die nachfolgende Stellungnahme basiert auf der Stellungnahme der Landesstudierendenvertretung, weicht aber in einigen wesentlichen Punkten davon ab. Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und stehen unter aussen@stura.uni-heidelberg.de für Rückfragen zur Verfügung.
Die Stellungnahme geht Ihnen auch per Post zu.

Allgemeine Bemerkungen:

Der StudierendenRat der Universität Heidelberg lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf entschieden ab. Die Begründungen sind unzulänglich und stimmen nicht mit der Lebensrealität der betroffenen Studierenden überein. 
Im Folgenden möchten wir zu einzelnen Punkten Stellung nehmen.

A) Zu den Studiengebühren für Internationale Studierende

1. Ausgangslage

Zur Perspektive der Hochschulfinanzierung

"Im Hinblick auf die langfristige Aufgabe, Einnahmen und Ausgaben des Landes in ein ausgeglichenes Verhältnis zu bringen, sind zusätzliche Mittel nicht ausschließlich aus dem Landeshaushalt zu generieren."
Dieser Aussage, die im Weiteren auch nicht begründet wird, wollen wir vehement widersprechen: Gerade in einem so wohlhabenden Staat wie Deutschland ist diese Maßnahme auf das Härteste zu verurteilen. Als eines der reichsten Bundesländer muss Baden-Württemberg in der Lage sein, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, ohne dabei besonders solche Menschen zu belasten, welche diese Mittel am wenigsten aufbringen können.

Internationalität und Qualität baden-württembergischer Hochschulen bedroht
Der Gesetzentwurf erwähnt andere Staaten, in denen Gebühren für internationale Studierende bestehen (ohne jedoch konkret Zahlen oder Höhen zu nennen) - dabei ist der relevante Vergleich in diesem Fall die restlichen Bundesländer Deutschlands. Laut Sozialbericht des Deutschen Studentenwerks [sic!] spielen neben fachlichen Aspekten auch Länderaspekte eine wichtige Rolle. Internationale Studierende, die an einem Studium in Deutschland interessiert sind werden sich nun zu großem Anteil für ein Studium in einem anderen Bundesland bewerben. Dem Hochschulstandort Baden-Württemberg fehlen in der Folge talentierte ausländische Studierende, die mit ihren Erfahrungen und Perspektiven Forschung und Lehre bereichern. Der internationale Austausch von Menschen und Ideen ist eine Grundvoraussetzung für Wissenschaft. Baden-Württemberg wird durch Studiengebühren für internationale Studierende als Hochschulstandort geschwächt.
Die geplanten Gebühren stellen somit eine Absage an die Internationalität der Hochschulen dar.

Zur angestrebten Internationalisierung
Das Ministerium beschreibt die Gebühren mit dem Slogan: "Wir wollen, dass Studierende zu uns kommen, weil das Studium hoch attraktiv ist, nicht weil es billig ist."

Diese Aussage offenbart den Populismus der Regierung: Sie stellt die Forderung nach Chancengleichheit auf den Kopf, da der Regierung zur Folge erst ein teures Studium ein wertvolles Studium ist. Die Haltung "nur was kostet, ist etwas wert" ist hochproblematisch und unsozial. 
Der Slogan unterschlägt weiters die Tatsache, dass die Hochschulen in Baden-Württemberg unterfinanziert sind und zudem die Gebühren, wenn überhaupt, zu lediglich 20% an die Hochschulen fließen sollen. Nur weil Bildung teuer ist, sagt dies nichts über deren Qualität aus.
Eine Studienentscheidung unabhängig von finanziellen Aspekten zu treffen ist keine moralische Tugend, sondern leider ein Privileg. Dies ist nicht mit dem UN-Sozialpakt vereinbar, wie später noch angeführt wird. Die Rhetorik des Ministeriums, aber auch die vorgeschlagenen Gebühren, legen den Schluss nahe, dass Menschen, die dieses Privileg nicht genießen, an Baden-Württembergs Hochschulen künftig nicht mehr willkommen sind: Auch wenn die absolute Zahl der Studierenden nicht abnimmt, so wird Baden-Württemberg bald nicht mehr weltweit talentierte Studierende gewinnen, sondern vor allem aus einigen wenigen Ländern. Wir sehen die Vielfalt unserer weltoffenen, internationalen Universitäten bedroht, deren Studierendenschaft zukünftig an Diversität hinsichtlich staatlicher und sozialer Herkunft deutlich abnehmen wird.

Zu den Abbruchsquoten internationaler Studierender
Auch wir halten es für notwendig, die Betreuung der internationalen Studierenden zu verbessern. Es sollte Aufgabe des Landes sein, jungen Menschen ein hochwertiges Studium zu bieten.
Dazu notwendig sind neben dem Vermitteln von Lehrinhalten auch das Bereitstellen von Studienbedingungen, die einen erfolgreichen Abschluss ermöglichen. Der Gesetzentwurf jedoch wird, entgegen der Intention der Landesregierung, die Situation der internationalen Studierenden nicht verbessern. Internationale Studierende geben an, dass ihnen vor allem die folgenden Themenfelder Schwierigkeiten bereiten: eine Wohnung finden (42%), Kontakt zu deutschen Studierenden zu knüpfen (41%), sich im Studiensystem orientieren (41%) sowie die Finanzierung des Studiums und des Lebensunterhaltes (39%) (Deutsches Studentenwerk [sic!]). Wir sind der Meinung, dass der geringe Anteil der an den Universitäten verbleibenden Gebühren nicht ausreicht, die Supportsysteme für internationale Studierende so grundlegend zu verbessern, dass die steigenden Schwierigkeiten bei Studienfinanzierung und der Wohnungssuche mit noch knapperem Budget aufgewogen werden können.

2. Vereinbarkeit mit dem Grundsatz eines gebührenfreien Studiums

Zum Recht auf Zugang zu Bildung
Im Gegensatz zu Art. 12 GG, welcher lediglich für deutsche Staatsangehörige gilt, spricht Art. 11 Abs. 1 Landesverfassung von allen jungen Menschen und ist damit auch für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland anzuwenden. Er lautet: "Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung." Die Landesverfassung gebietet damit sowohl der Regierung als auch dem Landtag, entsprechende Regelungen zu erlassen, dass alle, also auch Nicht-EU-Ausländer*innen unabhängig von ihrer finanziellen Lage ein Studium entsprechend ihrer Fähigkeiten abschließen können.
Auch Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fordert: "der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen." Art. 13 Abs. 2 lit. C UN-Sozialpakt ergänzt, dass „der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann [sic!] gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss“. Die Einführung von selektiven Studiengebühren steht im klaren Widerspruch zum im UN-Sozialpakt garantierten Recht auf Bildung.

Zum Inlandsbezug internationaler Studierender
Der Gesetzentwurf verweist auf "bereits über Steuern und Abgaben geleistete Beiträge zur staatlichen Infrastruktur". Angesichts der von internationalen Studierenden tatsächlich geleisteten Lohn- und Konsumsteuern ist diese Aussage jedoch kritisch zu betrachten. Laut DAAD betrugen die steuerlichen Effekte der studentischen Ausgaben in Deutschland im Jahr 2011 etwa 2.500 Euro pro Kopf. Hochgerechnet auf alle Studierenden entspricht dies einem Wert von etwa 400 Mio. Euro. Demgegenüber stehen Kosten für die Bereitstellung eines Studienplatz von durchschnittlich 11.900 Euro. Diese Kosten der öffentlichen Hand für die Finanzierung des Studienplatzes amortisieren sich, wenn 30% der internationalen Studierenden nach Abschluss fünf Jahre im Land verbleiben.

„Von den drittstaatsangehörigen Studierenden, die im Zeitraum Januar 2005 bis Oktober 2013 in Deutschland studiert haben, lebten im Oktober 2014 noch 99.700 Personen in Deutschland, was eine Bleibequote von 54,1% ergibt“. Daraus folgt, dass sich die Kosten real nicht nur amortisieren, sondern sogar ein Überschuss erzielt wird. Des Weiteren sind wir der Ansicht, dass die geplanten Studiengebühren die kulturelle, soziale und emotionale Integration ausländischer Studierender beeinträchtigt. Zum einen lässt der erhöhte Zeitbedarf für Erwerbstätigkeit wenig Zeit für Deutschkurse, das Knüpfen sozialer Kontakte und ehrenamtliches Engagement, auch außerhalb von Universität und Arbeitsplatz. Zum anderen fühlen sich die Studierenden durch die finanziellen Hürden in einer Gesellschaft weniger willkommen, die sich offenbar als nicht für sie zuständig fühlt. Schon jetzt fühlen sich ausländische Studierende noch zu oft nicht willkommen oder haben Diskriminierung erfahren. Diese Erfahrungen, sowie mangelnde Sprachkenntnisse, zählen (neben dem Wunsch zur Entwicklung des Herkunftslands beizutragen) zu den Hauptgründen, warum Studierende nach dem Studium Deutschland verlassen. In diesem Sinne sind negative Auswirkungen nicht nur auf die Zahl und Struktur, sondern auch auf die Bleibequote internationaler Studierender zu erwarten. Statt sinnvolle Impulse für die tatsächliche Integration internationaler Studierender zu setzen, trägt der Gesetzentwurf also dazu bei, den in der Begründung genannten "fehlenden Inlandsbezug" selbst zu schaffen oder zu reproduzieren.

3. Erforderlichkeit der Gebührenerhebung

Zur scheinbaren Erforderlichkeit
Die Landesstudierendenvertretung überzeugt diese Begründung nicht. Der Gesetzentwurf verweist auf notwendige Sparzwänge - dabei werden diese erst durch die Haushaltsplanung geschaffen und sind keinesfalls alternativlos. Dass die Umsetzung des Hochschulfinanzierungsvertrags nun auf Kosten der Studierenden geschehen soll, nehmen wir nicht hin.

Weitere fiskalische Effekte
Es bleibt daher zu bezweifeln, ob die dem Gesetzentwurf als Hauptargument zugrundeliegenden fiskalischen Überlegungen valide sind. Den kurzfristigen Einnahmen stehen fiskalische, wirtschaftliche und soziale Kosten entgegen, die den Nutzen der Maßnahme erheblich in Frage stellen. Fiskalische Kosten ergeben sich insbesondere aus dem steigenden Verwaltungsaufwand, verlängerter durchschnittlicher Studiendauer und ausfallenden Steuereinnahmen durch weniger in Deutschland verbleibende Studierende.

4. Gebührenbemessung

Fehlende Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenswirklichkeit internationaler Studierender
Der StudierendenRat kritisiert, dass bei der Bemessung der Gebühren soziale Kriterien sowie die tatsächliche Lebenswirklichkeit internationaler Studierender keine Rolle gespielt haben.
Die enorme Höhe der Studiengebühren stellt einen massiven Einschnitt in die Studienfinanzierung internationaler Studierender dar.
Durchschnittlich stehen internationalen Studierenden 749 € pro Monat zur Verfügung, was bereits weniger ist als bei deutschen Studierenden.
Die Studiengebühren entsprechen also einem Drittel (250€ pro Monat) der monatlichen Finanzen internationaler Studierender.

Chancengleichheit leider nur für Inländer*innen
Diejenigen, die dennoch ein Studium in Baden-Württemberg aufnehmen (können), müssen erheblich mehr Zeit in Erwerbstätigkeit investieren, um ihr Studium zu finanzieren.
Laut Deutschem Studentenwerk [sic!] liegt das Durchschnittseinkommen (!) internationaler Studierender nur knapp über dem Existenzminimum. Pro Monat müssen 250€ zusätzlich aufgebracht werden; bei dem Durchschnittsstundenlohn von 10€ sind das über sechs zusätzliche Arbeitsstunden pro Woche. Schon jetzt summiert sich die durch Studium und Erwerbstätigkeit gebundene Zeit bei erwerbstätigen Studierenden auf durchschnittlich 50 Stunden pro Woche. Es sollte klar sein, dass die Studiengebühren für viele Studierende nur auf Kosten sinkender akademischer Leistung und einer verlängerten Studiendauer (sechs Wochenstunden entsprechen sechs ECTS!) aufzubringen sind. Durch eine verlängerte Studiendauer kommen auf die internationalen Studierenden weitere Probleme zu, zum Beispiel aufgrund der Dauer der Visa. Von Chancengleichheit internationaler Studierender gegenüber ihren europäischen Kommiliton*innen kann unter diesen Umständen nicht mehr die Rede sein.

5. Vorgebrachte Gründe für eine Differenzierung

Der Gesetzentwurf differenziert zwischen Studierenden mit „gewachsene[r] engere[r] Beziehung zum deutschen Lebens- und Kulturkreis“ im Gegensatz zu Studierenden, die nur zum Zwecke des Studiums einreisen. Dabei missachtet der Gesetzentwurf nicht nur die strengen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht seit 2004 für die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen aufgrund der Staatsangehörigkeit vorgenommen hat, sondern arbeitet der zunehmend fremdenfeindlichen Atmosphäre und der Spaltung in der Gesellschaft weiter zu. Wir lassen uns nicht spalten!
Rein fiskalische Argumente reichen nicht aus, eine solche ungleiche Behandlung zu rechtfertigen. Und auch die angenommene kurze Verbleibedauer internationaler Studierender ist kein ausreichendes Argument: Denn dies ignoriert nicht nur die Tatsache, dass über die Hälfte der internationalen Studierenden nach dem Studium in Deutschland verbleibt und dass die Gesetzgebung mit § 16 Abs. 4 AufenthG den Verbleib internationaler Studierender erleichtert und gezielt fördert.

6. Geflüchtete

Das Versprechen der Landesregierung, dass Flüchtlinge [sic!] nicht erfasst sind, ist zwar weitgehend zutreffend, jedoch sind Konstellationen vorstellbar, in denen auch Flüchtlinge [sic!] benachteiligt werden.
So gibt es insbesondere keinen Ausnahmetatbestand für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, also für Schutzsuchende über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde.
Asylbewerber*innen, die bereits kurze Zeit nach ihrer Ankunft mit einem Studium anfangen möchten, etwa weil sie vorher schon Deutsch gelernt haben oder einen englischsprachigen Master absolvieren wollen, müssen demnach unter Umständen am Anfang ihres Studiums Gebühren zahlen. Dass die Landesregierung in Aussicht stellt, diese Studierenden bei einer entsprechenden „Bleibeperspektive“ gebührenfrei zu stellen, ist angesichts der Problematik dieses Begriffs (http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/bleibeperspektive.pdf) ein schwacher Trost.
Schließlich können die Studiengebühren dazu beitragen, dass Geflüchtete, die mit einem Studierendenvisum eingereist sind, ins Asylverfahren gedrängt werden und Geduldete davon abgehalten werden, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums zu beantragen.

7. Internationale Zusammenarbeit

Das Gesetz sieht Gebührenfreiheit für Studierende aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum vor. Eine aufgeklärte Wohlstands- und Wissengesellschaft ist auf talentierte Menschen angewiesen und kann es sich nicht leisten, die Hürden zum Bildungszugang nach nationalen sowie wirtschaftlichen Grenzen zu ziehen.

8. Sozialverträglichkeit

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil 1 BvL 1/08 vom 8. Mai 2013 geurteilt, dass Studiengebühren nur mit dem Grundgesetz vereinbar sind, wenn diese nicht prohibitiv wirken und sozialverträglich sind. Es wurde argumentiert, dass allgemeine Studiengebühren von 500€ nicht prohibitiv seien, da sie nur einen Bruchteil der Lebenshaltungskosten ausmachten und es einen Anspruch auf einen Kredit gäbe. Diese Kriterien werden vom aktuellen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit der aktuellen Sonderausgabe "Ausländische Studierende in Deutschland 2012" zur 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks [sic!] ermittelt, dass Bildungsausländer*innen monatlich ein durchschnittliches Einkommen von 749€ pro Monat zur Verfügung steht. Einkommensquellen sind hierbei vor allem die Unterstützung der Eltern, Stipendien und eigener Verdienst.
Die Bundesregierung attestiert mit dem 10. Existenzminimumbericht vom 28. Januar 2015 einen sozialhilferechtlichen Mindestbedarf von 8.472€ im Jahr oder umgerechnet von 709€ pro Monat.

Im Durchschnitt haben ausländische Studierende nach Zahlung der Studiengebühren von umgerechnet 250€ pro Monat lediglich noch 499€ im Monat für Miete, Lebensmittel, Kleidung und Lehrmaterialen zur Verfügung. Damit stehen ihnen monatlich 210€ weniger als der von der Bundesregierung als Existenzminimum angesehene Grundbedarf zur Verfügung. Soziale Teilhabe und ein angemessener Lebensstandard bleibt vielen internationalen Studierenden dadurch verwehrt. Internationale Studierende können die Studiengebühren nicht einfach durch Mehrarbeit ausgleichen, denn ausländische Studierende dürfen nach § 16 Abs. 3 AufenthG maximal 120 Tage im Jahr arbeiten. 15% der internationalen Studierenden sind sogenannte „self sponsors“, also Studierende, welche ihr Studium ausschließlich durch Erwerbstätigkeit finanzieren. Insbesondere für diese Studierenden stellen die Gebühren eine unüberwindbare Hürde zum Studium dar.

Zwar sieht der Gesetzentwurf mit dem § 6 Abs. 4, 5 LHGebG Ausnahmeregelungen vor - jedoch nur "aufgrund besonderer Begabung" und nur für einen sehr geringen Anteil der Studierenden (5%). Sozialverträglich sind die vorgeschlagenen Gebühren nicht. Da das Gesetz nicht nur bei Einzelnen, sondern sogar im Durchschnitt zu einer starken Unterschreitung des Existenzminimums führt, muss man von einem prohibitiven Charakter des Gesetzentwurfes sprechen.


9. Mittelverwendung

Studiengebühren zur Haushaltskonsolidierung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Großteil der Studiengebühren dem Landeshaushalt zugeführt wird. Damit nutzt die Landesregierung einen Teil der Bevölkerung aus, der kein ausreichendes, eigenes Einkommen vorweisen kann und teilweise auch keine politischen Mitbestimmungsrechte, um ihre Haushaltslöcher zu schließen.

Indirekte Kürzungen bei den Hochschulen 
Im Gesetzentwurf wird argumentiert, die Studiengebühren verhindern drohende Kürzungen. An anderer Stelle wird jedoch deutlich, dass dies nicht der Fall ist, da "die Hochschulen den [verwaltungstechnischen] Mehraufwand haushaltsneutral ausgleichen." Das bedeutet, den Hochschulen werden keine Mittel zur Kompensation des gestiegenen Verwaltungsaufwand bereitgestellt. Die Landesregierung nimmt also faktisch eine zusätzliche Kürzung vor. Der sowieso schon in weiten Teilen überlastete Verwaltungsapparat der Hochschulen wird durch neue Aufgaben weiter belastet, ohne dass hier ein entsprechender Ausgleich an Planstellen geschaffen werden soll.

Verbesserung der Studienbedingungen
Laut Gesetzentwurf sollen 20% der Einnahmen, die durch die Gebühren von internationalen Studierenden eingenommen werden direkt den Hochschulen zufließen und zur Verbesserung der Betreuung internationaler Studierender verwendet werden. Der aktuelle Gesetzesentwurf kann dies jedoch nicht gewährleisten.
Wir fordern wirksame Mechanismen, die sicherstellen, dass Land und Bund den Hochschulen Mittel zur Verfügung stellen, die den Studierenden im Allgemeinen zu Gute kommen, ohne die finanziell und politisch Schwächsten zu belasten.

B) Zu den Zweitstudiengebühren

1. Ausgangslage
In einer sich wandelnden Gesellschaft und Wirtschaft, müssen Menschen weiterhin die Möglichkeit haben sich fachlich weiterzuentwickeln. In einer Wissensgesellschaft, die lebenslanges Lernen von allen explizit einfordert, gefährden Studiengebühren Zweit- oder Weiterbildungsstudiengänge. In einer Bildungsrepublik darf der Zugang zu ihnen nicht durch zusätzliche Gebühren erschwert werden.


2. Vereinbarkeit mit dem Grundsatz eines gebührenfreien Studiums
Ein Zweitstudium steigert die berufliche Qualifikation und erhöht somit den späteren Verdienst. Erschwert man nun finanziell schwächergestellten Personen diese Form der Weiterbildung, verwehrt man ihnen de facto auch die Aufstiegsmöglichkeiten. Darüber hinaus wird mit dieser Ausweitung der Studiengebühren auf zusätzliche Bereiche Bildung immer mehr zu einer Ware, die man sich leisten können muss. Dies ist nicht mit der Idee freier Wissenschaft, Chancengleichheit und dem Abbau von Ungleichheiten vereinbar.


3. Erforderlichkeit der Gebührenerhebung
Den StudierendenRat überzeugt diese Begründung nicht. Der Gesetzentwurf verweist auf notwendige Sparzwänge - dabei werden diese erst durch die Haushaltsplanung geschaffen und sind keinesfalls alternativlos. Dass die Umsetzung des Hochschulfinanzierungsvertrags nun auf Kosten der Studierenden umgesetzt werden soll, können und wollen wir nicht hinnehmen.


4. Gebührenbemessung
Der Gesetzentwurf weist keine faktischen Gründe auf, warum die Gebührenhöhe 650€ betragen soll. Auch bei den Zweitstudiengebühren kritisiert der StudierendenRat, dass bei der Bemessung der Gebühren soziale Kriterien keine Rolle gespielt haben. Die finanziellen Hürden, ein Zweitstudium zu beginnen, sind bereits jetzt zu hoch. So besteht kein Anspruch mehr auf BAföG und ein etwaiger Lohnwegfall wird nur selten kompensiert.


5. Mittelverwendung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Studiengebühren dem Landeshaushalt zugeführt werden. Es ist reines politisches Kalkül der Landesregierung, diesen Teil der Bevölkerung auszunutzen, der kein ausreichendes, eigenes Einkommen vorweisen kann und teilweise auch keine politischen Mitbestimmungsrechte, um ihre Haushaltslöcher zu schließen.


Zu den einzelnen Paragrafen

Zu § 3 Gebührenpflicht für internationale Studierende
s.o.  7. Internationale Zusammenarbeit


Zu § 4 Gebührenhöhe und Fälligkeit
s.o. 9. Mittelverwendung 3. Verbesserung der Studienbedingungen

Zu § 5 Ausnahmen von der Gebührenpflicht
Um Ausnahmen von der Gebührenpflicht zu gewähren, müsste es fairerweise eine Einzelfallprüfung geben, keine gruppenbezogene finanzielle Erleichterung für internationale Studierende. Jedoch würde diese Einzelfallprüfung so viel Verwaltungsaufwand verursachen, dass die erhobenen Studiengebühren sich nicht lohnen können. 

Daher bleiben wir dabei: Dieses Gesetz darf nicht beschlossen werden.
Die Studierenden sind nicht die Sparschweine der Landesregierung!

315. Kommentar von :Ohne Name

Dies ist eine einfache Diskriminierung von Nicht-EU-Bürgern

Das ist der falsche Einsatz. Alle Menschen, die Potenzial haben zu entwickeln, muss so viel für das Studium zu bezahlen, die, die gerade ohne Pass kam und tun kriminellen können kostenloses Mittagessen und Pflege bekommen. Man braucht nicht lange suchen, um den Beitrag ausländischer Studierende und mögliche negative Konsequenzen dieses Gesetzes zu

Das ist der falsche Einsatz. Alle Menschen, die Potenzial haben zu entwickeln, muss so viel für das Studium zu bezahlen, die, die gerade ohne Pass kam und tun kriminellen können kostenloses Mittagessen und Pflege bekommen. Man braucht nicht lange suchen, um den Beitrag ausländischer Studierende und mögliche negative Konsequenzen dieses Gesetzes zu erkennen. Das zeigt schon, wie Deutschland in die Zukunft geht!

314. Kommentar von :Ohne Name

Kurzsichtig. Konsequenzen nicht ausreichend analysiert/modelliert

Man braucht nicht lange suchen, um den Beitrag ausländischer Studierende und mögliche negative Konsequenzen dieses Gesetzes zu erkennen. http://www.wissenschaftweltoffen.de/publikation/wiwe_2016_verlinkt.pdf "Jeder zweite ausländische Studierende bleibt nach dem Studium zunächst in Deutschland" S.34 Ausländische Studierende leisten einen

Man braucht nicht lange suchen, um den Beitrag ausländischer Studierende und mögliche negative Konsequenzen dieses Gesetzes zu erkennen.

http://www.wissenschaftweltoffen.de/publikation/wiwe_2016_verlinkt.pdf

"Jeder zweite ausländische Studierende bleibt nach dem Studium zunächst in Deutschland" S.34
Ausländische Studierende leisten einen Beitrag zur Wirtschaft durch ihre Ausgaben während des Studiums und als Erwerbstätige nach der Studienzeit.

"Ingenieurwissenschaften wichtigste Disziplin für Bildungsausländer an Uni und FH" S.18
MINT-Absolventen sind nach wie vor von größter Bedeutung für die deutsche Industrie.

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Hochschulen/SchnellmeldungWSvorlaeufig5213103178004.pdf?__blob=publicationFile
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Hochschulen/BroschuereHochschulenBlick0110010167004.pdf?__blob=publicationFile
Gerade nur 13% der gesamten Studierenden sind in BaWü. Die überregionale Attraktivität gemessen an dem Wanderungssaldo ist für BaWü bereits negativ.

Von den Top 25 deutschen Universitäten sind nur 5 in BaWü. (http://www.businessinsider.de/uni-ranking-das-sind-die-25-besten-hochschulen-in-deutschland-2016-7)

Eine Einführung von (diskriminierenden) Studiengebühren für ausländischen Studierenden in der aktuellen deutschen Universitäten-Landschaft wird dazu führen, dass ausländische Studierende sich für andere Bundesländer entscheiden und dort ihr Beitrag leisten.

313. Kommentar von :Ohne Name

Strategisch denken!

Es gab mal eine DDR. Da war das Studium kostenlos, es gab Stipendien. Und nach dem Studium wurde jeder Absolvent 3 Jahre lang auf den Platz gestellt, wo die Wirtschaft ihn am meisten brauchte - zwar war das oft ein Kompromiss zu den Wünschen der jungen Leute. Doch es war eben auch die Chance für jedes Kind mit entsprechendem Leistungsvermögen,

Es gab mal eine DDR. Da war das Studium kostenlos, es gab Stipendien.
Und nach dem Studium wurde jeder Absolvent 3 Jahre lang auf den Platz gestellt, wo die Wirtschaft ihn am meisten brauchte - zwar war das oft ein Kompromiss zu den Wünschen der jungen Leute. Doch es war eben auch die Chance für jedes Kind mit entsprechendem Leistungsvermögen, ein Studium zu absolvieren.
Warum lassen Sie nicht einfach die Studenten ihr Studium auf solche Art "abarbeiten"?
1500 Euro aufzubringen, fällt den meisten Studenten heute nicht leicht. Für mich ohne eigenes Einkommen und meine afs-Tochter aus Amerika ist es beispielsweise unmöglich, hier etwas zu puffern.
Doch wir als Land der Dichter & Denker brauchen neue Wissensträger!
Jaaa, auch ausländische Studierende könnten unser Land voranbringen!
Weg mit dem unsinnigen Vorhaben, ab Herbst potentielle Leistungsträger abzuzocken und abzuschrecken! Zumal zurzeit eine Hinhaltetaktik gefahren wird, damit Ausländer nicht schon vorher losstudieren und somit nicht unter das geplante Gesetz fallen.

312. Kommentar von :Ohne Name

Bitte nicht!

Das Gesetz schränkt Forschung und Wissenschaft weiterhin ein. Ein zweites Studium dient dazu, den eigenen Horizont zu erweitern und sich dadurch interdisziplinär zu engagieren. Dabei sind Synergien nicht ausgeschlossen, wenn sich Fächer gegenseitig befruchten. Es kommt zu neuen Ideen, neue Konzepte, neuen Strategien und neuen Strukturen in der

Das Gesetz schränkt Forschung und Wissenschaft weiterhin ein. Ein zweites Studium dient dazu, den eigenen Horizont zu erweitern und sich dadurch interdisziplinär zu engagieren. Dabei sind Synergien nicht ausgeschlossen, wenn sich Fächer gegenseitig befruchten. Es kommt zu neuen Ideen, neue Konzepte, neuen Strategien und neuen Strukturen in der Wissenschaft. Das stärkt den Wissenschaftsstandort Deutschland. Ich allein kann für Master Maschinenbau mit anschließendem Master Technologiemanagement sprechen. Wenn Ihr, liebe Vertreter der BürgerInnen in Deutschland, das einschränkt, so hindert Ihr unseren Wohlstand und macht uns instabiler gegenüber der Zukunft. Und die Zukunft Deutschlands sollte euch am Herzen liegen. Dafür wurdet Ihr gewählt.

311. Kommentar von :Ohne Name

Bildung nur für Reiche?

Die Argumente für diesen Entwurf sind kurzsichtig und beschränkt. Natürlich lassen sich damit Internationalisierung hier fördern, aber hilft das wirklich so viel? Viele Master-Vorlesungen sind bereits auf englisch, Bachelor-Vorlesung sollten besser deutsch bleiben. Hier und da kann man kleine Projekte finanzieren, mehr aber auch nicht. Wenn man

Die Argumente für diesen Entwurf sind kurzsichtig und beschränkt. Natürlich lassen sich damit Internationalisierung hier fördern, aber hilft das wirklich so viel? Viele Master-Vorlesungen sind bereits auf englisch, Bachelor-Vorlesung sollten besser deutsch bleiben. Hier und da kann man kleine Projekte finanzieren, mehr aber auch nicht. Wenn man diese Gebühren verhängt, hat es auch zur Folge, dass viele Menschen es sich schlicht nicht mehr leisten können, hier zu studieren. Aber für Menschen in ärmeren Ländern ist eben diese Bildung so wichtig, aus der Armut herauszukommen. Wenn man ihnen diese Chance verbaut, muss man langfristig mit einer Destabilisierung der Welt rechnen: Flüchtlingswellen, Zwangs-Kriminalität, im schlimmsten Fall Zwangs-Terrorismus. Wenn man in Bildung investiert, investiert man in Weltfrieden. Gerade Deutschland hat das Potential dazu. Aber welcher Idiot denkt denn auch schon langfristig?

Viele Grüße, Student aus Stuttgart

310. Kommentar von :Ohne Name

Geplante Studiengebühren verhindern bisherige Bildungs- und Lebenswege

Gegen Studiengebühren für Zweitstudium Studiengebühren für ein Zweitstudium würden in vielen Fällen verhindern, dass Studierende ein Zweitstudium aufnehmen. Diversifiziert ausgebildete Akademiker werden dadurch verhindert, was langfristig auch dem Bundesland und seiner Wirtschaft schadet. Bündnis 90/Die Grünen und die CDU machen sich nach außen

Gegen Studiengebühren für Zweitstudium

Studiengebühren für ein Zweitstudium würden in vielen Fällen verhindern, dass Studierende ein Zweitstudium aufnehmen. Diversifiziert ausgebildete Akademiker werden dadurch verhindert, was langfristig auch dem Bundesland und seiner Wirtschaft schadet.
Bündnis 90/Die Grünen und die CDU machen sich nach außen für Bildung stark, kürzen dann aber in diesem Bereich.

Studiengebühren für internationale Studierende

Bündnis 90/Die Grünen und die CDU machen sich nach außen für eine Stärkung von Familien und gegen ein Absinken der Geburtenrate stark. Das demographische Problem, das auf uns zukommt wird für unsere Gesellschaft und Sozialstaat gewaltig sein.
Durch Einführung von Studiengebühren für internationale Studierende werden jedoch internationale Paare getrennt. Häufig kommt bisher der internationale Partner nach Deutschland, studiert hier noch und anschließend gründen beide eine Familie in Deutschland. Was soll der internationale Partner zukünftig hier machen, wenn er nach Deutschland kommt? Arbeiten darf er nicht o.ä.. Dadurch werden diese Paare langfristig getrennt und es kommt eben nicht zur Familiengründung.
Die Politik von Bündnis 90/Die Grünen und die CDU arbeitet hier gegen ihr eigenes Ziel an und verschlimmert das demographische Problem unserer Gesellschaft ohne es in Zukunft gegenüber unserer Bevölkerung zu verantworten.

So sieht für mich unverantwortliche Politik aus. Insbesondere Bündnis 90/Die Grünen wollten damit nach MP Mappus in Baden-Württemberg explizit aufhören und tuen nun genau das Gegenteil.

309. Kommentar von :Ohne Name

Baden-Württemberg soll gerecht und attraktiv bleiben

Um Baden-Württemberg international und national als Studienstandort wettbewerbsfähig zu halten, sollte das Studium so attraktiv wie möglich gestaltet werden. Die hohe Qualität der Lehre trägt dazu ebenso bei wie die gerechte Verteilung der Studienplätze - unabhängig vom Budget eines einzelnen Studierenden. Internationalen Studierenden die gleichen

Um Baden-Württemberg international und national als Studienstandort wettbewerbsfähig zu halten, sollte das Studium so attraktiv wie möglich gestaltet werden. Die hohe Qualität der Lehre trägt dazu ebenso bei wie die gerechte Verteilung der Studienplätze - unabhängig vom Budget eines einzelnen Studierenden. Internationalen Studierenden die gleichen Möglichkeiten wie Studierenden aus Europa zu bieten, zeigt nicht nur Solidarität, sondern insbesondere den Willen, die Studienqualität auf höchstem Niveau zu halten; und nicht die Studienplätze denjenigen internationalen Studierenden vorzubehalten, deren Eltern sie bezahlen können.
Oft bleiben internationale Studierende nach ihrem Studienabschluss in Deutschland, bereichern die Gesellschaft mit ihrem Fachwissen und sind junge und exzellente Arbeitskräfte. Der Versuch, die Schulden Baden-Württembergs auf ihrem Rücken zu verringern, spricht nicht gerade für eine Willkommenskultur.

308. Kommentar von :Ohne Name

Dagegen

Nachdem die Studiengebühren von der Grün-Roten Regierung abgesetzt werden herschte ein bisschen mehr Bildungsgerechtigkeit in unserem Land. Seit einigen Monaten wurden die Bafögsätze angepasst. All das sind winzige Schritte im Hinblick endlich allen sozialen Schichten Aufstiegsmöglichkeiten durch Bildung zu geben. Ich persönlich habe erfahren

Nachdem die Studiengebühren von der Grün-Roten Regierung abgesetzt werden herschte ein bisschen mehr Bildungsgerechtigkeit in unserem Land. Seit einigen Monaten wurden die Bafögsätze angepasst. All das sind winzige Schritte im Hinblick endlich allen sozialen Schichten Aufstiegsmöglichkeiten durch Bildung zu geben.
Ich persönlich habe erfahren dass es für Arbeiterkinder nicht einfach ist zu studieren, das ist was für Reiche. Das gilt anscheinend wieder, nur dieses Mal werden halt die Ausländer ausgegrenzt.
Wollen wir das? Wollen wir elitäre Bildungsgewinnler?
Wenn nun hohe Studiengebühren für Ausländer einführen, wer kommt dann noch zu uns, bereichert unser Uniumfeld? Wer füllt die Studiengänge für die sich Deutsche zu fein sind?
Die Elite, eine Schicht die in vielen Ländern schon alles hat und sich alles leisten kann.

Ich arbeite mit "studienfähigen" Flüchtlingen zusammen, viele von Ihnen haben Angst, echte Zukunftsangst. Sie haben hart gearbeitet um den Deutsch Test der zum Studium berechtigt zu machen, nun rückt das Studium in unereichbare Ferne, genauso wie ihr Optimismus und ihr Glaube in gleichberechtigte Beteilung. Was sendet das für ein Signal aus?

Wenn diese Studiengebühren kommen darf das Geld nicht in den Haushalt des Landes fließen, es müssen Stipendien für Leute eingerichtet werden die es nötig haben.

Die Erhöhung des Verwaltungsbeitrages ist ein schlechter Witz, die Verwaltung an meiner Uni Stuttgart ist unter aller Sau. Sie ist weder effektiv noch "Kundenorientiert". Meiner persönlicher Erfahrung nach legt die Verwaltung Studierenden und Mitarbeitern nur möglichst viele Steine in den Weg. Damit subventionieren wir einen Verwaltungswasserkopf und eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme weit weg von Verbesserung im Unialltag. Es wird nicht für nötig gehalten nachzuweisen dass das Geld nicht in der Verwaltung eingespart werden kann oder das überhaupt irgendetwas sinnvolles damit gemacht wird.

Ich bin entäuscht. Ich glaube genausowenig dass jemand diesen Text liest, oder wir mit Protesten etwas bewegen können. Und dann an der Wahlurne? Wenn schon die "Grünen" sich von der konservativen Elite zu solchen Projekten treiben lassen wen soll man dann noch wählen?