Online-Kommentierung
Mit der Änderungsverordnung zur Krebsregisterverordnung reagiert der Verordnungsgeber auf den Anpassungsbedarf hinsichtlich der Rechtsperson der klinischen Landesregisterstelle. Darüber hinaus werden in Bezug auf die Zahlung und Abrechnung der fallbezogenen Krebsregisterpauschalen und Meldevergütungen weitere Regelungen aufgenommen.
Sie konnten den Verordnungsentwurf bis zum 13. Mai 2022 kommentieren.


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