Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes
Mit der Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes sollen die rechtlichen Grundlagen für die dienstliche Beurteilung von Richtern sowie Staatsanwälten an die neue höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst werden.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 24. Mai 2022 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.