Beratung und Beschluss
Hier finden Sie den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess, sobald die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat
Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.
Gesetzentwurf Landesregierung 09.05.2023 Drucksache 17/4737 (60 S.)
Erste Beratung Plenarprotokoll 17/66 25.05.2023 S. 3997-4000
Zweite Beratung Plenarprotokoll 17/67 21.06.2023 S. 4027-4028
Gesetzesbeschluss des Landtags 21.06.2023 Drucksache 17/4929
Gesetz vom 27. Juni 2023 Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2023 Nr. 11 S. 229-232
Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.