Online-Kommentierung
Mit dem Gesetzentwurf soll das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg an geändertes Bundesrecht angepasst werden. Die Anpassung soll durch ein Änderungsgesetz erfolgen, da die bewährte Grundstruktur des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg aufrecht erhalten bleiben soll.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 12. April 2023 kommentieren.
Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften (PDF)
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