Geoinformation

Online-Kommentierung

Mit der Änderung wird das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg an EU- und bundesrechtliche Vorgaben hinsichtlich Open Data angepasst.

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Des Weiteren werden bereits bestehende Regelungen weiterentwickelt und für die Zukunft ertüchtigt. Es erfolgen Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit der unteren Vermessungsbehörden erhalten und die Fachaufsicht stärken sowie Bürokratie abbauen. Damit wird das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) digitalfähig und optimiert für die Anforderungen in der Zukunft.

Für die Umsetzung der europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben hinsichtlich Open Data ist das VermG anzupassen. Dadurch wird ein großer Teil der Geobasisinformationen durch die Vermessungsverwaltung

  1. entgeltfrei,
  2. maschinenlesbar,
  3. über Anwendungsprogrammierschnittstellen und
  4. gegebenenfalls als Massen-Download bereitgestellt.

Mit dem Datennutzungsgesetz (DNG, Drucksache 19/27442) des Bundes wird die Europäische Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt; das DNG ersetzt dabei das bisher geltende Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Europäischen Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (DVO-HVD) konkretisiert die Bereitstellung der sogenannten High Value Datasets (HVD). Die Geobasisinformationen der Vermessungsverwaltungen der Länder sind von der DVO-HVD betroffen. Dadurch wird ein großer Teil der Geobasisinformationen auch in Baden-Württemberg ab dem 9. Juni 2024 entgeltfrei gestellt.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Änderung des Vermessungsgesetzes

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 28. November 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

22. Kommentar von :Meliphagidae

Lobbyismus der ÖbVI oder Bürgerbeteiligung?

Als "normaler" Bürger ohne besonderen Bezug zu Vermessungswesen iritieren mich die Vielzahl an Kommentaren von ÖbVI, die sich über den drohenden Verlust von Aufträgen an langgestreckten Anlagen aufregen, ohne zu sehen, dass durch die Streichung von §8 Absatz 3 auf der anderen Seite ein nach meiner Einschätzung deutlich größeres Potential neu

Als "normaler" Bürger ohne besonderen Bezug zu Vermessungswesen iritieren mich die Vielzahl an Kommentaren von ÖbVI, die sich über den drohenden Verlust von Aufträgen an langgestreckten Anlagen aufregen, ohne zu sehen, dass durch die Streichung von §8 Absatz 3 auf der anderen Seite ein nach meiner Einschätzung deutlich größeres Potential neu auftut. Verwunderlich, da doch staatliche Aufträge, die zudem gesetzlich vorgeschrieben sind, eine lukrative Basis für eine selbstständige Tätigkeit.
Liebe ÖbVI, Stellungnahmen von BDVI e. V oder VDV e. V wären m.E. ausreichend gewesen.
Mir als Bürger ist wichtig, dass die Leistungsfähigkeit der unteren Vermessungsbehörden erhalten bleibt. Eine übermäßige Privatisierung von staatlichen Aufgaben hat sich m.E. nicht bewährt . Die unteren Vermesssungsbehörden sollten DER Ansprechpartner für die Bürger bleiben und alles für "normale" Anliegen Wichtige aus einer Hand erledigen dürfen.

Besonders wichtig ist mir das eigentliche Anliegen, Open Data und Bereitstellung von Geobasisinformationen , wie im Entwurf dargelegt. Um dieses zu erreichen, müssen die Vermessungsbehörden gestärkt werden.

43. Kommentar von :F. Scholz

Anmerkungen zur geplanten Änderung des Vermessungsgesetzes

Die schwammigen Formulierungen zur Bestellung von ÖbVIs bieten Raum für unterschiedliche Interpretationen, wann jemand in das Amt bestellt werden kann. Das erhöht den bürokratischen Aufwand der Zulassungsbehörde und ggf. beschäftigt es auch unnötig die Gerichte. Bedenken Sie auch, dass an einer Bestellung zum ÖbVI auch Unternehmensübergaben vom

Die schwammigen Formulierungen zur Bestellung von ÖbVIs bieten Raum für unterschiedliche Interpretationen, wann jemand in das Amt bestellt werden kann. Das erhöht den bürokratischen Aufwand der Zulassungsbehörde und ggf. beschäftigt es auch unnötig die Gerichte.
Bedenken Sie auch, dass an einer Bestellung zum ÖbVI auch Unternehmensübergaben vom ausscheidenden zum neuen ÖbVI hängen können und von einem schnellen und zuverlässigen „Chefwechsel“ auch die Arbeitsplätze der Angestellten abhängen.

Der größte Teil der Arbeit bei Katastervermessungen macht in der Regel eine Grenzfeststellung aus, mit der wir zunächst die Bestandgrenzen im Liegenschaftskataster nachweisen müssen. Dazu werden ältere Vermessungen und andere Katasterakten herausgesucht, nachvollzogen und nachgerechnet in denen die Bestandsgrenzen festgelegt wurden. Die Zerlegung von Flurstücken ist nur noch ein kleiner Arbeitsschritt, der mit dem Erhalt der Fachkompetenz nichts zu tun hat (einen roten Strich ziehen). Grenzfeststellungen können die uVBs nach wie vor uneingeschränkt durchführen. Damit ist auch der Erhalt der Fachkompetenz bei den uVBs gesichert und es bedarf keiner Ausweitung der Zuständigkeiten.

49. Kommentar von :S. LANGHEINRICH

Änderung VermG

Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich möchte an dieser Stelle meinen Unmut und mein Unverständnis zu Teilen des geplanten Änderungsentwurfes des VermG zum Ausdruck bringen. Open Data Das Thema Open Data ist gut und wichtig! Es sollte jedoch auch die Qualität dieser Daten gewährleistet werden! Hier besteht leider immer noch enormer

Sehr geehrte Damen und Herren,
auch ich möchte an dieser Stelle meinen Unmut und mein Unverständnis zu Teilen des geplanten Änderungsentwurfes des VermG zum Ausdruck bringen.

Open Data
Das Thema Open Data ist gut und wichtig! Es sollte jedoch auch die Qualität dieser Daten gewährleistet werden! Hier besteht leider immer noch enormer Nachholbedarf. Die beschleunigte Schaffung von Landeskoordinaten wäre prädestiniert für die Ausbildung und den Erhalt der Fachkompetenz bei den unteren Vermessungsbehörden. Vielleicht sollte diese Zielvorgabe auch in einem legislativen Rahmen verankert werden?

§8 VermG
Die schon zahlreich begründeten Argumente für eine Beibehaltung der bisherigen Aufgabenzuweisung haben Sie sicherlich bereits zur Kenntnis genommen. Die Konkurrenzsituation zwischen den unteren Vermessungsbehörden (die nicht wirtschaftlich arbeiten müssen) und freiberuflichen ÖbVI würde sich durch die geplante Änderung wieder erhöhen. Der erste Kommentar dieser Online-Kommentierung trifft es ziemlich genau, es wäre ein Nackenschlag für die freien Berufe, der in diesen herausfordernden Zeiten für ÖbVI, vor allem in ländlich geprägten Landesteilen, existenzgefährdend werden könnte.

§8 VermG muss zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Fachkompetenz in der freien Wirtschaft in der bisherigen Form belassen werden!

Falls Gesetzesänderungen erforderlich sein sollten, müssen diese bitte auch klar formuliert werden. Der hier in Teilen unklar gehaltene Änderungsentwurf, z.B. §11 Absatz 2 oder §13 einschließlich seiner zum Teil nebulösen Begründung (insb. zu §8) bedürfen insgesamt einer Überarbeitung!

Vielen Dank.

47. Kommentar von :ohne Name 116805

NEIN zur Änderung des Vermessungsgesetz!

Sehr geehrte Damen und Herren, wir freiberuflichen Vermessungsingenieure haben bereits jetzt schon mit einer kriselnden Bau- und Immobilienwirtschaft und daraus resultierenden Gehaltseinbußen zu kämpfen. Die Änderung des Vermessungsgesetzes §8 ist deshalb ein Schlag ins Gesicht eines jeden ÖbVI. Das Argument der Erhaltung der Fachkompetenz wird

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freiberuflichen Vermessungsingenieure haben bereits jetzt schon mit einer kriselnden Bau- und Immobilienwirtschaft und daraus resultierenden Gehaltseinbußen zu kämpfen. Die Änderung des Vermessungsgesetzes §8 ist deshalb ein Schlag ins Gesicht eines jeden ÖbVI. Das Argument der Erhaltung der Fachkompetenz wird nicht durch die Erweiterung des Aufgabenfeldes (Zerlegungen) befriedigt, sondern durch Schaffung von endgültigen Landeskoordinaten in Form von Grenzfeststellungen. Die endgültige Grenzfestlegung bei einer Teilungsvermessung bedarf im Vergleich zur Schaffung der Landeskoordinaten kein großes Fachwissen. Zudem werden diese Kompetenzen durch die Ausbildungsabschnitte im gehobenen oder höheren Dienst bei einem ÖbVi vermittelt.
Mit der Einführung von OPEN DATA sollte es zudem verstärkt die Aufgabe der UVB sein, die Qualität des Liegenschaftskatasters zu erhöhen. Denn immer noch liegen ca. 40% der Grenzpunktkoordinaten im grafischen Status vor. Durch den freien Zugriff und der Verwendung dieser "Schrott"-Koordinaten und dem fehlenden Fachwissen von z.b. Architekten und Bauträgern entstehen erfahrungsgemäß immer mehr Probleme (z.b. Überbauten) die im Rechtsstreit enden.
Auch für die gesamtwirtschaftliche Situation sehe ich keine Verbesserung durch die Erweiterung des Aufgabenfeldes der UVB's. Schon jetzt dauern die Übernahmen der Liegenschaftsvermessungen im Durchschnitt 2 Monate. Durch ein erweitertes Tätigkeitsfeld entstehen noch größere Wartezeiten, da die Kapazitäten bei den UVB's bereits erschöpft sind, und dass obwohl der Bau und Immobiliensektor momentan schwächelt. Somit wird der Bausektor auf lange Sicht gesehen immer weiter ausgebremst.

Der Fachkräftemangel, egal ob beim ÖbVI oder den UVB's wird durch die Änderung des Vermessungsgesetzes meiner Meinung nach auch nicht behoben. Das Problem, junge Menschen für diesen Beruf zu begeistern fängt bereits viel früher an. Als noch recht junger ÖbVI kann ich aus eigener Erfahrung sagen, das auf diversen Plattformen oder Berufsmessen, das Vermessungswesen nur sehr wenig vertreten ist. Da das Vermessungswesen auch eine sehr kleine Sparte ist, müsste hier viel mehr Engagement gebracht werden um junge Menschen zu gewinnen. Um die Attraktivität noch mehr zu steigern, wäre die Umstellung zu mehr Digitalität, mit der die kommenden Generationen aufwachsen, erstrebenswert.


Abschließend sehe ich es als wichtig an, dass das Vermessungswesen für die Zukunft fit gemacht wird. Allerdings sehe ich mit den geplanten Änderungen des Vermessungsgesetzes eher das genaue Gegenteil.
- Existenzen der ÖbVI und somit auch deren Mitarbeiter stehen auf dem Spiel
- UVB's werden noch mehr überlastet als sie jetzt schon sind
- Das System des Vermessungswesen steht so vor dem Kollaps

=> daher appelliere ich die Änderungen des Vermessungsgesetzes zu streichen!!!


44. Kommentar von :Matthias Kramer

Änderung Vermessungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann ich mich den Kommentaren meiner Kollegen nur anschließen. Die Umsetzung der OpenData-Strategie im VermG wird von mir ausdrücklich begrüßt. Die Änderung des §8 VermG sehe ich sehr kritisch und überflüssig. Nach meiner Meinung sollte das Miteinander von

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann ich mich den Kommentaren meiner Kollegen nur anschließen.

Die Umsetzung der OpenData-Strategie im VermG wird von mir ausdrücklich begrüßt.

Die Änderung des §8 VermG sehe ich sehr kritisch und überflüssig.

Nach meiner Meinung sollte das Miteinander von Behörden und den Freien Berufen im Vordergrund stehen. Nur so kann sich jeder erfolgreich weiterentwickeln. Durch die geplante Änderung des § 8 VermG werden die UVB und ÖbVI gegeneinander ausgespielt. Dies trägt nicht zur Verbesserung und Weiterentwicklung unseres Liegenschaftskatasters bei und erst recht nicht zum Erhalt von Fachkompetenz. Nur Miteinander kann die Aktzeptanz unseres schönen Berufes gesteigert und zukünftige Fachkräfte generiert werden.

Fazit: Bitte keine Änderung am bewährten § 8 VermG.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kramer

45. Kommentar von :116694

Stellungnahme zum Änderungsentwurf des VermG

Sehr geehrte Damen und Herren, sowohl als Bürger dieses Landes, der Interesse an dem Fortbestand des Mittelstandes und der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Grundstückverkehrs hat, wie auch als jemand, der gerne in den Berufsstand der ÖbVI eintreten möchte, sehe ich die geplanten Änderungen des Vermessungsgesetzes in gewissen Teilen als

Sehr geehrte Damen und Herren,

sowohl als Bürger dieses Landes, der Interesse an dem Fortbestand des Mittelstandes und der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Grundstückverkehrs hat, wie auch als jemand, der gerne in den Berufsstand der ÖbVI eintreten möchte, sehe ich die geplanten Änderungen des Vermessungsgesetzes in gewissen Teilen als kritisch.
Dass durch die geänderte Gesetzeslage bzgl. Open Data geringfügige Anpassungen von § 1 und § 2 erforderlich werden – keine Frage, diese sollten möglichst zeitnah erfolgen.
Folgende darüberhinausgehende Änderungsvorschläge schaden m. E. aber v. a. dem Berufsstand der ÖbVI:

1. Mit der geplanten Änderung des §11 Absatz 2 werden die bislang klaren Zulassungsvoraussetzungen konturlos

Bislang besteht die fachliche Voraussetzung zur Bestellung darin, als Absolvent des gehobenen Dienstes (gD) zwei Jahre bzw. als Assessor des höheren Dienstes (hD) ein Jahr Berufserfahrung in der Durchführung von Liegenschaftsvermessungen zu sammeln. Künftig soll die Durchführung von „verschiedenartigen“ Liegenschaftsvermessungen „in nicht unerheblichem Umfang“ in Baden-Württemberg nachgewiesen werden. Aber was genau heißt „verschiedenartig“? Und was „in nicht unerheblichem Umfang“? Das wird nicht definiert.
Dass die fachliche Eignung eines Bewerbers sichergestellt sein soll, ist im Interesse eines qualitativ hochwertigen Liegenschaftskatasters erforderlich. Sofern es als notwendig erachtet wird, die Zulassung deshalb strikter als bislang zu gestalten, sollten aber die Zulassungsvoraussetzungen klar im VermG verankert werden: Wie viele durchgeführte Vermessungen welcher Art müssen nachgewiesen werden, um nach Ablauf der erforderlichen ein (hD) bzw. zwei (gD) Jahre Berufserfahrung als fachlich geeignet für die Bestellung beurteilt zu werden?
Ohne standardisierte Bedingungen obliegt es allein dem Ermessen der obersten Vermessungsbehörde, ob oder wann ein Anwärter künftig bestellt wird.

2. Mit der geplanten Änderung des §8 wird die ökonomische Grundlage des Berufsstands gefährdet

Da auf diesen Paragraphen in den vorangegangenen Stellungnahmen bereits vertiefend eingegangen wurde, möchte ich an dieser Stelle lediglich betonen:
Nur das, was explizit im Gesetz steht, zählt. Alle Begründungen außerhalb des Gesetzes sind im Zweifelsfall wirkungslos.
Sollte sich, aus welchen Gründen auch immer, z.B. eine uVB nicht an die - lediglich in der Begründung erwähnten - angedachten 10 Zerlegungen halten, hätten die ÖbVI keine rechtliche Handhabe, ihre damit einhergehenden Verluste geltend zu machen oder eine künftige Unterlassung zu fordern.

3. Mit der geplanten Änderung des §13 wird der gewollte oder krankheitsbedingte Ausstieg aus dem Berufsstand erschwert

Bislang werden „unerledigte Aufgaben“, also unfertige Aufträge des ausscheidenden ÖbVI, von der oberen Vermessungsbehörde an einen Amtsverweser übertragen. Künftig müsste der ggf. krankheitsbedingt in den (Vor-) Ruhestand gehende ÖbVI, sofern er keinen Nachfolger gefunden oder andere Regelungen zur Bearbeitung unfertiger Aufträge getroffen hat, für die bis zur Erledigung anfallenden Kosten selbst aufkommen. Das könnte bei komplexen Aufträgen (und nur solche ziehen sich ja i.d.R. in die Länge) beträchtliche, womöglich existenzgefährdende Rückstellungen seitens des ÖbVI erfordern.
Warum soll eine uVB für ihre anfallenden Kosten von dem ausscheidenden ÖbVI entschädigt werden, wenn ein ÖbVI selbst nur gemäß Gebührenkatalog abrechnen kann, unabhängig davon, ob die Vermessung kostendeckend war, oder nicht?
Sollte die geplante Gesetzesänderung hauptsächlich auf die Erledigung der „ausgesetzten Abmarkungen“ abzielen, könnte diese Forderung ja explizit in das Gesetz aufgenommen werden, wovon dann aber alle anderen unerledigten Aufgaben nicht betroffen wären.

Als Befürworter von eindeutigen Gesetzesgrundlagen, auf die man sich mit Gewissheit berufen kann, lautet meine Bitte an Sie:

Keine unnötigen Änderungen.
Nötige Änderungen so klar definiert wie möglich.

46. Kommentar von :gebilanski

Änderung des Vermessungsgesetzes

Eine grün-schwarze Landesregierung will mittels dieser Gesetzesänderung Aufgaben aus der freien Wirtschaft auf den Staat übertragen. Wie passt das zu den Grundsatz- bzw. Wahlprogrammen dieser beiden Parteien bei der kommenden Bundestagswahl? Der Kanzlerkandidat der CDU gilt als wirtschaftsliberal (Blackrock lässt grüßen) und die Grünen "wollen

Eine grün-schwarze Landesregierung will mittels dieser Gesetzesänderung Aufgaben aus der freien Wirtschaft auf den Staat übertragen. Wie passt das zu den Grundsatz- bzw. Wahlprogrammen dieser beiden Parteien bei der kommenden Bundestagswahl? Der Kanzlerkandidat der CDU gilt als wirtschaftsliberal (Blackrock lässt grüßen) und die Grünen "wollen besonders auf die Auswirkungen von Gesetzen auf kleine und mittlere Unternehmen achten" (O-Ton der Internetseite: Bündnis 90/Die Grünen, Wofür wir kämpfen).

Danke für nichts! Zumindest weiss ich jetzt schon, wer nächstes Jahr meine Stimme nicht erhält.

50. Kommentar von :ohne Name 116817

Stellungnahmen von vermeintlich besorgten Bürgern

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich muss echt lachen, wenn ich solche Stellungnahmen von vermeintlich besorgten Bürgern lese. Anonym und in diesem ganzen Beamten-Deutsch – das ist schon ein Klassiker! Und dann auch noch von Steuergeldern leben wollen? Als Student, der seine Ausbildung im Vermessungsamt gemacht hat, kann ich da nur den Kopf

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich muss echt lachen, wenn ich solche Stellungnahmen von vermeintlich besorgten Bürgern lese. Anonym und in diesem ganzen Beamten-Deutsch – das ist schon ein Klassiker! Und dann auch noch von Steuergeldern leben wollen?
Als Student, der seine Ausbildung im Vermessungsamt gemacht hat, kann ich da nur den Kopf schütteln. Klar, es ist super, dass die Politik sich um den Nachwuchs kümmert, aber diese Gesetzesvorlage? Verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. In meiner Ausbildung stand ich meist nur neben dem Messgerät und hab' viel theoretisches Zeug gelernt. Die Techniker aus den Ingenieurbüros waren da viel schneller, auch wenn wir mit unserem Wissen das wieder wettmachen konnten. Aber mal ganz ehrlich: Wer erzählt schon den Bürgern, dass wir im Außendienst erstmal gemütlich frühstücken und dann stundenlang im Messwagen gepennt haben? Und zurück mussten wir immer so spät sein, damit wir noch Tagegeld kassierten. An eine schnelle Abwicklung der Vermessungen hat da keiner gedacht. Im Gegenteil, die Bürger haben uns oft mit Mistgabeln vom Grundstück gejagt. Und bei meinen Kollegen war das nicht anders.
Ich bin froh, jetzt zu studieren und mich mit Photogrammetrie und GIS zu beschäftigen. Wenn ich das so lese, mache ich lieber einen großen Bogen um Amt oder ÖbVI. Zum Glück gibt es ja noch andere Möglichkeiten auf dem Markt. Mein Nebenjob in der IT hilft mir erstmal über die Runden.

31. Kommentar von :Marco H

Endlich denkt die Politik an den Berufsnachwuchs

Hallo zusammen, als Berufseinsteiger, der nächstes Jahr in den Vorbereitungsdienst bei einem Amt starten will, sehe ich die geplante Gesetzesänderung nicht so negativ wie viele der hier Mitkommentierenden. Ich glaube, dass die allermeisten ÖbVI sind. Zahlenmäßig sind aber vom Gesetz ungleich mehr Verwaltungsmitarbeiter betroffen. Weil diese

Hallo zusammen,
als Berufseinsteiger, der nächstes Jahr in den Vorbereitungsdienst bei einem Amt starten will, sehe ich die geplante Gesetzesänderung nicht so negativ wie viele der hier Mitkommentierenden. Ich glaube, dass die allermeisten ÖbVI sind. Zahlenmäßig sind aber vom Gesetz ungleich mehr Verwaltungsmitarbeiter betroffen. Weil diese überwiegend Beamte sind und sich politisch mäßigen müssen (vielleicht auch, weil manche ihren Job als sehr sicher betrachten und nicht an die nachfolgende Generation denken), beteiligen sie sich hier nicht mit Wortmeldungen. Sie überlassen diese Plattform aber damit einer sehr stark politisch engagierten Berufsgruppe, die ihre Privilegien unnachgiebig verteidigt (Anmerkung: Ich weiß aus eigener Erfahrung: Es gibt übrigens auch Ingenieurbüros ohne ÖbV-Zulassung, die haben nur die HOAI bzw. im Endeffekt den freien Wettbewerb und genießen nicht den Schirm eines staatlichen Gebührenverzeichnisses!).
Damit keine Verstimmung aufkommt: Ich habe überhaupt nichts gegen ÖbVI, und finde dass sie eine wichtige und interessante Arbeit machen, und auch ein wesentlicher Teil der amtlichen Vermessung sind. Aber ich hab mal gehört, dass über 70 Prozent der Ausbildung des Berufsnachwuchses (auch für die Büros) bei den Ämtern läuft. Daher finde ich es gut, dass die Politik auch mal an die Zukunft der kommenden Generationen denkt, denn darum geht es, nicht nur um Besitzstandswahrung.

54. Kommentar von :Eberhard Meßmer

Änderung VermG

Die Aufteilung der Aufgaben zwischen den unteren Vermessungsbehörden bei den Landkreisen und Städten (uVB) und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖBVI) ist notwendig, da der ÖBVI den Behörden als Mitbewerber stets unterlegen ist. Dies hat sich vor der letzten Gesetzesänderung gezeigt. Durch die damalige Kommunalisierung des

Die Aufteilung der Aufgaben zwischen den unteren Vermessungsbehörden bei den Landkreisen und Städten (uVB) und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖBVI) ist notwendig, da der ÖBVI den Behörden als Mitbewerber stets unterlegen ist. Dies hat sich vor der letzten Gesetzesänderung gezeigt. Durch die damalige Kommunalisierung des Vermessungswesen in BW haben wir bereits Aufgaben, wie Vermessung von Kreisstraßen und Umfangsgrenzen von Flurneuordnungsverfahren, verloren für die es damals keinen Ausgleich gab. Dies ist leider heute auch noch so. Die Appelle an die uVBs sich stärker vom Markt zurückzuziehen, haben damals nicht gewirkt. Erst durch die Gesetzesänderung konnten Ergebnisse erreicht werden. Trotzdem haben die Ämter haben bis zum Schluß der Übergangsphase 2013 und teilweise heute noch, alle Register gezogen, um noch Aufträge zu generieren, die sie eigentlich nicht mehr durchführen hätten dürfen. Hier wurden alle möglichen Ausreden gefunden, um die Interessen der uVBs durchzusetzen.
Selbst die Katasteraufsicht macht bei den Amtsprüfungen hier alle Augen zu.

Betrachtet man den Willen der Landesregierung zu privatisieren, zu entbürokratisieren und zu digitalisieren dann ist das genau der falsche Weg. Spricht man mit Auftraggebern der öffentlichen Hand, so erfährt man, dass die uVBs mächtig Druck machen, um die Vermessung von langgestreckten Anlagen (Straßen, Bahnen etc.) zu erhalten. Eine Aufteilung der internen Vorgaben nach dem Schema 80% ÖBVI/20% uVBs, wie es früher praktiziert wurde, ist längst gefallen. So gehen sehr große Teile heute an die uVBs. Die ÖBVIs kommen hier quasi schon nicht mehr zum Zug. Bei den Vergaben von Baulandumlegungen sind die uVBs auch im Vorteil gegenüber den ÖBVIs. Zudem kommt noch dazu, dass die uVBs immer noch mit der Erhöhung der Kreisumlage argumentieren können, sodass den Bürgermeistern gar nichts anderes übrig bleibt als die Aufträge an die uVBs zu vergeben. So sieht die reale Praxis aus. Wer dies nicht nachvollziehen, kann lebt in einer anderen Welt.
Die digitale Karte hat nur einen Sinn, wenn sie aktuell und zuverlässig ist, d.h. dass alle Grenzen endgültig und alle Gebäude aktuell enthalten sind. Beide Kriterien werden heute nur zum Teil erfüllt. Nach dem das Kataster nicht einmal zu 50 % zuverlässig digital vorliegt, sollte das Augenmerk auf zuverlässigen Koordinaten der Grenzen liegen, zumal die Traktoren in vielen Bereichen heute viel genauer fahren als die Grenzpunkte in der digitalen Karte in ihrem Display anzeigen. Hier sind noch viele Hausaufgaben zu erledigen, die nur oft nur flächendeckend bearbeitet werden können. Das ist vornehmlich Aufgabe der uVBs.
Außerdem braucht es hierzu erfahrene Mitarbeiter, die leider gerade reihenweise in Pension gehen beziehungsweise gegangen sind. Weiterhin sind viele Gebäude aktuell nicht im Liegenschaftskataster enthalten. Aus dieser Sicht ist sogar zu überlegen, ob die uVBs nicht komplett auf die Führung und die Erneuerung des Liegenschaftskatasters wie beispielsweise in Sachsen zu beschränken. Dieser Weg hat sich in Sachsen bewährt. Hier setzte die sächsische CDU konsequent für den Mittelstand ein. Das wäre auch eine konsequente Handlungsweise für Baden-Württemberg, um die Ziele der Landesregierung zu erreichen und um konkret Behörden zu verschlanken. In BW dagegen war ein früherer Staatssekretär sogar mal der Meinung (Zitat): „Der Freie Beruf ist ein Krebsgeschwür im Vermessungswesen“. Diese Meinung hat sich heute teilweise schon geändert. Der ungleiche Wettbewerb bleibt trotzdem.
Weiterhin sollte man bedenken, dass sich viele Kollegen selbstständig gemacht haben, um diese Leistungen mit Ihren Kapazitäten abzudecken. Diese Kolleginnen und Kollegen haben Mitarbeiter eingestellt, Geräte gekauft, oft dazu auch Schulden aufgenommen und tragen das volle Risiko. Sie bekommen Ihr Geld nicht schon am Anfang des Monats wie die Kollegen auf den Ämtern. Durch die Öffnung wird der Markt kleiner und vielen müssen auch um Ihre Existenz bangen. Zudem muss man sehen, dass jeder Euro Nettoumsatz bei unser 35 Cent Fortführungsgebühren bei den Ämtern erzeugt. Diese Einnahmen werden i.d.R. ohne allzu großen Arbeitseinsatz verdient. Diese Übernahmearbeiten kann man auch nicht privatisieren. Hier bringen wir den Ämtern jeder Jahr Aufträge in 2-stelliger Millionenhöhe. Zudem zahlen wir noch auf unsere Einnahmen Steuern. Würden einige Ämter ihre Übernahmezeiten verkürzen, so könnten hier auch in kurzer Zeit Mehreinnahmen generiert werden. Wären die Koordinaten alle endgültig, so könnte der Aufwand zur Übernahme der Daten in das Liegenschaftskataster um mindestens 80 % gesenkt werden. Damit könnten die Landkreise und Kommunen langfristig sogar mehr Einnahmen generieren.

Zum ersten Mal ist in Baden-Württemberg das Bau- und Vermessungsrecht in einem Ministerium vereint. Somit wäre eine Möglichkeit mit der Änderung der Landesbauordnung (LBO) die Gebäudeaufnahme mit der Schlußabnahme nach Fertigstellung des neuen Bauwerks zu verknüpfen. Das hätte den Vorteil, dass alle Gebäude zeitnah, als unmittelbar nach Fertigstellung, in der digitalen Karte enthalten sind. Dieser Vorschlag wurde vom Ministerium abgelehnt, weil die Kapazitäten in den uVBs nicht vorhanden wären. Wie sollen die Ämter dann noch zusätzliche Leistungen wie Grundstückszerlegungen für Gemeinden machen ? Das geht dann nur, wenn andere Aufgaben wie Digitalisierung vernachlässigt werden. Dies ist sicherlich nicht beabsichtigt.

Sollte sich die Landesregierung dazu entschließen das Vermessungsgesetz zu ändern, wäre das ein KO-Schlag für die Digitalisierung und für den freien Beruf, den die CDU doch immer unterstützen will. Würde die CDU Ihre Ziele konsequent verfolgen, müssten die uVB noch weiter in Ihren Aktivitäten eingeschränkt werden, um ihre eigentlichen Aufgaben abzuarbeiten. Sonst dauert die Digitalisierung noch mindestens 30 – 50 Jahre und der Schlafwagen rollt weiter – und das im sog. Musterländle !.