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Mit der Änderung wird das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg an EU- und bundesrechtliche Vorgaben hinsichtlich Open Data angepasst.

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Des Weiteren werden bereits bestehende Regelungen weiterentwickelt und für die Zukunft ertüchtigt. Es erfolgen Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit der unteren Vermessungsbehörden erhalten und die Fachaufsicht stärken sowie Bürokratie abbauen. Damit wird das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) digitalfähig und optimiert für die Anforderungen in der Zukunft.

Für die Umsetzung der europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben hinsichtlich Open Data ist das VermG anzupassen. Dadurch wird ein großer Teil der Geobasisinformationen durch die Vermessungsverwaltung

  1. entgeltfrei,
  2. maschinenlesbar,
  3. über Anwendungsprogrammierschnittstellen und
  4. gegebenenfalls als Massen-Download bereitgestellt.

Mit dem Datennutzungsgesetz (DNG, Drucksache 19/27442) des Bundes wird die Europäische Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt; das DNG ersetzt dabei das bisher geltende Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Europäischen Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (DVO-HVD) konkretisiert die Bereitstellung der sogenannten High Value Datasets (HVD). Die Geobasisinformationen der Vermessungsverwaltungen der Länder sind von der DVO-HVD betroffen. Dadurch wird ein großer Teil der Geobasisinformationen auch in Baden-Württemberg ab dem 9. Juni 2024 entgeltfrei gestellt.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Änderung des Vermessungsgesetzes

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 28. November 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

53. Kommentar von :géomètre

Änderung VermG

Seit den frühen 90er Jahren verfolge ich die Entwicklung der Vermessungsverwaltung und des ÖBV-Berufstandes in Baden-Württemberg. Beginnend mit der Kienbaum-Untersuchung hat es doch 20 Jahre gedauert, bis eine Novellierung des Vermessungsgesetzes 2010 durch die ÖBV-Lobby auf den Weg gebracht wurde. Mit dem Ziel die privaten ÖBV zu stärken und den

Seit den frühen 90er Jahren verfolge ich die Entwicklung der Vermessungsverwaltung und des ÖBV-Berufstandes in Baden-Württemberg.
Beginnend mit der Kienbaum-Untersuchung hat es doch 20 Jahre gedauert, bis eine Novellierung des Vermessungsgesetzes 2010 durch die ÖBV-Lobby auf den Weg gebracht wurde. Mit dem Ziel die privaten ÖBV zu stärken und den operativen Bereich bei der Vermessungsverwaltung einzudämmen.
Das brachte bereits in den ersten drei Jahren einen Zuwachs von weit über 50% bei den Privaten.
In all der Zeit verblieb den Vermessungsämtern nur die Aufgabe der leidigen Gebäudeaufnahme (Thema: mit der Mistgabel vom Hof gejagt) und der Wiederherstellung von ein paar handverlesenen Grenzpunkten.
Die Ausbildung blieb dennoch zum Großteil Aufgabe der Vermessungsämter. Schauen Sie sich doch um in die Berufsschulklassen in Baden-Württemberg. Hier haben die ÖBV einen Azubi-Anteil von vielleicht 20%.
Um den jungen Leuten eine einigermaßen ausreichende Ausbildung bieten zu können, kann sich die Bandbreite bei den Ämtern nicht auf Gebäudeaufnahme und ein paar Grenzpunkte beschränken, die man an einer Hand abzählen kann.
Und glaubt jemand ernsthaft, dass die seit Jahren verloren gegangenen Verbindungen zu den Gemeinden den Vermessungsämtern irgendeinen Zerlegungsauftrag verschaffen werden?
Zudem sind in den bevölkerungsreichen Landkreisen die ÖBV-Anteile sowieso schon bei 95%. Und das seit fast 15 Jahren.
Also was soll der ganze private Aufschrei...?
Wenn ihr jungen Nachwuchs wollt, dann lasst auch Bandbreite zu.
Oder bildet selbst aus......

48. Kommentar von :ohne Name 116790

Und der Bürger? Der Steuerzahler?

Ich habe mir die Zeit genommen, die Kommentare zu lesen. Die Kurzfassung ist einfach: „Gewinne privatisieren, Schulden verstaatlichen.“ Geht es bei staatlichen Aufgaben nur noch darum, diese profitabel zu gestalten? Führen wir bald auch bei Änderungen des Polizeigesetzes eine Diskussion, bei der der Verband der privaten Sicherheitsdienste darauf

Ich habe mir die Zeit genommen, die Kommentare zu lesen. Die Kurzfassung ist einfach: „Gewinne privatisieren, Schulden verstaatlichen.“ Geht es bei staatlichen Aufgaben nur noch darum, diese profitabel zu gestalten? Führen wir bald auch bei Änderungen des Polizeigesetzes eine Diskussion, bei der der Verband der privaten Sicherheitsdienste darauf besteht, Polizeiaufgaben übernehmen zu dürfen, um diese dann zu Lasten des Bürgers finanziell lukrativ zu gestalten?

Wie man in den Kommentaren zusammenfassend lesen kann, bilden überwiegend die Behörden aus und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) haben einen Anteil von 80 % (oder 81 %). Aber 95 % aller Fachkräfte entscheiden sich nicht für den staatlichen Dienst, sondern gehen vollständig in die freie Wirtschaft. Hier entsteht eine Diskussion über das eine Prozent, wobei der hoheitliche Bereich anscheinend nur 5 % des Gesamten ausmacht?

Es wird immer wieder argumentiert, dass staatliche Aufgaben gesetzlich nur noch von ÖbVI erledigt werden dürfen. Doch wie geht es weiter, wenn eine Zerlegung im niederpreisen Gebiet beantragt wird? Nach einigen Monaten Wartezeit kommt dann die einfache Antwort: „Das Amt führt nicht fort.“ Auf Nachfrage beim Amt heißt es „Die Vermessungsschrift ist nicht fortführungsfähig.“ Wenn im hochpreisigen Gebiet ein Antrag auf Zerlegung gestellt wird, und dies sogar ohne endgültige Koordinaten, ist der Vorgang jedoch schnell erledigt. Auch Büro-Vermessungen (Sonderungen) laufen problemlos. Doch was bleibt dem Bürger? Hohe Kosten! Als Bürger und Steuerzahler merkt man schnell: Bezahle ich viel für eine staatliche Leistung, bekomme ich auch einen Service. Zahle ich wenig, muss ich warten.

Warum gibt es im Vermessungsgesetz keine festen Regeln, wie wir sie aus dem Supermarkt kennen? Aufträge sind nach Eingang er erfüllen, nicht nach ihrer finanziellen Rentabilität. In den Kommentaren wird ganz klar der Wunsch der ÖbVI deutlich, diesen Zustand beizubehalten.

Die ÖbVI argumentieren, dass die Baubranche leidet. Doch für eine Büro-Vermessung zur Änderung meiner Grundstücksgrenze muss ich bereits ein kleines Vermögen bezahlen. Ein Kommentator schlägt sogar vor, dass Vermessungen ausschließlich von ÖbVI durchgeführt werden sollen. Doch was bedeutet das für Gebiete mit niedrigen Bodenwerten? Wird es für Bürger in solchen Regionen künftig nahezu unmöglich, eine Vermessung zu erhalten? Und wird der ÖbVI weiterhin nicht ausbilden und gleichzeitig klagen, dass es an Nachwuchs fehlt? Das Modell des ÖbVI-Privilegs mit maximaler Gegenfinanzierung fördert nicht die Baubranche. Das Gegenteil tritt in Kraft.

Wenn sich „mindestens 95 %“ der Fachkräfte für Tätigkeiten außerhalb der staatlichen Vermessung entscheiden (ob bei Merces-Benz oder privaten Vermessungsbüros), gleichzeitig aber weder ausgebildet wird noch die Voraussetzungen (Master, Referendariat) erfüllt werden, stellt sich die Frage: Warum überhaupt noch ÖbVI? Als Bürger möchte ich eine qualifizierte Arbeit von staatlichen Dienstleistern erhalten. Warum löst man das Amt des ÖbVI nicht ganz auf, verstaatlicht die Vermessungsaufgaben und gibt Vermessungen, die nicht „state of the art“ sind, an alle Vermessungsbüros frei? Ein privates Vermessungsbüro kann ein Schnurgerüst abstecken, darf aber keine Gebäude für das Liegenschaftskataster einmessen? Die Rechnung für ein Schnurgerüst, das weitreichendere rechtliche und finanzielle Konsequenzen hat, wenn es nicht korrekt durchgeführt wird, ist deutlich günstiger als die Gebäudeaufnahme. Warum muss eine Vermessung, die im Büro stattfindet, immer noch von einem ÖbVI durchgeführt werden? In diesem Punkt haben die ÖbVI vollkommen recht: Das geht zu weit! Dies erfordert weder einen Master noch ein Referendariat. Ein privater Vermessungsingenieur kann diese Arbeit ebenso kompetent und oft deutlich günstiger erledigen.

Die beste Lösung für alle ist daher:
1. Verstaatlichung aller Vermessungsaufgaben
2. Auflösung des Status des ÖbVI
3. Freigabe aller einfachen Vermessungsaufgaben (Gebäudeaufnahmen, Grenzfeststellung mit endgültigen Koordinaten, Sonderungen, etc.) an alle Vermessungsbüros in Baden-Württemberg
4. Reduzierung der Gebühren für Vermessungen, die sowohl von Behörden als auch von privaten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden dürfen
5. Teilfinanzierung der Aufgaben der Vermessungsbehörden durch das Land Baden-Württemberg und nicht durch hohe Gebühren.

Nur so profitieren der Berufsnachwuchs, die privaten Vermessungsingenieure, der Steuerzahler, die Vermessungsbehörden und die Baubranche – also wirklich alle.

Der Fokus muss auf dem Grundbesitz und nicht auf Gebühreneinnahmen liegen. Auch wenn es im Streit zwischen Landratsämtern und ÖbVI oft um Gebühreneinnahmen geht, sollte nie vergessen werden: Es geht um die Sicherung von Grundeigentum.

51. Kommentar von :Heiko Gerstenberger

Anpassung §8

Liebe Vermesser, bei allen Kommentaren zur geplanten Änderung des §8 VermG sollte die eindeutig belegbare Tatsache nicht außer Betracht gelassen werden, dass zwischenzeitlich der ÖBVI-Anteil in vielen uVB'n bei um die 90% und sogar teilweise darüber liegt. Das Ziel der Gesetzesänderung von 2010 war es u.a. den ÖBVI-Anteil auf 80% zu erhöhen.

Liebe Vermesser,
bei allen Kommentaren zur geplanten Änderung des §8 VermG sollte die eindeutig belegbare Tatsache nicht außer Betracht gelassen werden, dass zwischenzeitlich der ÖBVI-Anteil in vielen uVB'n bei um die 90% und sogar teilweise darüber liegt. Das Ziel der Gesetzesänderung von 2010 war es u.a. den ÖBVI-Anteil auf 80% zu erhöhen. Dieses Ziel wurde mit der bisherigen Regelung offenbar mehr als erreicht. Deshalb ist die jetzt geplante Regelung in die andere Richtung genauso gerechtfertigt, wie zur damaligen Zeit die Forderung der Berufsvertretung der ÖBVI's die 80% bei allen uVB'n zu erreichen.

55. Kommentar von :ohne Name 116826

Änderung des Vermessungsgesetzes

Betrachtet man die prozentuale Verteilung der durchgeführten Zerlegungen zwischen ÖbVI und Vermessungsämtern, wird deutlich, dass es hier keineswegs darum geht, einem Berufsstand durch die öffentliche Hand Konkurrenz zu machen oder den Mittelstand zu schwächen. Im Gegenteil: Im selben Gesetzentwurf wird die Rolle der ÖbVI behördenähnlich

Betrachtet man die prozentuale Verteilung der durchgeführten Zerlegungen zwischen ÖbVI und Vermessungsämtern, wird deutlich, dass es hier keineswegs darum geht, einem Berufsstand durch die öffentliche Hand Konkurrenz zu machen oder den Mittelstand zu schwächen. Im Gegenteil: Im selben Gesetzentwurf wird die Rolle der ÖbVI behördenähnlich aufgewertet, einschließlich der Befugnis zur Gebührenausstellung. Mittelstandsgefährdung sieht anders aus.

Dieser Entwurf, der eine längst überfällige Anpassung des Vermessungsgesetzes darstellt, wird nun instrumentalisiert, um einen künstlichen Aufruhr seitens einiger ÖbVI zu inszenieren – ohne Sachverstand und Maß.

Selbst mit den Änderungen des Entwurfs (die durch die zugehörige Begründung nochmals stark eingeschränkt wird) wäre es den Vermessungsämtern niemals möglich, in echte Konkurrenz zu den ÖbVI zu treten. Die zentrale Zielsetzung, den Nachwuchs zu fördern und Fachwissen zu sichern, wird ignoriert. Stattdessen werden Szenarien konstruiert und Vorwürfe erhoben, die jeglicher Realität entbehren.

Ein solches Verhalten hat nichts mehr mit Berufsehre oder kollegialem Miteinander zu tun.

Ich hoffe, dass der Entwurf nicht aufgrund haltloser Behauptungen und irrationaler Widerstände vollständig verworfen wird. Den kommenden Generationen von Vermessungstechnikern und -ingenieuren sollte zumindest die Chance gegeben werden, ein solides Fachwissen aufzubauen ohne dabei dem permanent wachsamen Blick einiger ÖbVI-Kollegen ausgesetzt zu sein deren Existenz wohl von einer Hand voll Zerlegungen pro Jahr abhängig ist.

52. Kommentar von :ohne Name 116826
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