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Mit der Änderung wird das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg an EU- und bundesrechtliche Vorgaben hinsichtlich Open Data angepasst.

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Des Weiteren werden bereits bestehende Regelungen weiterentwickelt und für die Zukunft ertüchtigt. Es erfolgen Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit der unteren Vermessungsbehörden erhalten und die Fachaufsicht stärken sowie Bürokratie abbauen. Damit wird das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) digitalfähig und optimiert für die Anforderungen in der Zukunft.

Für die Umsetzung der europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben hinsichtlich Open Data ist das VermG anzupassen. Dadurch wird ein großer Teil der Geobasisinformationen durch die Vermessungsverwaltung

  1. entgeltfrei,
  2. maschinenlesbar,
  3. über Anwendungsprogrammierschnittstellen und
  4. gegebenenfalls als Massen-Download bereitgestellt.

Mit dem Datennutzungsgesetz (DNG, Drucksache 19/27442) des Bundes wird die Europäische Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt; das DNG ersetzt dabei das bisher geltende Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Europäischen Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (DVO-HVD) konkretisiert die Bereitstellung der sogenannten High Value Datasets (HVD). Die Geobasisinformationen der Vermessungsverwaltungen der Länder sind von der DVO-HVD betroffen. Dadurch wird ein großer Teil der Geobasisinformationen auch in Baden-Württemberg ab dem 9. Juni 2024 entgeltfrei gestellt.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Änderung des Vermessungsgesetzes

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 28. November 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

52. Kommentar von :ohne Name 116826
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55. Kommentar von :ohne Name 116826

Änderung des Vermessungsgesetzes

Betrachtet man die prozentuale Verteilung der durchgeführten Zerlegungen zwischen ÖbVI und Vermessungsämtern, wird deutlich, dass es hier keineswegs darum geht, einem Berufsstand durch die öffentliche Hand Konkurrenz zu machen oder den Mittelstand zu schwächen. Im Gegenteil: Im selben Gesetzentwurf wird die Rolle der ÖbVI behördenähnlich

Betrachtet man die prozentuale Verteilung der durchgeführten Zerlegungen zwischen ÖbVI und Vermessungsämtern, wird deutlich, dass es hier keineswegs darum geht, einem Berufsstand durch die öffentliche Hand Konkurrenz zu machen oder den Mittelstand zu schwächen. Im Gegenteil: Im selben Gesetzentwurf wird die Rolle der ÖbVI behördenähnlich aufgewertet, einschließlich der Befugnis zur Gebührenausstellung. Mittelstandsgefährdung sieht anders aus.

Dieser Entwurf, der eine längst überfällige Anpassung des Vermessungsgesetzes darstellt, wird nun instrumentalisiert, um einen künstlichen Aufruhr seitens einiger ÖbVI zu inszenieren – ohne Sachverstand und Maß.

Selbst mit den Änderungen des Entwurfs (die durch die zugehörige Begründung nochmals stark eingeschränkt wird) wäre es den Vermessungsämtern niemals möglich, in echte Konkurrenz zu den ÖbVI zu treten. Die zentrale Zielsetzung, den Nachwuchs zu fördern und Fachwissen zu sichern, wird ignoriert. Stattdessen werden Szenarien konstruiert und Vorwürfe erhoben, die jeglicher Realität entbehren.

Ein solches Verhalten hat nichts mehr mit Berufsehre oder kollegialem Miteinander zu tun.

Ich hoffe, dass der Entwurf nicht aufgrund haltloser Behauptungen und irrationaler Widerstände vollständig verworfen wird. Den kommenden Generationen von Vermessungstechnikern und -ingenieuren sollte zumindest die Chance gegeben werden, ein solides Fachwissen aufzubauen ohne dabei dem permanent wachsamen Blick einiger ÖbVI-Kollegen ausgesetzt zu sein deren Existenz wohl von einer Hand voll Zerlegungen pro Jahr abhängig ist.

48. Kommentar von :ohne Name 116790

Und der Bürger? Der Steuerzahler?

Ich habe mir die Zeit genommen, die Kommentare zu lesen. Die Kurzfassung ist einfach: „Gewinne privatisieren, Schulden verstaatlichen.“ Geht es bei staatlichen Aufgaben nur noch darum, diese profitabel zu gestalten? Führen wir bald auch bei Änderungen des Polizeigesetzes eine Diskussion, bei der der Verband der privaten Sicherheitsdienste darauf

Ich habe mir die Zeit genommen, die Kommentare zu lesen. Die Kurzfassung ist einfach: „Gewinne privatisieren, Schulden verstaatlichen.“ Geht es bei staatlichen Aufgaben nur noch darum, diese profitabel zu gestalten? Führen wir bald auch bei Änderungen des Polizeigesetzes eine Diskussion, bei der der Verband der privaten Sicherheitsdienste darauf besteht, Polizeiaufgaben übernehmen zu dürfen, um diese dann zu Lasten des Bürgers finanziell lukrativ zu gestalten?

Wie man in den Kommentaren zusammenfassend lesen kann, bilden überwiegend die Behörden aus und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) haben einen Anteil von 80 % (oder 81 %). Aber 95 % aller Fachkräfte entscheiden sich nicht für den staatlichen Dienst, sondern gehen vollständig in die freie Wirtschaft. Hier entsteht eine Diskussion über das eine Prozent, wobei der hoheitliche Bereich anscheinend nur 5 % des Gesamten ausmacht?

Es wird immer wieder argumentiert, dass staatliche Aufgaben gesetzlich nur noch von ÖbVI erledigt werden dürfen. Doch wie geht es weiter, wenn eine Zerlegung im niederpreisen Gebiet beantragt wird? Nach einigen Monaten Wartezeit kommt dann die einfache Antwort: „Das Amt führt nicht fort.“ Auf Nachfrage beim Amt heißt es „Die Vermessungsschrift ist nicht fortführungsfähig.“ Wenn im hochpreisigen Gebiet ein Antrag auf Zerlegung gestellt wird, und dies sogar ohne endgültige Koordinaten, ist der Vorgang jedoch schnell erledigt. Auch Büro-Vermessungen (Sonderungen) laufen problemlos. Doch was bleibt dem Bürger? Hohe Kosten! Als Bürger und Steuerzahler merkt man schnell: Bezahle ich viel für eine staatliche Leistung, bekomme ich auch einen Service. Zahle ich wenig, muss ich warten.

Warum gibt es im Vermessungsgesetz keine festen Regeln, wie wir sie aus dem Supermarkt kennen? Aufträge sind nach Eingang er erfüllen, nicht nach ihrer finanziellen Rentabilität. In den Kommentaren wird ganz klar der Wunsch der ÖbVI deutlich, diesen Zustand beizubehalten.

Die ÖbVI argumentieren, dass die Baubranche leidet. Doch für eine Büro-Vermessung zur Änderung meiner Grundstücksgrenze muss ich bereits ein kleines Vermögen bezahlen. Ein Kommentator schlägt sogar vor, dass Vermessungen ausschließlich von ÖbVI durchgeführt werden sollen. Doch was bedeutet das für Gebiete mit niedrigen Bodenwerten? Wird es für Bürger in solchen Regionen künftig nahezu unmöglich, eine Vermessung zu erhalten? Und wird der ÖbVI weiterhin nicht ausbilden und gleichzeitig klagen, dass es an Nachwuchs fehlt? Das Modell des ÖbVI-Privilegs mit maximaler Gegenfinanzierung fördert nicht die Baubranche. Das Gegenteil tritt in Kraft.

Wenn sich „mindestens 95 %“ der Fachkräfte für Tätigkeiten außerhalb der staatlichen Vermessung entscheiden (ob bei Merces-Benz oder privaten Vermessungsbüros), gleichzeitig aber weder ausgebildet wird noch die Voraussetzungen (Master, Referendariat) erfüllt werden, stellt sich die Frage: Warum überhaupt noch ÖbVI? Als Bürger möchte ich eine qualifizierte Arbeit von staatlichen Dienstleistern erhalten. Warum löst man das Amt des ÖbVI nicht ganz auf, verstaatlicht die Vermessungsaufgaben und gibt Vermessungen, die nicht „state of the art“ sind, an alle Vermessungsbüros frei? Ein privates Vermessungsbüro kann ein Schnurgerüst abstecken, darf aber keine Gebäude für das Liegenschaftskataster einmessen? Die Rechnung für ein Schnurgerüst, das weitreichendere rechtliche und finanzielle Konsequenzen hat, wenn es nicht korrekt durchgeführt wird, ist deutlich günstiger als die Gebäudeaufnahme. Warum muss eine Vermessung, die im Büro stattfindet, immer noch von einem ÖbVI durchgeführt werden? In diesem Punkt haben die ÖbVI vollkommen recht: Das geht zu weit! Dies erfordert weder einen Master noch ein Referendariat. Ein privater Vermessungsingenieur kann diese Arbeit ebenso kompetent und oft deutlich günstiger erledigen.

Die beste Lösung für alle ist daher:
1. Verstaatlichung aller Vermessungsaufgaben
2. Auflösung des Status des ÖbVI
3. Freigabe aller einfachen Vermessungsaufgaben (Gebäudeaufnahmen, Grenzfeststellung mit endgültigen Koordinaten, Sonderungen, etc.) an alle Vermessungsbüros in Baden-Württemberg
4. Reduzierung der Gebühren für Vermessungen, die sowohl von Behörden als auch von privaten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden dürfen
5. Teilfinanzierung der Aufgaben der Vermessungsbehörden durch das Land Baden-Württemberg und nicht durch hohe Gebühren.

Nur so profitieren der Berufsnachwuchs, die privaten Vermessungsingenieure, der Steuerzahler, die Vermessungsbehörden und die Baubranche – also wirklich alle.

Der Fokus muss auf dem Grundbesitz und nicht auf Gebühreneinnahmen liegen. Auch wenn es im Streit zwischen Landratsämtern und ÖbVI oft um Gebühreneinnahmen geht, sollte nie vergessen werden: Es geht um die Sicherung von Grundeigentum.

51. Kommentar von :Heiko Gerstenberger

Anpassung §8

Liebe Vermesser, bei allen Kommentaren zur geplanten Änderung des §8 VermG sollte die eindeutig belegbare Tatsache nicht außer Betracht gelassen werden, dass zwischenzeitlich der ÖBVI-Anteil in vielen uVB'n bei um die 90% und sogar teilweise darüber liegt. Das Ziel der Gesetzesänderung von 2010 war es u.a. den ÖBVI-Anteil auf 80% zu erhöhen.

Liebe Vermesser,
bei allen Kommentaren zur geplanten Änderung des §8 VermG sollte die eindeutig belegbare Tatsache nicht außer Betracht gelassen werden, dass zwischenzeitlich der ÖBVI-Anteil in vielen uVB'n bei um die 90% und sogar teilweise darüber liegt. Das Ziel der Gesetzesänderung von 2010 war es u.a. den ÖBVI-Anteil auf 80% zu erhöhen. Dieses Ziel wurde mit der bisherigen Regelung offenbar mehr als erreicht. Deshalb ist die jetzt geplante Regelung in die andere Richtung genauso gerechtfertigt, wie zur damaligen Zeit die Forderung der Berufsvertretung der ÖBVI's die 80% bei allen uVB'n zu erreichen.

53. Kommentar von :géomètre

Änderung VermG

Seit den frühen 90er Jahren verfolge ich die Entwicklung der Vermessungsverwaltung und des ÖBV-Berufstandes in Baden-Württemberg. Beginnend mit der Kienbaum-Untersuchung hat es doch 20 Jahre gedauert, bis eine Novellierung des Vermessungsgesetzes 2010 durch die ÖBV-Lobby auf den Weg gebracht wurde. Mit dem Ziel die privaten ÖBV zu stärken und den

Seit den frühen 90er Jahren verfolge ich die Entwicklung der Vermessungsverwaltung und des ÖBV-Berufstandes in Baden-Württemberg.
Beginnend mit der Kienbaum-Untersuchung hat es doch 20 Jahre gedauert, bis eine Novellierung des Vermessungsgesetzes 2010 durch die ÖBV-Lobby auf den Weg gebracht wurde. Mit dem Ziel die privaten ÖBV zu stärken und den operativen Bereich bei der Vermessungsverwaltung einzudämmen.
Das brachte bereits in den ersten drei Jahren einen Zuwachs von weit über 50% bei den Privaten.
In all der Zeit verblieb den Vermessungsämtern nur die Aufgabe der leidigen Gebäudeaufnahme (Thema: mit der Mistgabel vom Hof gejagt) und der Wiederherstellung von ein paar handverlesenen Grenzpunkten.
Die Ausbildung blieb dennoch zum Großteil Aufgabe der Vermessungsämter. Schauen Sie sich doch um in die Berufsschulklassen in Baden-Württemberg. Hier haben die ÖBV einen Azubi-Anteil von vielleicht 20%.
Um den jungen Leuten eine einigermaßen ausreichende Ausbildung bieten zu können, kann sich die Bandbreite bei den Ämtern nicht auf Gebäudeaufnahme und ein paar Grenzpunkte beschränken, die man an einer Hand abzählen kann.
Und glaubt jemand ernsthaft, dass die seit Jahren verloren gegangenen Verbindungen zu den Gemeinden den Vermessungsämtern irgendeinen Zerlegungsauftrag verschaffen werden?
Zudem sind in den bevölkerungsreichen Landkreisen die ÖBV-Anteile sowieso schon bei 95%. Und das seit fast 15 Jahren.
Also was soll der ganze private Aufschrei...?
Wenn ihr jungen Nachwuchs wollt, dann lasst auch Bandbreite zu.
Oder bildet selbst aus......

54. Kommentar von :Eberhard Meßmer

Änderung VermG

Die Aufteilung der Aufgaben zwischen den unteren Vermessungsbehörden bei den Landkreisen und Städten (uVB) und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖBVI) ist notwendig, da der ÖBVI den Behörden als Mitbewerber stets unterlegen ist. Dies hat sich vor der letzten Gesetzesänderung gezeigt. Durch die damalige Kommunalisierung des

Die Aufteilung der Aufgaben zwischen den unteren Vermessungsbehörden bei den Landkreisen und Städten (uVB) und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖBVI) ist notwendig, da der ÖBVI den Behörden als Mitbewerber stets unterlegen ist. Dies hat sich vor der letzten Gesetzesänderung gezeigt. Durch die damalige Kommunalisierung des Vermessungswesen in BW haben wir bereits Aufgaben, wie Vermessung von Kreisstraßen und Umfangsgrenzen von Flurneuordnungsverfahren, verloren für die es damals keinen Ausgleich gab. Dies ist leider heute auch noch so. Die Appelle an die uVBs sich stärker vom Markt zurückzuziehen, haben damals nicht gewirkt. Erst durch die Gesetzesänderung konnten Ergebnisse erreicht werden. Trotzdem haben die Ämter haben bis zum Schluß der Übergangsphase 2013 und teilweise heute noch, alle Register gezogen, um noch Aufträge zu generieren, die sie eigentlich nicht mehr durchführen hätten dürfen. Hier wurden alle möglichen Ausreden gefunden, um die Interessen der uVBs durchzusetzen.
Selbst die Katasteraufsicht macht bei den Amtsprüfungen hier alle Augen zu.

Betrachtet man den Willen der Landesregierung zu privatisieren, zu entbürokratisieren und zu digitalisieren dann ist das genau der falsche Weg. Spricht man mit Auftraggebern der öffentlichen Hand, so erfährt man, dass die uVBs mächtig Druck machen, um die Vermessung von langgestreckten Anlagen (Straßen, Bahnen etc.) zu erhalten. Eine Aufteilung der internen Vorgaben nach dem Schema 80% ÖBVI/20% uVBs, wie es früher praktiziert wurde, ist längst gefallen. So gehen sehr große Teile heute an die uVBs. Die ÖBVIs kommen hier quasi schon nicht mehr zum Zug. Bei den Vergaben von Baulandumlegungen sind die uVBs auch im Vorteil gegenüber den ÖBVIs. Zudem kommt noch dazu, dass die uVBs immer noch mit der Erhöhung der Kreisumlage argumentieren können, sodass den Bürgermeistern gar nichts anderes übrig bleibt als die Aufträge an die uVBs zu vergeben. So sieht die reale Praxis aus. Wer dies nicht nachvollziehen, kann lebt in einer anderen Welt.
Die digitale Karte hat nur einen Sinn, wenn sie aktuell und zuverlässig ist, d.h. dass alle Grenzen endgültig und alle Gebäude aktuell enthalten sind. Beide Kriterien werden heute nur zum Teil erfüllt. Nach dem das Kataster nicht einmal zu 50 % zuverlässig digital vorliegt, sollte das Augenmerk auf zuverlässigen Koordinaten der Grenzen liegen, zumal die Traktoren in vielen Bereichen heute viel genauer fahren als die Grenzpunkte in der digitalen Karte in ihrem Display anzeigen. Hier sind noch viele Hausaufgaben zu erledigen, die nur oft nur flächendeckend bearbeitet werden können. Das ist vornehmlich Aufgabe der uVBs.
Außerdem braucht es hierzu erfahrene Mitarbeiter, die leider gerade reihenweise in Pension gehen beziehungsweise gegangen sind. Weiterhin sind viele Gebäude aktuell nicht im Liegenschaftskataster enthalten. Aus dieser Sicht ist sogar zu überlegen, ob die uVBs nicht komplett auf die Führung und die Erneuerung des Liegenschaftskatasters wie beispielsweise in Sachsen zu beschränken. Dieser Weg hat sich in Sachsen bewährt. Hier setzte die sächsische CDU konsequent für den Mittelstand ein. Das wäre auch eine konsequente Handlungsweise für Baden-Württemberg, um die Ziele der Landesregierung zu erreichen und um konkret Behörden zu verschlanken. In BW dagegen war ein früherer Staatssekretär sogar mal der Meinung (Zitat): „Der Freie Beruf ist ein Krebsgeschwür im Vermessungswesen“. Diese Meinung hat sich heute teilweise schon geändert. Der ungleiche Wettbewerb bleibt trotzdem.
Weiterhin sollte man bedenken, dass sich viele Kollegen selbstständig gemacht haben, um diese Leistungen mit Ihren Kapazitäten abzudecken. Diese Kolleginnen und Kollegen haben Mitarbeiter eingestellt, Geräte gekauft, oft dazu auch Schulden aufgenommen und tragen das volle Risiko. Sie bekommen Ihr Geld nicht schon am Anfang des Monats wie die Kollegen auf den Ämtern. Durch die Öffnung wird der Markt kleiner und vielen müssen auch um Ihre Existenz bangen. Zudem muss man sehen, dass jeder Euro Nettoumsatz bei unser 35 Cent Fortführungsgebühren bei den Ämtern erzeugt. Diese Einnahmen werden i.d.R. ohne allzu großen Arbeitseinsatz verdient. Diese Übernahmearbeiten kann man auch nicht privatisieren. Hier bringen wir den Ämtern jeder Jahr Aufträge in 2-stelliger Millionenhöhe. Zudem zahlen wir noch auf unsere Einnahmen Steuern. Würden einige Ämter ihre Übernahmezeiten verkürzen, so könnten hier auch in kurzer Zeit Mehreinnahmen generiert werden. Wären die Koordinaten alle endgültig, so könnte der Aufwand zur Übernahme der Daten in das Liegenschaftskataster um mindestens 80 % gesenkt werden. Damit könnten die Landkreise und Kommunen langfristig sogar mehr Einnahmen generieren.

Zum ersten Mal ist in Baden-Württemberg das Bau- und Vermessungsrecht in einem Ministerium vereint. Somit wäre eine Möglichkeit mit der Änderung der Landesbauordnung (LBO) die Gebäudeaufnahme mit der Schlußabnahme nach Fertigstellung des neuen Bauwerks zu verknüpfen. Das hätte den Vorteil, dass alle Gebäude zeitnah, als unmittelbar nach Fertigstellung, in der digitalen Karte enthalten sind. Dieser Vorschlag wurde vom Ministerium abgelehnt, weil die Kapazitäten in den uVBs nicht vorhanden wären. Wie sollen die Ämter dann noch zusätzliche Leistungen wie Grundstückszerlegungen für Gemeinden machen ? Das geht dann nur, wenn andere Aufgaben wie Digitalisierung vernachlässigt werden. Dies ist sicherlich nicht beabsichtigt.

Sollte sich die Landesregierung dazu entschließen das Vermessungsgesetz zu ändern, wäre das ein KO-Schlag für die Digitalisierung und für den freien Beruf, den die CDU doch immer unterstützen will. Würde die CDU Ihre Ziele konsequent verfolgen, müssten die uVB noch weiter in Ihren Aktivitäten eingeschränkt werden, um ihre eigentlichen Aufgaben abzuarbeiten. Sonst dauert die Digitalisierung noch mindestens 30 – 50 Jahre und der Schlafwagen rollt weiter – und das im sog. Musterländle !.

31. Kommentar von :Marco H

Endlich denkt die Politik an den Berufsnachwuchs

Hallo zusammen, als Berufseinsteiger, der nächstes Jahr in den Vorbereitungsdienst bei einem Amt starten will, sehe ich die geplante Gesetzesänderung nicht so negativ wie viele der hier Mitkommentierenden. Ich glaube, dass die allermeisten ÖbVI sind. Zahlenmäßig sind aber vom Gesetz ungleich mehr Verwaltungsmitarbeiter betroffen. Weil diese

Hallo zusammen,
als Berufseinsteiger, der nächstes Jahr in den Vorbereitungsdienst bei einem Amt starten will, sehe ich die geplante Gesetzesänderung nicht so negativ wie viele der hier Mitkommentierenden. Ich glaube, dass die allermeisten ÖbVI sind. Zahlenmäßig sind aber vom Gesetz ungleich mehr Verwaltungsmitarbeiter betroffen. Weil diese überwiegend Beamte sind und sich politisch mäßigen müssen (vielleicht auch, weil manche ihren Job als sehr sicher betrachten und nicht an die nachfolgende Generation denken), beteiligen sie sich hier nicht mit Wortmeldungen. Sie überlassen diese Plattform aber damit einer sehr stark politisch engagierten Berufsgruppe, die ihre Privilegien unnachgiebig verteidigt (Anmerkung: Ich weiß aus eigener Erfahrung: Es gibt übrigens auch Ingenieurbüros ohne ÖbV-Zulassung, die haben nur die HOAI bzw. im Endeffekt den freien Wettbewerb und genießen nicht den Schirm eines staatlichen Gebührenverzeichnisses!).
Damit keine Verstimmung aufkommt: Ich habe überhaupt nichts gegen ÖbVI, und finde dass sie eine wichtige und interessante Arbeit machen, und auch ein wesentlicher Teil der amtlichen Vermessung sind. Aber ich hab mal gehört, dass über 70 Prozent der Ausbildung des Berufsnachwuchses (auch für die Büros) bei den Ämtern läuft. Daher finde ich es gut, dass die Politik auch mal an die Zukunft der kommenden Generationen denkt, denn darum geht es, nicht nur um Besitzstandswahrung.

50. Kommentar von :ohne Name 116817

Stellungnahmen von vermeintlich besorgten Bürgern

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich muss echt lachen, wenn ich solche Stellungnahmen von vermeintlich besorgten Bürgern lese. Anonym und in diesem ganzen Beamten-Deutsch – das ist schon ein Klassiker! Und dann auch noch von Steuergeldern leben wollen? Als Student, der seine Ausbildung im Vermessungsamt gemacht hat, kann ich da nur den Kopf

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich muss echt lachen, wenn ich solche Stellungnahmen von vermeintlich besorgten Bürgern lese. Anonym und in diesem ganzen Beamten-Deutsch – das ist schon ein Klassiker! Und dann auch noch von Steuergeldern leben wollen?
Als Student, der seine Ausbildung im Vermessungsamt gemacht hat, kann ich da nur den Kopf schütteln. Klar, es ist super, dass die Politik sich um den Nachwuchs kümmert, aber diese Gesetzesvorlage? Verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. In meiner Ausbildung stand ich meist nur neben dem Messgerät und hab' viel theoretisches Zeug gelernt. Die Techniker aus den Ingenieurbüros waren da viel schneller, auch wenn wir mit unserem Wissen das wieder wettmachen konnten. Aber mal ganz ehrlich: Wer erzählt schon den Bürgern, dass wir im Außendienst erstmal gemütlich frühstücken und dann stundenlang im Messwagen gepennt haben? Und zurück mussten wir immer so spät sein, damit wir noch Tagegeld kassierten. An eine schnelle Abwicklung der Vermessungen hat da keiner gedacht. Im Gegenteil, die Bürger haben uns oft mit Mistgabeln vom Grundstück gejagt. Und bei meinen Kollegen war das nicht anders.
Ich bin froh, jetzt zu studieren und mich mit Photogrammetrie und GIS zu beschäftigen. Wenn ich das so lese, mache ich lieber einen großen Bogen um Amt oder ÖbVI. Zum Glück gibt es ja noch andere Möglichkeiten auf dem Markt. Mein Nebenjob in der IT hilft mir erstmal über die Runden.

45. Kommentar von :116694

Stellungnahme zum Änderungsentwurf des VermG

Sehr geehrte Damen und Herren, sowohl als Bürger dieses Landes, der Interesse an dem Fortbestand des Mittelstandes und der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Grundstückverkehrs hat, wie auch als jemand, der gerne in den Berufsstand der ÖbVI eintreten möchte, sehe ich die geplanten Änderungen des Vermessungsgesetzes in gewissen Teilen als

Sehr geehrte Damen und Herren,

sowohl als Bürger dieses Landes, der Interesse an dem Fortbestand des Mittelstandes und der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Grundstückverkehrs hat, wie auch als jemand, der gerne in den Berufsstand der ÖbVI eintreten möchte, sehe ich die geplanten Änderungen des Vermessungsgesetzes in gewissen Teilen als kritisch.
Dass durch die geänderte Gesetzeslage bzgl. Open Data geringfügige Anpassungen von § 1 und § 2 erforderlich werden – keine Frage, diese sollten möglichst zeitnah erfolgen.
Folgende darüberhinausgehende Änderungsvorschläge schaden m. E. aber v. a. dem Berufsstand der ÖbVI:

1. Mit der geplanten Änderung des §11 Absatz 2 werden die bislang klaren Zulassungsvoraussetzungen konturlos

Bislang besteht die fachliche Voraussetzung zur Bestellung darin, als Absolvent des gehobenen Dienstes (gD) zwei Jahre bzw. als Assessor des höheren Dienstes (hD) ein Jahr Berufserfahrung in der Durchführung von Liegenschaftsvermessungen zu sammeln. Künftig soll die Durchführung von „verschiedenartigen“ Liegenschaftsvermessungen „in nicht unerheblichem Umfang“ in Baden-Württemberg nachgewiesen werden. Aber was genau heißt „verschiedenartig“? Und was „in nicht unerheblichem Umfang“? Das wird nicht definiert.
Dass die fachliche Eignung eines Bewerbers sichergestellt sein soll, ist im Interesse eines qualitativ hochwertigen Liegenschaftskatasters erforderlich. Sofern es als notwendig erachtet wird, die Zulassung deshalb strikter als bislang zu gestalten, sollten aber die Zulassungsvoraussetzungen klar im VermG verankert werden: Wie viele durchgeführte Vermessungen welcher Art müssen nachgewiesen werden, um nach Ablauf der erforderlichen ein (hD) bzw. zwei (gD) Jahre Berufserfahrung als fachlich geeignet für die Bestellung beurteilt zu werden?
Ohne standardisierte Bedingungen obliegt es allein dem Ermessen der obersten Vermessungsbehörde, ob oder wann ein Anwärter künftig bestellt wird.

2. Mit der geplanten Änderung des §8 wird die ökonomische Grundlage des Berufsstands gefährdet

Da auf diesen Paragraphen in den vorangegangenen Stellungnahmen bereits vertiefend eingegangen wurde, möchte ich an dieser Stelle lediglich betonen:
Nur das, was explizit im Gesetz steht, zählt. Alle Begründungen außerhalb des Gesetzes sind im Zweifelsfall wirkungslos.
Sollte sich, aus welchen Gründen auch immer, z.B. eine uVB nicht an die - lediglich in der Begründung erwähnten - angedachten 10 Zerlegungen halten, hätten die ÖbVI keine rechtliche Handhabe, ihre damit einhergehenden Verluste geltend zu machen oder eine künftige Unterlassung zu fordern.

3. Mit der geplanten Änderung des §13 wird der gewollte oder krankheitsbedingte Ausstieg aus dem Berufsstand erschwert

Bislang werden „unerledigte Aufgaben“, also unfertige Aufträge des ausscheidenden ÖbVI, von der oberen Vermessungsbehörde an einen Amtsverweser übertragen. Künftig müsste der ggf. krankheitsbedingt in den (Vor-) Ruhestand gehende ÖbVI, sofern er keinen Nachfolger gefunden oder andere Regelungen zur Bearbeitung unfertiger Aufträge getroffen hat, für die bis zur Erledigung anfallenden Kosten selbst aufkommen. Das könnte bei komplexen Aufträgen (und nur solche ziehen sich ja i.d.R. in die Länge) beträchtliche, womöglich existenzgefährdende Rückstellungen seitens des ÖbVI erfordern.
Warum soll eine uVB für ihre anfallenden Kosten von dem ausscheidenden ÖbVI entschädigt werden, wenn ein ÖbVI selbst nur gemäß Gebührenkatalog abrechnen kann, unabhängig davon, ob die Vermessung kostendeckend war, oder nicht?
Sollte die geplante Gesetzesänderung hauptsächlich auf die Erledigung der „ausgesetzten Abmarkungen“ abzielen, könnte diese Forderung ja explizit in das Gesetz aufgenommen werden, wovon dann aber alle anderen unerledigten Aufgaben nicht betroffen wären.

Als Befürworter von eindeutigen Gesetzesgrundlagen, auf die man sich mit Gewissheit berufen kann, lautet meine Bitte an Sie:

Keine unnötigen Änderungen.
Nötige Änderungen so klar definiert wie möglich.

46. Kommentar von :gebilanski

Änderung des Vermessungsgesetzes

Eine grün-schwarze Landesregierung will mittels dieser Gesetzesänderung Aufgaben aus der freien Wirtschaft auf den Staat übertragen. Wie passt das zu den Grundsatz- bzw. Wahlprogrammen dieser beiden Parteien bei der kommenden Bundestagswahl? Der Kanzlerkandidat der CDU gilt als wirtschaftsliberal (Blackrock lässt grüßen) und die Grünen "wollen

Eine grün-schwarze Landesregierung will mittels dieser Gesetzesänderung Aufgaben aus der freien Wirtschaft auf den Staat übertragen. Wie passt das zu den Grundsatz- bzw. Wahlprogrammen dieser beiden Parteien bei der kommenden Bundestagswahl? Der Kanzlerkandidat der CDU gilt als wirtschaftsliberal (Blackrock lässt grüßen) und die Grünen "wollen besonders auf die Auswirkungen von Gesetzen auf kleine und mittlere Unternehmen achten" (O-Ton der Internetseite: Bündnis 90/Die Grünen, Wofür wir kämpfen).

Danke für nichts! Zumindest weiss ich jetzt schon, wer nächstes Jahr meine Stimme nicht erhält.