Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nimmt zu den eingegangenen Kommentaren wie folgt Stellung.
Kommentar Nummer 1
Kulturlandschaftsrat
Die Mitglieder des Kulturlandschaftsrates werden von der zuständigen Ministerin oder dem zuständigen Minister für Ländlichen Raum für die Dauer von fünf Jahren berufen. Die Auswahl der Mitglieder erfolgt auf Basis von Vorschlägen aus einem breit angelegten und bereits durchgeführten Interessenbekundungsverfahren. Dazu wurden über 100 Verbände und Institutionen aus Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Forst und Jagd, Tourismus, Ernährung, Wirtschaft, Wissenschaft, Kirchen oder öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Kommunen, Verbänden, Politik, Verwaltung und Gesellschaft angeschrieben, sowie mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die künftige Berufung der Mitglieder des Kulturlandschaftsrates ist nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens, sondern wird im Rahmen der Geschäftsordnung geregelt.
Kommentar Nummer 2
Absenkung des Alters für den Jugendfischereischein
Durch die Herabsenkung des Mindestalters zum Erwerb des Jugendfischereischeins von zehn auf sieben Jahre können Kinder bereits früher aktiv am Vereinsleben teilnehmen und unter fachlicher und sachkundiger Begleitung von volljährigen, sachkundigen Fischereischeininhaberinnen und Fischereischeininhabern an die Natur und die Fischerei herangeführt werden.
Das Angeln von Fischen als Nahrungsmittel, der wertschätzende Umgang mit Tieren in der freien Natur sowie der Respekt und das Verantwortungsbewusstsein im Umgang gegenüber Tier und Umwelt sind sehr gut miteinander vereinbar. Gerade die enge Betreuung durch eine oder einen sachkundigen Fischereischeininhaber erlaubt alle diese Aspekte in ihrer Gesamtheit zu vermitteln und nicht erforderliche Tierleiden zu verhindern.