Online-Kommentierung
Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung generalistische Pflegehilfe werden für generalistisch ausgebildete Pflegehelferinnen und Pflegehelfer spezifische Tätigkeiten und Kompetenzen definiert und durch eine Berufsbezeichnung kenntlich gemacht.


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Sie konnten die Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung generalistische Pflegehilfe bis zum 11. März 2024 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.