Hier finden Sie die Leitfragen zu dem Datenraum „Bildung und Weiterbildung“. Weitere Details zu den Datenräumen finden Sie im Eckpunkte-Papier (PDF).
- Welche Daten sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant?
- Welche Daten aus dem Bereich Bildung und Weiterbildung können unter Abwägung von Nutzen und (auch datenschutzrechtlichen) Risiken unter welchen Voraussetzungen zielgruppenspezifisch oder auch öffentlich bereitgestellt werden?
- Wo sind gegebenenfalls ressort- und auch länderübergreifende Aspekte zu beachten und gegebenenfalls Schnittstellen mitzudenken, auch um Mehrfacherfassung von Daten und Medienbrüche im Umgang mit Daten zu vermeiden?
Kommentare : zur Bildung und Weiterbildung
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Datenstrategie in der Kultusverwaltung BW
Als Einstieg möchte ich hier das Beispiel Schulferien nennen. Daten zu Schulferien müssen innerhalb der Kultusverwaltung ebenso wie außerhalb, z. B. von Busunternehmen (Ferienfahrplan) verarbeitet werden. Trotzdem stehen diese Daten nicht maschinenlesbar zur Verfügung. Recherchiert man auf Govdate findet man lediglich einen Datensatz aus NRW
Als Einstieg möchte ich hier das Beispiel Schulferien nennen.
Daten zu Schulferien müssen innerhalb der Kultusverwaltung ebenso wie außerhalb, z. B. von Busunternehmen (Ferienfahrplan) verarbeitet werden. Trotzdem stehen diese Daten nicht maschinenlesbar zur Verfügung. Recherchiert man auf Govdate findet man lediglich einen Datensatz aus NRW https://www.govdata.de/suche/daten/schulferien-nrw und dieser ist veraltet, da der Berichtszeitraum mit dem Schuljahr 2023/24 endet. Die Ferienterrmine werden auf den Seiten der KMK veröffentlicht https://www.kmk.org/service/ferien.html und reichen 3-5 Jahre in die Zukunft. Es gibt also klare Zuständigkeiten für die Veröffentlichung. Die Daten sind einfach strukturiert. Es gibt ein Datenportal und es gibt etablierte Austauschformate. Verwaltungsinterne Nutzer wie die Privatwirtschaft haben den Bedarf für eine automatisierte Verarbeitung der Daten. Dennoch werden diese Daten von der Verwaltung nicht zur Verfügung gestellt. Es gibt natürlich privatwirtschaftliche Akteure, die diese Daten gegen Bezahlung zur Verfügung stellen. Z. B. https://www.schulferien.org/shop/excel/.
Was im Bildungsbereich fehlt ist eine Ontologie, die z. B. folgende Fragen beantwortet:
- Welche Schularten gibt es? Wie ist die Benennung und welche Abkürzung wird verwendet.
- Welche Lehrerarten gibt es? Durch welche Ausbildung erwirbt man welche Lehrbefähigung?
- Welche Fächer werden an welchen Schularten unterrichtet. Diese Daten müssten historisiert werden.
- Wo kann welche Lehrbefähigung erworben werden?
- Welche Schulabschlüsse gibt es? An welchen Schularten werden sie erworben?
- Was sind die Voraussetzungen für einen bestimmten Schulabschluß?
- Während der Coronapandemie war eine Frage, die möglicherweise beantwortet werden musste: Welches sind Abschlussklassen? Also: An welcher Schulart kann in welcher Klassenstufe ein Abschluß erworben werden?
Eine Ontologie müssten so ausgestaltet werden, dass die Daten interoperabel sind. So müsste für jeden Datensatz sichtbar gemacht werden wo es Gleichheit und Unterschiede zu den Daten der anderen Bundesländer gibt. So eine Ontologie sollte an der Quelle, also in der Schulverwaltung erstellt werden und wäre dann Basis für die unter 3. benannten Aufgabenfelder des Eckpunkte papiers https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/250228_Datenstrategie_Eckpunkte.pdf. Klar strukturierte und an gemeinsam entwickelten Normen ausgerichtete Daten erlauben den Austausch mit anderen Akteuren, etwa in der Bildungsforschung. Dies ist ein Punkt der den Abschnitt 5. des Eckpunktepapiers berührt. Die Kultusverwaltung hat vor vielen Jahren damit begonnen ein Kultusdatenmodell zu erstellen, das jedoch m. W. weder gepflegt wird noch sich im Einsatz befindet.
Externe Akteure haben sich der Strukturierung einzelner Bereich angenommen. So kümmert sich etwa die Curricula Gruppe des Kompetenzznetrums Interoperable Metadaten (KIM) https://wiki.dnb.de/display/DINIAGKIM/Curricula-Gruppe um die Abbildung von Lehrplänen in maschinenlesbarer Form. Solche Gruppen können jedoch nur beschreibend tätig sein. Eine echte Normierung kann nur durch die handelnden Akteure stattfinden.
Einführung einer Schüler ID
Eine Schüler ID könnte den Bildungsweg begleiten und Lernfortschritte dokumentieren. Mögliche Maßnahmen wären nachvollziehbar und evaluierbar.
Verbesserung der Unterrichtsqualität durch die Fachaufsicht
Zur Verbesserung der Unterrichtsqualität sollten die Daten aus den Dienstbesprechungen der Fachaufsicht zusammengeführt werden. Hierfür wäre eine Stärkung der Fachaufsicht erforderlich: a) in personeller Hinsicht, um mehr Dienstbesprechungen an den Schulen zur Sicherung der fachlichen Qualität durchführen zu können und b) in
Zur Verbesserung der Unterrichtsqualität sollten die Daten aus den Dienstbesprechungen der Fachaufsicht zusammengeführt werden.
Hierfür wäre eine Stärkung der Fachaufsicht erforderlich:
a) in personeller Hinsicht, um mehr Dienstbesprechungen an den Schulen zur Sicherung der fachlichen Qualität durchführen zu können und
b) in fachaufsichtlicher Hinsicht, um Unterrichtsbesuche durchführen zu können, da nur gesehener und von der Schulaufsicht beurteilter Unterricht die Qualität langfristig verbessert, da Theorie und Praxis so verzahnt würden. Bei Bedarf könnte im Anschluss eine (verbindliche) Fortbildungsempfehlung ausgesprochen werden.
Zur Finanzierung wäre die Reduzierung der Personenanzahl im Fortbildungsbereich möglich. Eine Bündelung auf wenige Fortbildner/innen, die dafür mehr Fortbildungen anbieten, würde hier die Qualität der Fortbildungen erhöhen und Kosten sparen, die für die Qualitätssicherung in der Fachaufsicht benötigt würde.
Die Qualität des Unterrichts muss insgesamt mehr in den Vordergrund rücken und dafür braucht es mehr Schulaufsicht, die mehr "sieht", mehr diagnostiziert und auch beurteilt.
Die Rückkehr zu einem zwei-stufigen Beurteilungsverfahren wäre eine weitere Maßnahme.
Relevante Daten im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs
Längsschnittdaten von Lernstandserhebungen für jede Schülerin, jeden Schüler sind dringend notwendig Tool für das Monitoring von kompetenzorientierten Schüler:innenleistungen im laufenden Prozess im Sinne eines schulartübergreifenden Kompetenzrasters von Jahrgang 1-10 oder auch 1-13 Berücksichtigung von Daten des Sozialraumes im Sinne von
Längsschnittdaten von Lernstandserhebungen für jede Schülerin, jeden Schüler sind dringend notwendig
Tool für das Monitoring von kompetenzorientierten Schüler:innenleistungen im laufenden Prozess im Sinne eines schulartübergreifenden Kompetenzrasters von Jahrgang 1-10 oder auch 1-13
Berücksichtigung von Daten des Sozialraumes im Sinne von Matthias Forell für das Datenblatt von Schulen
Mehrfacherfassung von Daten und Medienbrüche im Umgang mit Daten zu vermeiden
Nutzung eines Tools zur Erfassung von Schülerdaten (ASV) und gleichzeitig zur Erstellung von Prognose und Statistiken (ASD). Durch die Nutzung von ASV und ASD entstehen Doppelbefassungen und Übertragungsfehler. Ist die Nutzung beider Programme unabdingbar, wäre das Ermöglichen des Einspielens von Daten wichtig. (Zeitersparnis, Fehlerminimierung)
Nutzung eines Tools zur Erfassung von Schülerdaten (ASV) und gleichzeitig zur Erstellung von Prognose und Statistiken (ASD).
Durch die Nutzung von ASV und ASD entstehen Doppelbefassungen und Übertragungsfehler.
Ist die Nutzung beider Programme unabdingbar, wäre das Ermöglichen des Einspielens von Daten wichtig. (Zeitersparnis, Fehlerminimierung)
Institutionen mit berechtigtem Interesse an diesen Daten sollten auf diese jederzeit Zugriff haben und diese nach Merkmalen filtern können, so dass OFT-Abfragen der Schulen minimiert werden können. (Entlastung SL und Schulsekretariate)
Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote
Folgende Daten und Fragen sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant: • Offene Qualitätsdaten über die Qualität der Schulausbildung • Offene Umweltdaten über die Qualität der Klassenräume •
Folgende Daten und Fragen sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant:
• Offene Qualitätsdaten über die Qualität der Schulausbildung
• Offene Umweltdaten über die Qualität der Klassenräume
• Wie wird sichergestellt, dass es keinen gläsernen Schüler geben wird, dessen Schulerfolge und -misserfolge (mäßiger Erfolg bei Übungsaufgaben, schlechte Noten in Tests und Klausuren, schlechte Halbjahreszeugnisse, Jahrgangswiederholung) ihm auch noch Jahre nach dem Schulabschluss vorgehalten werden.
• Wie wird sichergestellt, dass systembedingte Überwachungsfunktionen der Lernplattformen zum Lernerfolg auch vom Schüler oder von seinen Erziehungsberechtigten abgeschaltet werden können? Es bedarf auch Zonen des freien, unüberwachten Lernens in einer offenen Gesellschaft.
• Wie wird sichergestellt, dass diese Daten auf Knopfdruck auch vom Schüler (täglich, wöchentlich, jährlich, nach Abschluss) gelöscht werden können?
Relevante Daten für Bildung und Weiterbildung
Das Statistische Landesamt unterstützt die Initiativen zur Verfügbarmachung pseudonymisierter Daten von Schülerinnen und Schülern auf Individualebene sowie die Schaffung eines Bildungsverlaufsregisters, um Grundlagen für eine stärker evidenzbasierte (politische) Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Darüber hinaus stellt das Statistische Landesamt
Das Statistische Landesamt unterstützt die Initiativen zur Verfügbarmachung pseudonymisierter Daten von Schülerinnen und Schülern auf Individualebene sowie die Schaffung eines Bildungsverlaufsregisters, um Grundlagen für eine stärker evidenzbasierte (politische) Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
Darüber hinaus stellt das Statistische Landesamt schon seit langem Daten im CSV-Format zu Bildungsstruktur und -ausgaben, Allgemeinbildenden Schulen, Beruflichen Schulen, Hochschulen und Aus- und Weiterbildung zur Verfügung.
Relevante Daten für die Identifizierung von Handlungsfeldern
Welche Daten sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant? Die Datenerhebung sollte darauf ausgerichtet sein, vollständige Bildungs- und Erwerbsbiographien zu erfassen, um nachvollziehen zu können,
Welche Daten sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant?
Die Datenerhebung sollte darauf ausgerichtet sein, vollständige Bildungs- und Erwerbsbiographien zu erfassen, um nachvollziehen zu können, welche individuellen Bildungs-, Berufs- und Weiterbildungsentscheidungen dazu führen, dass Menschen ihre Situation im weiteren Lebensverlauf eher positiv oder eher negativ einschätzen. Auf dieser Basis können Personen an wichtigen Entscheidungspunkten, wie z.B. dem Ende der Schulzeit, ggf. ohne Abschluss, Arbeitslosigkeit, Unzufriedenheit mit der aktuellen Arbeit, individueller unterstützt werden. Zusammen mit der Transparenz über bestehende Angebote ist die Unterstützung bei persönlichen Entscheidungen der größte Hebel für individuellen Bildungserfolg (im Sinne von Zufriedenheit mit der eigenen Situation).
Datenraum Bildung und Weiterbildung aus Sicht der Freien Schulen
I. Welche Daten sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant? Die datenbasierte Identifizierung von Handlungsfeldern für die Weiterentwicklung schulischer Angebote und die Förderung von Schülerinnen
I. Welche Daten sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant?
Die datenbasierte Identifizierung von Handlungsfeldern für die Weiterentwicklung schulischer Angebote und die Förderung von Schülerinnen und Schülern ist für Träger freier Schulen ein selbstverständliches und etabliertes Vorgehen. Wir begrüßen es, dass sich auch das Land auf den Weg macht, relevante und ihm zur Verfügung stehende Daten für die Fortentwicklung des staatlichen Bildungssystems verstärkt zu nutzen, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt und tatsächlich nur die zur Erfüllung des staatlichen Auftrags erforderlichen Daten erfasst werden.
Die bei den Freien Schulen vorhandenen Daten sind für die Erfüllung staatlicher Aufgaben in diesem Kontext nicht relevant, die innere Organisation der Freien Schulen ist von der grundgesetzliche Privatschulfreiheit geschützt. Hiervon sind insbesondere auch Leistungsdaten wie z.B. die freiwillig durchgeführten Kompetenzmessungen (VERA) erfasst, da die Entscheidung ausschließlich bei der jeweiligen Privatschule liegt, ob diese Lernstandserhebungen durchgeführt werden. Gleiches gilt auch für eine Erhebung von Individualdaten oder institutsbezogenen Daten, die keinen unmittelbaren Einfluss auf die Ausbildung/Benotung haben, wie z.B. Förder- oder Zusatzangebote freier Schulen, die Ausprägung der Privatschulfreiheit sind (z.B. Montessori-Profil).
II. Welche Daten aus dem Bereich Bildung und Weiterbildung können unter Abwägung von Nutzen und (auch datenschutzrechtlichen) Risiken unter welchen Voraussetzungen zielgruppenspezifisch oder auch öffentlich bereitgestellt werden?
Allen Überlegungen in diesem Kontext muss die Frage und Prüfung zugrunde liegen, welche Informationen werden zur Erfüllung staatlicher Aufgaben überhaupt tatsächlich benötigt. Bei der öffentlichen Bereitstellung von Daten muss außerdem vermieden werden, dass diese nicht indirekt zur Stigmatisierung von Schülern, Eltern, Lehrkräften und Schulstandorte führen können.
Grundsätzlich sehen die Freien Schulen in den verschiedensten aktuellen Datenerhebungsprojekten im Bereich Bildung und Weiterbildung, die von Bund, Land und auch Kommunen angekündigt sind, die Gefahr neuer bzw. ins digitale verlagerte unnötiger Bürokratieaufwände, die der dringend nötigen Entlastung von Schulen und dem vom Land verfolgten Bürokratieaufwand entgegenstehen. Auch sehen wir Risiken der Datensammlung im Sinne von „big data“ und Risiken des Datenschutzes, der digitalen Souveränität des Einzelnen und des Schutzes von unternehmerischen Daten.
Es muss daher sichergestellt werden, dass nur solche Daten bei den Trägern freier Schulen erfasst werden, die keine vertraulichen Informationen oder Betriebsgeheimnisse darstellen. Sollten solche Informationen, basierend auf der entsprechenden Rechtsetzung, ebenfalls erfasst werden, ist die Nutzung und ggfls. Weitergabe nur in pseudonymisierter Form oder im Rahmen von Vertraulichkeitsvereinbarungen möglich.
In jedem Fall muss die Datenstrategie des Landes die Verpflichtung zur Datensparsamkeit und der verfassungsrechtlich geschützten Privatschulfreiheit berücksichtigen. Dies sehen wir in aktuellen Prozessen im Bereich der Kultusverwaltung kritisch: Verdeutlichen lässt sich dieses exemplarisch an der Frage nach dem Verhältnis der landeseigenen Schüler-ID (basierend auf den Gedanken der KMK des Kerndatensatzes), entsprechenden Projekten auf Bundesebene und der Bildungs-ID nach dem geplanten Bildungsverlaufsregister. Doppelungen sind zu vermeiden und die Daten auf die tatsächlich erforderlichen Bedarfe zu reduzieren. Auch das Verhältnis zu den im Rahmen des Ganztagsausbau erhobenen Daten nach § 115c SchG ist zu klären, hier sind Doppelungen ebenfalls zu vermeiden.
In keinem Fall darf es aus Sicht der Freien Schulen möglich sein, dass personenidentifizierenden Merkmale weitergegeben werden, diese müssen bei einer vertrauenswürdigen dritten Partei verbleiben, damit keine Verknüpfung sowohl von personenidentifizierenden Merkmalen als auch von Auswertungsmerkmalen bei einer Stelle möglich ist.
Eine Rechtsgrundlage für jede Art der Datenerhebung, Weitergabe und Weiterverarbeitung muss geschaffen werden, hierbei sind die Anforderungen der Privatschulfreiheit zu berücksichtigen.
III. Wo sind gegebenenfalls ressort- und auch länderübergreifende Aspekte zu beachten und gegebenenfalls Schnittstellen mitzudenken, auch um Mehrfacherfassung von Daten und Medienbrüche im Umgang mit Daten zu vermeiden?
Bei sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Schulen der Pflege- und Gesundheitsberufe gibt es regelmäßig erforderliche Schnittstellen zur Patienten- und Altenhilfeversorgung sowie der Behindertenhilfe. Daten unterschiedlichster Art und Qualität werden hier ausgetauscht. Die Kompatibilität und Pluralität von Datenverarbeitungssystemen muss sichergestellt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Freien Schulen den Vorgaben der DSGVO und dem BDSG unterliegen und nicht dem Landesdatenschutzgesetz.
Um eine effektive Datenerfassung und Bereitstellung sicherzustellen, müssen auf Basis standardisierter Datenformate, Schnittstellen und Prozesse z.B. zu ASV-BW entwickelt werden, um den zur Datenmeldung und Datenbereitstellung Verpflichteten außerhalb der öffentlichen Verwaltung, d.h. den Träger freier Schulen, wie in den Eckpunkten für die Datenstrategie vorgesehen, einen einfachen Zugang zu gewährleisten.
Im Sinne der Effizienz muss der Zugang zu den Datenräumen auf der Basis einheitlicher Regeln und Standards dann auch den Trägern freier Schulen offenstehen, um die von ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Sinne einer datenbasierten Wertschöpfung von Open Data weiterbearbeiten und nutzen zu können. Dies umfasst sowohl Schülerdaten wie auch Lehrerdaten, da die Personal- und Schulplanung bei den Trägern freier Schulen gerade nicht über ASV erfolgt, sondern über externe SW-Programme.
Medienbrüche sind zu vermeiden, hierbei ist es wesentlich, dass Schnittstellen den Import und Export von Daten ermöglichen, ohne dass die Lizenzierung und Nutzung neuer SW-Programme, verbindlich vorgegebener VPN-Anbieter oder die eigene Entwicklung von Schnittstellen für die Träger freier Schulen erforderlich wird.
IV. Allgemeine Anmerkungen
Die Trennung zwischen Fachaufsicht und Rechtsaufsicht im Kontext der Schulaufsicht muss für freie Schulen weiterhin sichergestellt und erhalten bleiben.
Die digitale Souveränität der Freien Schulen und ihrer Lehrkräfte, der Eltern wie der Schülerinnen und Schüler darf auch im Datenraum Bildung und Weiterbildung nicht verloren gehen.
Um die Ziele der Landesregierung auch im Sinne des Bürokratieabbaus zu erreichen ist die regelmäßige Evaluierung von Aufwand und Nutzen der Datenerhebung auch in diesem Kontext zwingend erforderlich.