Hier können Sie die aktuell geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann.
Landesrecht BW: E-Akten-Bußgeldbehörden-Verordnung
Die Kabinettsvorlage wurde am 6. Dezember 2022 von der Landesregierung beschlossen und trat am 10. Dezember 2022 in Kraft.