Digitalisierung

Beschluss der geltenden Verordnung

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Hier können Sie die aktuell geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann.

Landesrecht BW: E-Akten-Bußgeldbehörden-Verordnung

Die Kabinettsvorlage wurde am 6. Dezember 2022 von der Landesregierung beschlossen und trat am 10. Dezember 2022 in Kraft.