Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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278. Kommentar von :ohne Name 46797

Dagmar Hennings: JA zur Pflegekammer!

Ich kann Catrin Schmid nur zustimmen! Ich bin in verantwortlicher Position bei einem Altenhilfeträger und selbst Altenpflegerin. Es gibt meines Erachtens keine Alternative zur Pflegekammer! Wir brauchen politisches Gehör und eine starke Stimme! Vor allem einen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss. Und ja, ich bin DAFÜR, dass sich Pflegende

Ich kann Catrin Schmid nur zustimmen! Ich bin in verantwortlicher Position bei einem Altenhilfeträger und selbst Altenpflegerin. Es gibt meines Erachtens keine Alternative zur Pflegekammer! Wir brauchen politisches Gehör und eine starke Stimme! Vor allem einen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss. Und ja, ich bin DAFÜR, dass sich Pflegende kontinuierlich fortbilden (müssen). Für mich ist das selbstverständlich und wichtige Grundlage, um überhaupt nach den neuesten Erkenntnissen arbeiten zu können. Das steht in den "Maßstäben und Grundsätzen", in jeder Stellenbeschreibung und ergibt sich aus den Pflichten des Arbeitsvertrags. Ein Armutszeugnis für unseren Berufsstand, wenn Pflegende sich dagegen wehren.
Vollkommen verständnislos finde ich jetzt die Voraussetzung, dass sich 60% der Pflegenden registrieren müssen, damit überhaupt eine Pflegekammer entstehen kann. Zählt die Abstimmung aus 2018 nicht mehr? Wo bleibt die Unterstützung der Politik?

277. Kommentar von :Catrin Schmid (Landespflegekammer? Ja, unbedingt!)

256. KOMMENTAR VON :OHNE NAME 48116 26.01.202323:10 Clevere Idee....

Hallo ohne Name 48116, vor was haben Sie denn so große Sorge??? Dass Sie mit solch abstrusen Verschwörungsgespinsten hier kommentieren. Ich habe da ein anderes Verständnis von Demokratie und finde es erschreckend, ohne jegliche sachlichen Argumente solche Dinge zu veröffentlichen. Das Gesetz zur Pflegekammer wird, demokratisch legitimiert, durch

Hallo ohne Name 48116,
vor was haben Sie denn so große Sorge??? Dass Sie mit solch abstrusen Verschwörungsgespinsten hier kommentieren.
Ich habe da ein anderes Verständnis von Demokratie und finde es erschreckend, ohne jegliche sachlichen Argumente solche Dinge zu veröffentlichen.
Das Gesetz zur Pflegekammer wird, demokratisch legitimiert, durch eine Mehrheit im Landtag beschlossen. Die Pflegenden, die sich haben registrieren lassen, können dann demokratisch ihre Vertretungen wählen.
"Je besser die Pflegenden informiert sind, desto mehr wollen die Pflegekammer" (Weidner 2015, 73) - lohnt sich zu lesen:
https://www.pflegekammer-rlp.de/files/pflegekammer/images/aktuelles/2015_10_01%20Weidner_Bluff_71_73%20Schwester_Pfleger.pdf

Herzliche Grüße
Catrin Schmid

276. Kommentar von :Catrin Schmid (Landespflegekammer? Ja, unbedingt!)

262. KOMMENTAR VON :OHNE NAME 48132 27.01.202312:12 Brauche keine Pflegekammer, aber bessere Arbeitsbedingen

Hallo ohne Name 48132, ja, ich brauche auch bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Und ja, es braucht die Verbände, die Gewerkschaften usw., die Stellung dazu beziehen. Aber: wir benötigen nun endlich ernstzunehmende Einflussnahme auf Augenhöhe der Politik, um dies auch durchsetzen zu können. Ein Argument, das gegen die Pflegekammer spricht

Hallo ohne Name 48132,
ja, ich brauche auch bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Und ja, es braucht die Verbände, die Gewerkschaften usw., die Stellung dazu beziehen.
Aber: wir benötigen nun endlich ernstzunehmende Einflussnahme auf Augenhöhe der Politik, um dies auch durchsetzen zu können.
Ein Argument, das gegen die Pflegekammer spricht habe ich nicht gelesen - also: warum nicht?
Nur Mut, verlieren können wir in der Pflege eigentlich nichts mehr, nur gewinnen, auch wenn eine Kammer nicht Garantie für bessere Arbeitsbedingungen sein wird, aber: eine echte Chance!

Herzliche Grüße
Catrin Schmid

275. Kommentar von :Catrin Schmid (Landespflegekammer? Ja, unbedingt!)

zu: 258. KOMMENTAR VON :OHNE NAME 48127 27.01.202308:47 NEIN zur Pflegekammer

Hallo ohne Name 48127, "Zwangsmitgliedschaft" - "undemokratisch"? Das verstehe ich nicht. Wenn das Gesetz zur Pflegekammer kommt, dann wurde dies demokratisch legitimiert durch eine Mehrheit im Landtag... Die Mitglieder in einer Pflegekammer wählen dann auf ganz demokratischem Wege eine Art Parlament für legitimierte Grundsatzentscheidungen im

Hallo ohne Name 48127,
"Zwangsmitgliedschaft" - "undemokratisch"?

Das verstehe ich nicht. Wenn das Gesetz zur Pflegekammer kommt, dann wurde dies demokratisch legitimiert durch eine Mehrheit im Landtag...
Die Mitglieder in einer Pflegekammer wählen dann auf ganz demokratischem Wege eine Art Parlament für legitimierte Grundsatzentscheidungen im Rahmen des Kammerrechts.

Herzliche Grüße
Catrin Schmid

274. Kommentar von :Catrin Schmid (Landespflegekammer? Ja, unbedingt!)

Warum stellt man sich mit solcher Vehemenz gegen eine Pflegekammer, die scheinbar wirkungslos ist?

Vermutlich wissen diejenigen, die sich vehement gegen eine Pflegekammer aussprechen, dass durch Pflegekammern ernstzunehmende und durchsetzungsstarke Einflussnahmen auf die Pflege- und Gesundheitspolitik entstehen. "Je besser Pflegende informiert sind, desto mehr wollen die Pflegekammer" (Weidner 2015, 73; in:

Vermutlich wissen diejenigen, die sich vehement gegen eine Pflegekammer aussprechen, dass durch Pflegekammern ernstzunehmende und durchsetzungsstarke Einflussnahmen auf die Pflege- und Gesundheitspolitik entstehen.

"Je besser Pflegende informiert sind, desto mehr wollen die Pflegekammer" (Weidner 2015, 73; in: https://www.pflegekammer-rlp.de/files/pflegekammer/images/aktuelles/2015_10_01%20Weidner_Bluff_71_73%20Schwester_Pfleger.pdf).

Bewahrt euch eine gesunde Skepsis und konstruktive Kritik, aber bitte: unbedingt für eine Landespflegekammer und sich rechtzeitig registrieren lassen. Um den aktuell "Mächtigen" ein Schnippchen zu schlagen, weil sie vielleicht nicht damit rechnen, dass sich mehr als 60% der Pflegenden registrieren. Dann können wir innerhalb einer Pflegekammer unsere Vertreterversammlung ganz demokratisch und geheim wählen, für legitimierte Grundsatzentscheidungen im Rahmen des Kammerrechts.

Es gibt nichts zu verlieren! Auch wenn klar ist, es wird danach auch nicht alles gut - aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung wäre getan! PRO PFLEGEKAMMER, UNBEDINGT!

273. Kommentar von :C. Krause

Landespflegekammer

Ja, die Zeit ist mehr als reif, die Pflegekammer einzurichten.

272. Kommentar von :ohne Name 48066

Neue Pflichten statt Stärkung der Pflegeberufe

Die Ziele, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen, die innerberufliche Willensbildung zu stärken und zur beruflichen Selbstbestimmung beizutragen, werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht. Stattdessen werden Pflichten der Kammermitglieder festgelegt. Dies sind u.a.: • Pflicht zur Zahlung eines von der

Die Ziele, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen, die innerberufliche Willensbildung zu stärken und zur beruflichen Selbstbestimmung beizutragen, werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht.

Stattdessen werden Pflichten der Kammermitglieder festgelegt. Dies sind u.a.:
• Pflicht zur Zahlung eines von der Vertreterversammlung festgesetzten Beitrags (Umlage),
• Pflicht zur gewissenhaften Ausübung des Berufes,
• Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten,
• Pflicht zur beruflichen Fortbildung,
• Pflicht zur Mitwirkung an der Sicherung und Kontrolle der Qualität ihrer beruflichen Leistungen.

Die Pflichten sind von den Kammermitgliedern zu erfüllen, auch wenn sie abhängig bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind und selbst, wenn sie unter prekären Bedingungen arbeiten.

Kammermitglieder unterliegen der Berufsgerichtsbarkeit. Die Maßnahmen der Berufsgerichte (Geldbußen, Aberkennung von Wahlrecht oder Mitgliedschaft in Organen der Kammer) richten sich ausschließlich gegen die Kammermitglieder. Die Kosten für das Berufsgericht tragen die Kammermitglieder.

Die vorgesehene Kammer spaltet die Beschäftigten in der Pflege. Pflegehelferinnen und Altenpflegehelferinnen können zwar freiwillig Mitglied werden, erhalten jedoch kein Wahlrecht zur Vertreterversammlung und sind auch nicht wählbar. Gerade für die Altenpflege bedeutet dies, dass etwa die Hälfte der beruflich Pflegenden vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unter Androhung einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro werden die Krankenhäuser, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen verpflichtet, die Daten von Fachpflegepersonen an den Gründungsausschuss weiterzugeben, auch wenn diese keine Einwilligung zur Datenweitergabe erteilt haben.

Kritisch zu beurteilen ist auch das Recht der Landespflegekammer bei Verweigerung von Nachweisen zu Berufseinnahmen oder beruflichen Einkünften der Pflichtmitglieder, Informationen hierüber bei den Finanzbehörden einzuholen.

Der Landeshaushalt wird zu Lasten der Kammermitglieder in Höhe von 6 Mio. entlastet.

Insgesamt führt dieser Gesetzentwurf nicht zu einer Stärkung der beruflich Pflegenden.

271. Kommentar von :Ernst Olbricht - Pflegefachkraft

Ernst Olbricht - Landespflegekammer

Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, weil sich jede und jeder in die Arbeit der Pflegekammer einbringen kann. Nicht nur außenstehen, sondern mitten drinnen an den Themen der politischen Vertretung der Pflegefachkräfte mitwirken.

Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht

270. Kommentar von :ohne Name 48148

Definitiv ein klares JA zur Pflegekammer

Es ist höchste Zeit für die Kammer!

269. Kommentar von :Chiara Berg

Endlich passiert da was

Wir benötigen endlich eine gut funktionierende Bundespflegekammer, um z.B. genauer zu definieren was unsere Aufgaben sind, die Verpflichtung zum regelmäßigen Fachwissen auffrischen und unter anderem auch ohne Fremdbestimmung die Ausbildungsinhalte und Ausbildungskriterien zu setzen. Da wird es wirklich höchste Zeit das Baden-Württemberg eine

Wir benötigen endlich eine gut funktionierende Bundespflegekammer, um z.B. genauer zu definieren was unsere Aufgaben sind, die Verpflichtung zum regelmäßigen Fachwissen auffrischen und unter anderem auch ohne Fremdbestimmung die Ausbildungsinhalte und Ausbildungskriterien zu setzen.
Da wird es wirklich höchste Zeit das Baden-Württemberg eine Landespflegekammer bekommt.

Die zu erreichende 60% Quote zur Erhaltung der Kammer, ist meiner Meinung nach vollkommen unmöglich. Hier könnte man den politischen Akteure bewusst geplantes Versagen unterstellen, gerade wenn man beachtet wie die Wahlbeteiligung in anderen Bundesländern ist mit einer Pflegekammer. Da wünsche ich mir mind. eine Minimierung der Prozentzahl und Verlängerung der Zeit. Am liebsten wäre mir keine Quote, den das ist ja eine doppelte Legitimierung.