Online-Kommentierung
Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro vor.

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro vor.
Kommentare
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Corona-Sonderzahlung
Die Entscheidungsträger sollten in sich gehen und überlegen, nach welchen Kriterien sie ihre Zahlungen/Tarif-/Besoldungsanpassungen bekommen. Sie entscheiden nach dem derzeit gültigen Index für sich selbst. Während meiner gesamten Dienstzeit als aktiver und pensionierter Polizeibeamter habe ich noch nie eine Besoldungsanpassung nach "Index" bekommen. Jetzt wird sogar eine Nullrunde für die Versorgungsempfänger beschlossen, trotz hoher Inflation, enormen Mehrkosten bei Energie (Treibstoff, Heizung, Strom sogar Wasser und Abwasser). Ebenso die stark gestiegenen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie den allgemeinen Versicherungen. Nicht zuletzt die wahnsinnigen Steigerungen für Dienstleistungen aus dem Handwerk und bei den Lebensmitteln. Deshalb ist es ungerecht und wieder einmal typisch für unser "Musterländle" bei den Polizeibeamten und Pensionären zu sparen. Da sind sich alle Regierungen, sei es rot, grün, schwarz oder gelb seit jeher einig!
Rechtsreferendare?
Von der Sonderzahlung Rechtsreferendare auszuschließen ist bezeichnend für die Wertschätzung, welche man den Referendaren entgegenbringt.
Ausschluss von RReferendar:innen :(
Welcher *hs hat sich denn ausgedacht, dass Rechtsreferendare keinen Corona-Bonus bekommen. 1150€ netto, unter der Armutsgefährdungsgrenze, aber bitte nur den Richtern und Beamten 1.300€ extra zahlen.
Wäre wohl zuviel verlangt, dass The Länd die Referendare ordentlich bezahlt. Selbst schuld wer hier noch arbeitet. Gibt zum Glück ja noch andere Bundesländer, die nicht nur gute Werbeslogans haben, sondern ihre Referendare gut behandelt.
Corona Sonderzahlung nicht an Pensionäre
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
ich bitte Sie die geplante Nichtübernahme der Corona-Prämie an Pensionäre noch einmal zu überdenken. Ich finde es nicht gut, dass die Pensionäre davon ausgeschlossen werden. Es gibt keine Zweifel, dass die "Aktiven" durch Corona teilweise extremst belastet wurden, weiterhin werden und dadurch einen Ausgleich verdienen.
Dennoch gebe ich zu bedenken, dass auch die Pensionäre (und von diesen sind nicht alle dem gehobenen oder höheren Dienst zuzuordnen) durch Corona, bzw. den Folgekosten doch sehr belastet werden. Von der Inflation will ich gar nicht erst reden. Konkret haben sich bei mir z.B. die Kosten für die Krankenversicherung (und ich war und bin leider gezwungen mich privat zu versichern) in 1 Jahr um 14% erhöht haben. Der Beitrag zur Pflegeversicherung hat sich in 1 1/2 Jahren um rund 70% erhöht.
Wir Pensionäre bekommen aber für ein Jahr eine "Nullrunde.
Mit erwartungsvollen Grüßen von einem Beamten, der 43 Jahre lang, ich denke sehr motiviert, seiner Arbeit nachgegangen ist.
Corona Sonderzahlung nicht für Pensionäre
die geplante Nichtübernahme der Corona-Prämie an Pensionäre ist dringend zu revidieren.Dies ist nicht nur ein Schlag in Gesicht derjenigen, die jahrelang gute und verantwortungsvolle Arbeit , zum Teil mit erheblicher Mehrbelastung , geleistet haben. Diese Maßnahme ist auch ein Schlag ins Gesicht all der Pensionäre , die vielfach während der Corona-Krise ehrenamtlich weiterhin mit ihrem Wissen und Knowhow ausgeholfen haben , wo man ihrer dringend bedurfte. Von den finanziellen Mehrbelastungen , die auf uns alle zukommen, ganz zu schweigen.
Den Pensionären jetzt eine Nullrunde zuzumuten zeigt, welchen Respekt der Staat als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zukommen lässt - keinen !
Absolute Ungerechtigkeit
Ich habe das komplette Jahr 2020 in den ersten Corona-Wellen meinen Dienst als Polizeibeamter verrichtet und bin dann nach 44 Dienstjahren mit Wirkung zum 01.01.2021 in den Ruhestand gegangen. Dies war laut dem Gesetzesentwurf genau 1 Tag zu früh.
Aufgrund dieses Umstandes bekomme ich jetzt nichts!
Die Landesregierung sollte sich überlegen ob Ihnen ihre Pensionäre wirklich nicht mehr wert sind. Der im Rahmen der Tarifverhandlung beteiligte GdP-Tarifvorstand sollte aufhören sich für dieses Ergebnis auch noch selbst zu loben. Hier wurde bewußt ein Keil zwischen die aktiven Beamten und die Penionäre getrieben.
Versorgungsenpfänger benachteiligt
Wenn der Begriff "Corona-Prämie" bei den Versorgungsempfängern nicht passt, sollte die Erhöhung der Versorgung um 2,8 % zeitlich entsprechend vorgezogen werden. 14 Leermonate sind unzumutbar und ein eindeutiger Verstoß gegen die Fürsorgepflicht. Zudem deckt der Erhöhungsbetrag ohnehin nicht einmal die Teuerungsrate.
Enttäuschender Umgang mit dem Nachwuchs
Der Staat erwartet selbst viel von seinem Nachwuchs, zu Recht - hier bleibt er jedoch hinter den Erwartungen des Nachwuchses zurück. Wie viele andere auch - und mit Sicherheit nicht weniger als andere in öffentlichen Ausbildungsverhältnissen Befindliche - haben Referendar*innen, bei denen es um viel geht, mit ungeheuer widrigen Bedingungen zu kämpfen seit Beginn dieser Pandemie. In anderen Bundesländern wird das honoriert, wird durch Extrakurse und zusätzliche Bemühungen im Hinblick auf Prüfungsbedingungen und -vorbereitung entgegengesteuert - und Baden-Württemberg bleibt dahinter zurück und möchte aber dennoch, so wird es jedenfalls in den Stationen vermittelt, möglichst viel und guten Nachwuchs für den späteren Einsatz im Staatsdienst gewinnen. Dass nun die Gruppe der Rechtsreferendar*innen als Einzige von der Einmalzahlung ausgeschlossen werden soll, die allen anderen zugute kommen wird, erscheint da eher kontraproduktiv. Es darf auch nicht vergessen werden, dass dem juristischen Nachwuchs ohnehin schon mehr als den allermeisten anderen Akademiker*innen abverlangt wird, die nach dem Masterstudium bereits in der Berufswelt angelangt sind, während die Referendare sich noch von Repetitorium zu Übungsklausur zu Sitzungsdienst etc. hangeln. Das sollte nicht übergangen werden.
Schlechte Ausbildung-Fehlende Wertschätzung
Leider ist das super coole THE LÄND wieder einmal hinten dran…es wäre schön gewesen, wenn man damit zeigen könnte, sich der Bedeutung des Nachwuchses bewusst zu sein…es ist interessant immer wieder zu lesen, wie sehr man sich in allen anderen Bereichen vor allem in der Wirtschaft um den Nachwuchs bemüht, weil es einen so hohen Bedarf an neuen Mitarbeitern gebe. Letzteres liest man auch immer wieder über die Justiz, die einzige Bemühung hier ist aber nichts anderes als eine unterdurchschnittliche Ausbildung. Es ist unklar, warum Rechtsreferendare, die wie alle anderen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sind und in den Genuss dieser Sonderzahlung kommen, hiervon ausgeschlossen werden. Die Botschaft hingegen ist unmissverständlich.
Sonderzahlung für Rechtsreferendar*innen
Auch ich möchte mich meinen Vorredner*innen anschließen. Meines Erachtens wäre es ein großer Fehler und absolut das falsche Signal, die Rechtsreferendar*innen des Landes Baden-Württemberg von der Sonderzahlung auszuschließen.
Auch wenn wir pro Woche vielleicht nicht ganz so viele Stunden wie die Lehramtsreferendar*innen arbeiten und unser Referendariat zu einem großen Teil auch aus dem Selbststudium besteht, gibt es für eine solche Ungleichbehandlung keinen sachlichen Grund.
Die Lehramtsreferendar*innen erhalten bereits eine deutlich höhere Unterhaltsbeihilfe, von der man im Gegensatz zu unserer relativ gut leben kann. Deshalb sollte diese Mehrarbeit keinen Grund dafür darstellen, uns gegenüber den Lehramtsreferendar*innen zu benachteiligen. Wenn überhaupt, wäre es vielleicht gerechtfertigt, uns einen geringeren Beitrag auszuzahlen. Aber garnichts?! Das unterstreicht mal wieder nur die Geringschätzung der Rechtsreferendar*innen, die uns seit Anfang des Referendariats entgegengebracht wird.
Diese spürt man nicht nur bei der Organisation der Ausbildung an den jeweiligen Landgerichten, sondern kommt offensichtlich auch von ganz oben.
In der ersten Corona-Verordnung wurden wir erst garnicht erwähnt, weshalb der Präsenzunterricht für uns die meiste Zeit verboten war. In der jetzigen stehen wir zwar drin, Präsenzunterricht ist aber mit weniger als 20 Personen pro AG dennoch nicht erlaubt, während die Hörsäle mit mehr als 100 Student*innen gefüllt werden.
Insgesamt entsteht der Eindruck, dass wir nur zum Staat gehören, wenn es diesem nützlich ist. Ansonsten werden wir ausgeschlossen.
Ich hatte vor Beginn des Referendariats vor, den Richterberuf zu ergreifen, bin mittlerweile über das scheinbar mangelnde Interesse der Justiz am Nachwuchs aber einfach nur enttäuscht.