Online-Kommentierung
Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro vor.

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro vor.
Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 4. Februar 2022 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Sonderzahlung auch für RechtsreferendarInnen!
Die falsch kommunizierte und willkürlich gefällte Vorentscheidung, ReferendarInnen von der Sonderzahlung auszunehmen, ist schwer nachvollziehbar und führt zum Verlust des Vertrauens von ReferendarInnen gegenüber dem Staat.
Wer noch am überlegen ist, sich mit guten Examensnoten für den Staatsdienst zu bewerben oder in die Privatwirtschaft zu gehen, wird wieder einmal gezeigt bekommen, dass der Staat die Aufopferung seiner Angestellten in der Corona-Pandemie nicht angemessen würdigt, und wird sich im Zweifel für die Privatwirtschaft entscheiden.
Sie haben gerade die Gelegenheit, ohne großen finanziellen Aufwand Ihre Dankbarkeit für ReferendarInnen zu zeigen, die durch die pandemiebedingten Einschränkungen erhebliche finanzielle und persönliche Einbußen im Rahmen der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen erleiden müssen. Die von Ihnen vorgenommene Ungleichbehandlung ist - gerade in Relation zu anderen Auszubildenden im Öffentlichen Dienst und ReferendarInnen in anderen Bundesländern - nicht nachzuvollziehen.
Bitte inkludieren Sie ReferendarInnen als Anspruchsberechtigte füt die einmalige Corona-Sonderzahlung des Landes Baden-Württemberg.
Spitze des Eisbergs
Wir Rechtsreferendare sind für das Land BW nichts anderes ein notwendiges Übel.
Das Land nutzt es bewusst aus, dass es keinen anderen Weg zum Volljuristen als über das Rechtsreferendariat gibt. Perfekte Situation also für das Land. Wir sind billige Arbeitskräfte, die man gleichzeitig auch noch von wirklich allem ausnehmen kann.
Der Corona-Bonus ist da nur die Spitze des Eisbergs. So wird von uns komplett verlangt, dass wir wirklich alles von privater Seite selbst stellen. Von heute auf morgen wurde coronabedingt angeordnet, dass alles im Referendariat online stattfindet. Wessen PC/Laptop nicht funktionierte oder keine Kamera hatte, konnte sich einen Neuen anschaffen. Mit ein bisschen mehr als 1000€ netto ist das ja kein Problem!
Von der Bereitstellung von Arbeitsplatz/ Stiften/Papier/Druckkosten/ /Gesetzen/Kommentaren/Microsoft-Anwendungen etc ganz zu schweigen. Nicht einmal regelmäßig Masken oder Schnelltests für den Sitzungsdienst wurden gestellt.
Alles in allem reden wir hier für die Referendare auch nur über den halben Bonus für Auszubildende. Für ein Bundesland mit einem Budget von 21 Millionen für eine Werbekampagne also nur ein heißer Tropfen auf den Stein.
Welcome to „The Länd“!
RechtsreferendarInnen
Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass RechtsreferendarInnen nicht zum Kreis der SonderzahlungsempfängerInnen zählen. Handelt es sich hierbei um ein Versehen? Denn falls LehramtsreferendarInnen zum berechtigen Personenkreis zählen, RechtsreferendarInnen aber nicht, liegt ganz offensichtlich eine Ungleichbehandlung vor. Existiert für diese differenzierte Betrachtungsweise, wer eine Sonderzahlung „verdient“ und wer nicht, ein sachlicher Grund?
Eine Rechtsreferendarin
Sonderzahlung für Rechtsreferendare
Rechtsreferendare von der Sonderzahlung auszunehmen, erschließt sich mir leider nicht aus sachlichen Gründen, insbesondere auch nicht im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Rechtsreferendare
Es ist unbegreiflich, warum Rechtsreferendare keinen Corona-Bonus erhalten. Ein Armutszeugnis für die Landesregierung.
Hohes Pensum, geringer Lohn, keine Wertschätzung
Wie die anderen Kommentator*innen bin ich gelinde gesagt überrascht über die Entscheidung, Rechtsreferendar*innen bei einer Coronasonderzahlung nicht zu berücksichtigen.
Zum einen kann ich keine Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung zu anderen, sich in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen befindenden Personengruppen erkennen.
Zum anderen steht diese Entscheidung, Rechtsreferendar*innen nicht zu berücksichtigen, fast schon in diametralem Gegensatz zu der Werbekampagne für den Staatsdienst, die mir in fast jeder bisherigen Station, sei es bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft oder auch in den Landgerichts-AGs begegnet ist. Etliche Male wurde uns ans Herz gelegt, sich mit einer Laufbahn im Staatsdienst zu beschäftigen. Wäre eine Berücksichtigung der Referendar*innen nicht die ideale Gelegenheit gewesen, Wertschätzung auszudrücken und den künftigen Volljurist*innen zu zeigen, dass sie nicht nur bei unliebsame Aufgaben wie Sitzungsdienste an weit entfernten Amtsgerichten als wertvolles Mitglied des Justizapparates gesehen werden?
Auch ich möchte auf die nicht unerheblichen Einschränkungen hinweisen, die die Referendar*innen aufgrund der Pandemie in Kauf nehmen mussten: Online-Unterricht, mit bisweilen großen inhaltlichen und technischen Mängeln, keine oder eingeschränkte Nutzbarkeit der Bibliotheken, Entfall relevanter praktischer Veranstaltungen z.B. die Begleitung einer Polizeistreife, finanzielle und mentale Belastungen durch Home-Office.
Insgesamt bleibt nur der Appell, dieses Anliegen der Referendar*innen ernst zu nehmen. Dies dürfte hinsichtlich des Personalmangels im Staatsdienst auch im Interesse des Landes Baden-Württemberg sein. Andere Bundesländer haben den Stellenwert der Referendar*innen in der Ausbildung und ihr Potential nach dem 2. Staatsexamen erkannt.
Eine Rechtsreferendarin
Und wieder einmal zeigt sich, der Ref ist der Bodensatz des ÖR-Dienstes
Die Entscheidung, dass Refs keine Corona-Sonderzahlungen bekommen ist eine bodenlose Frechheit.
Aber nach den letzten 2 Jahren wundert mich eigentlich nichts mehr. Schließlich bekommt man fast nirgends eine Ausbildung wie in BW, bei der man eigentlich jeden Tag so schön vermittelt bekommt, wie egal und unwichtig man dem Land und potentiellem Arbeitgeber ist. Da passt diese Entscheidung doch voll ins Bild.
Habe mehrere Bekannte, die dieses Jahr 1. Examen schreiben und zurück in die Heimat BW kommen wollten fürs Ref. Ich werde wärmstens davon abraten.
Referendare einbeziehen!
Während sicherlich einige der im öffentlichen Dienst Beschäftigten in einem Haus oder wenigstens einer Wohnung mit mehreren Zimmern die Pandemie verbracht haben waren viele Referendare in WGs, kleinen Wohnungen und hatten keine Möglichkeit eines Ortswechsels, da Kanzleien, Bibliotheken und Gerichte den Präsenzbetrieb weitgehend geschlossen hatten. Auch die Kinderbetreuung war zeitweise wegen angeblich mangelnder Systemrelevanz nicht möglich. Und wer hat sich um diese Kinder gekümmert? Richtig: Referendare bei denen nebenher der Unterricht lief.
Wer sagt, da soll man sich sicherlich nicht über die Bezüge beschweren hier eine einfach Rechnung:
1150€ netto (ohne Kinder und unverheiratet)
- 450€ Zimmer/Wohnung
- 40€ Bus/Bahn/Beförderung
- 100€ für Lehrbücher und Lernmaterial und Ausstattung
- 350€ Essen, Hygiene usw.
- 50 € Rückstellungen zB für den Verbesserungsversuch
Bleiben noch 150€, die man als junger Mensch auch gut gebrauchen kann, sollte man mal neue Kleidung, Schuhe oder einen Laptop brauchen.
Da fällt es mir schwer zu verstehen, warum Referendare gegenüber den übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst anders behandelt werden. Ganz abgesehen davon, dass es hier um gut ausgebildete junge Menschen geht, auf deren Engagement das Land zukünftig dringend angewiesen sein wird.
Fehlender Wertschätzung
Wieso Referendare ausgenommen sind, ist absolut unverständlich. Die schlechte Ausbildung und die psychischen Probleme sind dann wohl die 'Sonderzahlung'.
Danke für nichts.
Ungleichbehandlung von Rechtsreferendaren ohne Rechtfertigung!
RechtsreferendarInnen müssen sich ebenfalls an die coronabedingte Umstände während des Referendariats anpassen und zugeteilte Aufgaben wahrnehmen. Die Pandemie stellt somit auch das Referendariat unter erschwerte Bedingungen. Warum Rechtsreferendare von der Coronaprämie ausgeschlossen werden sollen, erscheint nicht nur ungerechtfertigt, sondern auch willkürlich.
Einerseits Nachwuchsmangel im Staatsdienst und anderseits eine solche Behandlung von Rechtsreferendaren stoßen auf völliges Unverständnis.
Warum können andere Bundesländer ihren Rechtsreferendaren Wertschätzung entgegenbringen und diese in die Sonderzahlung einbeziehen und das Land Baden-Württemberg nicht?