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Gesundheit

Änderung des Gesundheitsgesetzes

Mit der Änderung des Gesundheitsgesetzes soll der Öffentliche Gesundheitsdienst neu strukturiert und nachhaltig aufgestellt werden. Zudem soll die fachliche Expertise im Gesundheitsbereich gestärkt werden. 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wurde mit Kabinettsbeschluss vom 27. Juli 2021 im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, dem Ministerium für Finanzen und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beauftragt, das Landesgesundheitsamt in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration bis zum 31.12.2021 finanzneutral einzugliedern und in einem weiteren Schritt die landesbetrieblichen Strukturen nach § 26 LHO in kamerale Strukturen zum 31.12.2022 finanzneutral zu überführen.

Damit soll der Öffentliche Gesundheitsdienst in seiner bisherigen Form neu strukturiert und nachhaltig gestärkt, Zuständigkeiten zusammengeführt und Synergieeffekte geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die Weichen für eine Stärkung und Neustrukturierung der fachlichen Expertise im Gesundheitsbereich gestellt werden.

Durch die Eingliederung des Landesgesundheitsamtes in das Sozialministerium kommt es vor allem zu redaktionellen Änderungen unter anderem im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und in anderen landesrechtlichen Vorschriften.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 12. Oktober 2021 kommentieren.

Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes (PDF)

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