Änderung des Justizvollzugsgesetzbuchs

Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe.

Justiz

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Die Änderungen des Justizvollzugsgesetzbuchs sollen die Möglichkeiten zur Resozialisierung fördern wie auch die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtungen stärken.

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Mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Justizvollzugsgesetzbuchs (JVollzGB-ÄndG) sollen anhand vollzuglicher Erfahrungen erkannte Problemstellungen in den Blick genommen und der Normenbestand unter Berücksichtigung der Vollzugsziele gezielt weiterentwickelt werden. Dabei wurden auch seit dem Jahr 2014 fortlaufend eingegangene und gesammelte Anregungen der vollzuglichen und gerichtlichen Praxis aufgegriffen.

Neben Klarstellungen und redaktionellen Anpassungen entwickelt das Gesetz einzelne Normen unter Berücksichtigung der Vollzugsziele gezielt weiter. Die Änderungen sind darauf ausgerichtet, gleichermaßen die Möglichkeiten zur Resozialisierung zu fördern wie auch die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtungen zu stärken.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 21. Januar 2022 kommentieren.

Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Justizvollzugsgesetzbuchs (PDF)

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