Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit

Symbolbild: Ein Stempelkarussell (Stempelhalter) steht neben einem Stapel Akten auf einem Schreibtisch in einer Behörde. (Bild: dpa)

Verwaltung

Beratung und Beschluss

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Der Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung in den Landtag eingebracht und wird dort zurzeit beraten.

Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.