Online-Kommentierung
Durch das Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit soll über die freiwillige Gerichtsbarkeit eine Pflicht der Kommunen statuiert werden, die auf die Erteilung von Grundbuchausdrucken durch kommunale Grundbucheinsichtsstellen entfallende Umsatzsteuer dem Land zu erstatten.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 31. August 2022 kommentieren.
Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (PDF)
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