Online-Kommentierung
Mit dem Gesetzentwurf des Innenministeriums wird § 9 Absatz 1 ADVZG geändert, mit dem Ziel, die Bildung von Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber Beamtinnen und Beamten auszuschließen.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 9. Januar 2024 kommentieren.
Gesetz über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung (PDF)
Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.