Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)

Landwirtschaft

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Mit dem Gesetz werden die erforderlichen Regelungen für ein Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssystem für den Bereich der Abwicklung der ELER-Interventionen nach dem GAP-Strategieplan getroffen und ergänzende Landesregelungen für bestimmte Bereiche der Abwicklung von EGFL-Interventionen vorgesehen.

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Mit dem Gesetzentwurf sollen die erforderlichen Regelungen für ein Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssystem für den Bereich der Abwicklung der Interventionen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nach dem Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) getroffen und ergänzende Landesregelungen für bestimmte Bereiche der Abwicklung von Interventionen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) vorgesehen werden.

Mit der Reform der GAP für die Förderperiode 2023 bis 2027 sind im Recht der Europäischen Union (EU) wesentliche Regelungen des Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssystems für die nach dem GAP-Strategieplan umzusetzenden EGFL- und ELER-Interventionen nicht mehr enthalten und von den Mitgliedstaaten vorzusehen. Dabei ist nach dem Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern im Bereich der EU-Agrarförderung geteilt. Während der Bund im Wesentlichen die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des EGFL besitzt, haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich der ländlichen Entwicklung (ELER).

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