Beratung und Beschluss
Hier finden Sie den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess, sobald die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat
Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.
Gesetzentwurf Landesregierung 28.02.2023 Drucksache 17/4298 (14 S.)
Erste Beratung Plenarprotokoll 17/60 09.03.2023
Zweite Beratung Plenarprotokoll 17/61 29.03.2023
Gesetzesbeschluss des Landtags 29.03.2023 Drucksache 17/4412
Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.