Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur..

Gesundheit

Online-Kommentierung

Der vorliegende Verordnungsentwurf dient insbesondere der Regelung von Kenntnisprüfungen in der Humanmedizin für Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Mit der Verordnung wird die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung von Kenntnisprüfungen in der Humanmedizin für Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren vom Regierungspräsidium Stuttgart auf die Landesärztekammer mit deren Zustimmung übertragen.

Ferner werden die bereits bisher von der Landesärztekammer und der Landeszahnärztekammer wahrgenommenen Aufgaben der ärztlichen und zahnärztlichen Stelle für die Qualitätssicherung bei der Anwendung von ionisierenden Strahlen oder radioaktiver Stoffe am Menschen nach der Strahlenschutzverordnung einheitlich per Rechtsverordnung auf die jeweilige Kammer übertragen. Die einheitliche Zuständigkeitsregelung tritt an die Stelle der bisherigen Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Landeszahnärztekammer vom 8. Januar 1987 einschließlich der Nachtrags-Vereinbarung Nummer 1 vom 6. Februar 1988 sowie an die Stelle der zwischenzeitlich aufgrund von Änderungen im Bundesrecht überholten Verordnung des Sozialministeriums zur Übertragung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen und bei der medizinischen Strahlenanwendung vom 9. Februar 1990.

Weitere Informationen aus der Begründung des Verordnungsentwurfs

Kommentare

Zum Kommentieren müssen Sie sich anmelden beziehungsweise zunächst registrieren.

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 30. Dezember 2024 kommentieren.

Schreiben Sie den ersten Kommentar.