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Hinweisgeberschutz auf kommunaler Ebene

Mit dem Gesetzentwurf wird eine Richtlinie der EU und Bundesrecht umgesetzt: Die Hinweisgeberschutz-Richtlinie 2019/1937 und das Gesetz des Bundes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen vom 31. Mai 2023. Diese schützen Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Das vorliegende Gesetz betrifft Beschäftigungsgeber auf kommunaler Ebene. Es verpflichtet sie, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben.

Das Gesetz regelt auch Ausnahmen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind:

  • Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder weniger als 50 Beschäftigten und
  • sonstige kommunale Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Beschäftigten.

Daneben passt das Gesetz das Landesbeamtengesetz an.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 24. November 2023 kommentieren.

Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (PDF)

Kommentare : zum Hinweisgeberschutzgesetz

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2. Kommentar von :ohne Name 207
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1. Kommentar von :ohne Name 65447

Ich habe eine Frage, weil es Lücken in Gesetz gibt:

Welches Hinweisgeberschutzgesetz gilt bei einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts", die unter der Aufsicht eines landeseigenen Ministeriums steht, wenn die "Rentenversicherung Bund" und die "Verwaltungsberufsgenossenschaft" auch mit betroffen sind? Und das landeseigene Ministerium sich VOR der offiziellen Verabschiedung des

Welches Hinweisgeberschutzgesetz gilt bei einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts", die unter der Aufsicht eines landeseigenen Ministeriums steht, wenn die "Rentenversicherung Bund" und die "Verwaltungsberufsgenossenschaft" auch mit betroffen sind?
Und das landeseigene Ministerium sich VOR der offiziellen Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Bund für "Für Arbeitsrecht dort für NICHT zuständig erklärte".
Und auch anscheinend auch nicht, für den dortigen Arbeitsschutz!
Diese "Körperschaft des öffentlichen Rechts" meldete einen Arbeitsunfall nicht sofort und zeitnah, dessen Ursache Formaldehydausdunstung aus den dortigen Schreibtischen gewesen ist. Sie meldete ihn GAR NICHT!
Und lieferte ganz viel später der zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft ein falsches Gutachten, das unter völlig anderen Bedingungen und viel zu spät von einem externen Gutachter erstellt worden ist, anstelle von der Gewerbeaufsicht SOFORT nach meinem Hustenanfall mit Atemnot für den ich sofort bei meiner Unfallmeldung meine ärztlich bestätigte Formaldehydallergie verantwortlich gemacht habe. Und nach einem Schadstofftest durch den Betriebsarzt gefragt habe... Es gab keinen Test! Keine Unfallmeldung und meine Gehaltszahlungen wurden irgendwann eingestellt, nachdem ich nicht mehr am Arbeitsplatz erschienen bin...dort wo Formaldehyd lauerte und mich nachweislich seit Ende 2013 so krank gemacht hat, daß ich meine Arbeitszeit immer weiter reduzieren mußte, weil ich Kopfschmerzen hatte, mich nicht mehr konzentrieren konnte... Die ganze Palette aller Vergiftungserscheinungen durch! Dem wurde nicht nachgegangen und der Arbeitschutz und der Mutterschutz wurde völlig ignoriert! Und als aufgrund einer meiner Meldungen die Gewerbeaufsicht (Stuttgart? Baden-Württemberg?) die giftigen Schreibtische dort aus dem Verkehr gezogen hat, erfuhr ich das nur über den Buschfunk, aber nicht über meinen Arbeitgeber (seit 1985 bzw. 1988).
Ich habe in all dieser Zeit kein Geld von der zuständigen Unfallversicherung erhalten! Zwischendrin eine Zeitlang Arbeitslosengeld, dann eine Weile Gar nichts, dann Geld über die Rentenversicherung, die mir seit 2014 zwei Reha-Maßnahmen zahlen mußte und hier und jetzt meine sehr kleine Erwerbsminderungsrente bezahlt. Die ich nicht auch 100% erhöhen lassen konnte, weil mein Arbeitgeber die Rentenversicherung belogen hat. Ich war Ende November 2021 von der Personalstelle dort angefragt worden, daß ich meine persönlichen Dinge abholen solle! Zum Jahresende beendete ich auch alle meine monatlichen Krankmeldungen dort. Ich sah keinen Sinn darin, regelmäßig monatlich meinen Hausarzt mit weiteren Krankschreibungen belasten zu sollen, wenn mein Arbeitgeber MICH mobbt! Und seit vielen Jahren den bestehenden Arbeitsvertrag völlig ignoriert und ignorieren kann und darf (!), weil es keine anscheindend immer noch keine Tarifbindung für Körperschaften des öffentlichen Rechts gibt! Und Personalräte deshalb den Mitarbeitern dort nicht helfen können. Und Gewerkschaften auch nicht! Ich bin seit Februar 2001 Gewerkschaftsmitglied, Und war selber viele Jahre im Personalrat tätig!
Ich habe einen geltenden Arbeitsvertrag seit 1985/1988 plus Versorgungszusage und die Ergänzungen zu der Arbeitszeitverkürzung beruhen teilweise auf meiner Krankheit in Folge von Formaldehyd an meinem Arbeitsplatz und in Folge von Mobbing seit ca. 2001. Nachlesbar im Geschäftsverteilungsplan meines Arbeitgebers.
Und bewiesen durch meinen Schwerbehindertenausweis und meinen Rentenausweis.

So jetzt zurück zu meiner Frage:
Welches Hinweisgeberschutzgesetz gilt bei einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts", die unter der Aufsicht eines landeseigenen Ministeriums steht?