Kita-Leitungszeitgesetz

Eine Erzieherin ließt drei Kleinkindern aus einem Buch vor (Bild: © dpa).

Frühkindliche Bildung

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Mit dem Änderungsgesetz soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die im Rahmen des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes eingeführte Förderung einer pädagogischen Leitungszeit für Leitungen von Kindertagesstätten bis zum Ende des Jahres 2024 erfolgen kann.

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Die Kita-Leitung ist die Schlüsselstelle für die Qualität in der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder in der Einrichtung. Der Wandel in den Aufgaben von Kindertagesein-richtungen bedeutet eine zunehmende Komplexität in den Anforderungen, die an die Leitung gestellt werden. Die Stärkung von Qualität in der pädagogischen Ausgestaltung frühkindlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen beginnt mit der Stärkung der Leitung. Zur Sicherung einer guten Qualität der Betreuung und Bildung an der jeweiligen Einrichtung ist erforderlich, dass Leitungen die pädagogische Arbeit übergreifend konzeptionell gestalten und deren Umsetzung steuern und begleiten.

Deshalb wurde im Rahmen Gute-Kita-Gesetzes mit einer Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung beginnend mit dem 1. Januar 2020 eine Pflicht zur Gewährung pädagogischen Leitungszeit und eine Förderung dieser Freistellung eingeführt. Die entsprechenden Vorschriften werden am 1. Juli 2023 aufgehoben, da sie zeitlich an das Gute-Kita-Gesetz gebunden sind.

Im Rahmen des inzwischen verkündeten Kita-Qualitätsgesetzes des Bundes kann eine entsprechende Förderung der Leitungszeit nun bis zum Ende des Jahres 2024 geplant werden. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den angeschlossenen Gesetzentwurf verwiesen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 24. März 2023 kommentieren.

Kita-Leitungszeitgesetz (PDF)

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