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Ein Transportfahrzeug bringt Erdreich auf eine Deponie.

Deponiestandort Region Stuttgart

Nachteile für Angrenzer und betroffene Gemeinden

  • Gerüche
  • Attraktivität von Siedlungs-und Gewerbegebieten
  • Lärmals Belastung für Mensch und Tier (Flora und Fauna)
  • Grundstückswerte sinken?

Sie konnten den Themenbereich bis zum 28. Juni 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare : zu Belastungen für Angrenzer und betroffene Gemeinde

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5. Kommentar von :Landschaftsschutz

Bauern und Bewohner werden bestraft

Im Bottwartal würden die Grundstückspreise sinken, die landwirtschaftlichen Betriebe würden leiden. Weniger Landwirtschaft, gleich weniger essen.

4. Kommentar von :ohne Name 98790

Entschädigung von Bewohnern angrenzender Gemeinden

Viele Anwohner haben sich für ihren Wohnort oft aufgrund von aktuellen Gegebenheiten (Ruhe, Landschaft, Idylle, ...) entschieden. Durch eine Deponie würde sich insbesondere in ländlicheren Gebieten die Situation grundlegend ändern. Sehr viele Bewohner wären unglücklich mit der neuen Situation können es sich aber vielleicht nicht leisten umzuziehen

Viele Anwohner haben sich für ihren Wohnort oft aufgrund von aktuellen Gegebenheiten (Ruhe, Landschaft, Idylle, ...) entschieden. Durch eine Deponie würde sich insbesondere in ländlicheren Gebieten die Situation grundlegend ändern. Sehr viele Bewohner wären unglücklich mit der neuen Situation können es sich aber vielleicht nicht leisten umzuziehen oder haben schon zu viel investiert z.B. in ein Eigenheim.

3. Kommentar von :ohne Name 98697

Nachteile für Angrenzer

Lärmbelastung ist auf jeden Fall ein wichtiger Aspekt, daher muss die Deponie von einem Ort mindestens 3 km entfernt sein, auch darf kein zusätzlicher Durchgangsverkehr in angrenzenden Gemeinden entstehen, daher muss ein Deponiestandort rechts oder links der Autobahn nahe einer BAB Ausfahrt sein

2. Kommentar von :Andreas

Mindestabstand

Aufgrund der zu erwartenden Staub- und Lärmemissionen muss der Mindestabstand zu Siedlungs- und Gewerbegebieten sehr groß gewählt werden. Hierbei sind für bewohnte Einzelgehöfte und Ähnliches zwingend die gleichen Mindestabstände einzuhalten wir für Siedlungs- und Gewerbegebiete.

1. Kommentar von :ohne Name 38417

Mindestabstand

Da es aus nachvollziebaren Gründen zu Immissionen und Belastungen kommt; sollte ein Mindestabstand von der der Bebauung eingehalten werden. 2.000- 2.500 m von der Bebauung sind absolute Untergrenze!
Eher 5.000+ m.