Erstaufnahmeeinrichtung im Gewerbepark Breisgau

Betroffenheiten

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Kommentare : zu Betroffenheiten

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1. Kommentar von :Firmeninhaber Gewerbepark

Wohnrecht im Gewerbepark versus Erstaufnahmeeinrichtung

Im Jahr 2023 wurde im Eilantrag der Bebauungsplan für den Gewerbepark Breisgau geändert. Nach dem neuen Bebauungsplan : In allen Industrie- und Gewerbegebieten sind die gemäß § 8 (3) Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nicht zulässig. Da stellt

Im Jahr 2023 wurde im Eilantrag der Bebauungsplan für den Gewerbepark Breisgau geändert.
Nach dem neuen Bebauungsplan :
In allen Industrie- und Gewerbegebieten sind die gemäß § 8 (3) Nr. 1 BauNVO
ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nicht zulässig.
Da stellt sich für mich die Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Wie kann es sein, das Firmeninhaber kein Wohnrecht mehr erhalten aber anderseits eine EA gebaut werden soll mit 950 Betten.

Das geflüchtete in Deutschland einen Sonderstatus haben ist ja klar.
Aber nach dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich.

Da zeigt sich mal wieder das unsere Landesregierung sich nicht an die eigenen Gesätze hält.