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Die Neufassung des Gesetzes soll unter anderem die rechtlichen Grundlagen für die Änderung der Trägerschaft der Vertrauensstelle schaffen. Darüber hinaus sollen datenschutzrechtliche Bestimmungen systematischer und übersichtlich gestaltet werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Die Krebsregistrierung in Baden-Württemberg hat sich mit Einführung des Landeskrebsregistergesetzes im Jahre 2006 fortwährend weiterentwickelt und verbessert. Insbesondere sind die Voraussetzungen für eine moderne und zukunftsorientierte Durchführung der klinisch-epidemiologischen Forschung und aussagefähige Bewertungen für kurative und präventive Maßnahmen geschaffen worden.
Das Gesetz soll unter anderem die rechtlichen Grundlagen für die angestrebte Änderung der Trägerschaft der Vertrauensstelle schaffen, die bisher bei der Rentenversicherung Baden-Württemberg angesiedelt war. Darüber hinaus sollen die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen insgesamt systematischer und übersichtlich gestaltet werden sowie die Vorschriften an die aktuellen technischen Möglichkeiten und Entwicklungen angepasst werden.
Das Gesetz über die Krebsregistrierung in Baden-Württemberg (Landeskrebsregistergesetz – LKrebsRG) in der Fassung vom 7. März 2006 (Gesetzblatt Seite 346), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Juni 2022 (Gesetzblatt Seite 346) geändert worden ist, wird neu gefasst. Das Gesetz betrifft im Wesentlichen folgende Inhalte:
- Neuorganisation des Krebsregisters Baden-Württemberg,
- Optimierung, insbesondere übersichtlichere Gestaltung der bereits bestehenden Rechte der betroffenen Personen (Informations-, Auskunfts-, Berichtigungs- und Widerspruchsrecht),
- Insgesamt übersichtlichere Systematik und Aufbau des Gesetzestextes mit Untergliederungen,
- Optimierung der Regelungen zum Datenaustausch mit weiteren Institutionen und Behörden,
- Anpassung der gesetzlichen Vorschriften an die technischen Entwicklungen,
- Überarbeitung der Straf- und Bußgeldvorschriften.
Keine. Für die Umsetzung des Trägerwechsels der Vertrauensstelle und der zeitgemäßen Weiterentwicklung und Modernisierung der Krebsregistrierung bedarf es entsprechender gesetzlicher Regelungen und Anpassungen.
Durch das Gesetz entstehen weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusätzliche Ausgaben. Die zusätzlichen Kosten, die dem Krebsregister Baden-Württemberg durch den Trägerwechsel entstehen, sind mit der Krebsregisterpauschale gemäß Paragraf 65c Absatz 2 SGB V durch die Krankenkassen abgedeckt. Sollten wider Erwarten die Betriebskosten des Krebsregisters Baden-Württemberg trotz Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht vollständig ausreichen, wären die Kosten, sofern nicht durch Zuwendungen Dritter oder sonstige Erträge abgedeckt, durch das Land Baden-Württemberg zu tragen. Im Fall solcher Kosten erfolgt die Deckung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des jeweils gültigen Haushaltsplans.
Auf einen Praxis-Check wurde verzichtet, da keine neuen Verwaltungsverfahren etabliert werden.
Das Gesetz dient der zeitgemäßen Weiterentwicklung und Modernisierung der Krebsregistrierung in Baden-Württemberg, ausgelöst durch mehrere Gesetzesänderungen in Paragraf 65c SGB V. Darüber hinaus werden die Betroffenenrechte transparenter gestaltet. Dadurch soll die Akzeptanz weiter erhöht und so die Krebsbekämpfung sowohl im Vorsorgungs- als auch im Forschungsbereich weiter vorangetrieben werden. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeitschecks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Die Krebsregistrierung ist auf die digitale Verfahrensabwicklung für alle Normadressaten angewiesen, um die Verfahrensabläufe möglichst einfach, effizient und gleichzeitig transparent zu gestalten. Mit der Neufassung werden die Grundlagen für die digitalen Verfahrensabläufe weiterentwickelt. Die Krebsregistrierung hat nach Paragraf 65c Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a SGB V durch einen einheitlichen onkologischen Basisdatensatz zu erfolgen. Ohne die im Gesetz vorgesehene Digitalisierung wäre die Krebsregistrierung nicht möglich. Der Digitaltauglichkeits-Check wurde durchgeführt. Aufgrund des hohen Schutzes der Gesundheitsdaten konnte jedoch auf die Schriftlichkeit der Kommunikation nicht gänzlich verzichtet werden.
Kosten für Private können bei der Investition der technischen Ausstattung entstehen, um Meldungen an das Krebsregister Baden-Württemberg elektronisch automatisiert über die definierte Schnittstelle zu übermitteln. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass die elektronische Meldung bereits über eine vorhandene technische Ausstattung erfolgen oder bei geringer Fallzahl das Web-Portal für händische Meldungseingabe verwendet werden kann. Darüber hinaus können Kosten für Private bei der Durchführung von Forschungsvorhaben Dritter und bei gesetzlichen Pflichten, etwa der Krebsfrüherkennungs-Programme gemäß Paragraf 25a SGB V im Rahmen von Datenabgleichen mit dem Krebsregister Baden-Württemberg entstehen.


Kommentare : zur Neufassung des Krebsregistergesetzes
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Krebsregister
Ich bin durch meine Krebserkrankung selbst vom Krebsregister betroffen. Solange die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, sehe ich die meisten Änderungen positiv. Die Anpassung der gesetzlichen Vorschriften an technische Entwicklungen finde ich sogar unumgänglich. Schließlich gibt es heute Möglichkeiten, die beim ursprünglichen
Ich bin durch meine Krebserkrankung selbst vom Krebsregister betroffen. Solange die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, sehe ich die meisten Änderungen positiv. Die Anpassung der gesetzlichen Vorschriften an technische Entwicklungen finde ich sogar unumgänglich. Schließlich gibt es heute Möglichkeiten, die beim ursprünglichen Gesetz noch nicht so umsetzbar waren. Solche Entwicklungen wird es auch weiterhin geben. Und je übersichtlicher etwas gestaltet ist, desto besser findet man sich dann zurecht. Lediglich dem Trägerwechsel steht ich kritisch gegenüber. Nach Durchlesen der Begründung verstehe ich dennoch die Beweggründe hierfür.
Ich hoffe, dass der Staat solche Register zukünftig nicht für andere Zwecke missbraucht.
Krebsgesetz
Ihr solltet Euch schämen den Bürger immer noch mehr mit Gesetzen zu belasten. Ihr glaubt wirklich ich wähle Euch noch mal?