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Die Neufassung des Gesetzes soll unter anderem die rechtlichen Grundlagen für die Änderung der Trägerschaft der Vertrauensstelle schaffen. Darüber hinaus sollen datenschutzrechtliche Bestimmungen systematischer und übersichtlich gestaltet werden.

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Das Landeskrebsregistergesetz (LKrebsRG) beruht auf der bundesrechtlichen Vorgabe des Paragrafen 65c Sozialgesetzbuch (SGB) V, in der insbesondere die Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung unter Verwendung eines einheitlichen bundesweiten onkologischen Basisdatensatzes geregelt sind. Mit der Neufassung des LKrebsRG sollen die rechtlichen Grundlagen für die angestrebte Änderung der Trägerschaft der Vertrauensstelle geschaffen werden, die bisher bei der Rentenversicherung Baden-Württemberg angesiedelt war. Zur Umsetzung sind Anpassungen im LKrebsRG erforderlich. Darüber hinaus sollen die bereits bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen insgesamt systematischer und übersichtlicher gestaltet werden sowie die Vorschriften an die aktuellen technischen Möglichkeiten und Entwicklungen angepasst werden. 

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Neuorganisation des Krebsregisters Baden-Württemberg,
  • Optimierung, insbesondere übersichtlichere Gestaltung der bereits bestehenden Rechte der betroffenen Personen (Informations-, Auskunfts-, Berichtigungs- und Widerspruchsrecht),
  • insgesamt übersichtlichere Systematik und Aufbau des Gesetzestextes mit Untergliederungen,
  • Optimierung der Regelungen zum Datenaustausch mit weiteren Institutionen und Behörden,
  • Anpassung der gesetzlichen Vorschriften an die technischen Entwicklungen,
  • Überarbeitung der Straf- und Bußgeldvorschriften.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Neufassung des Krebsregistergesetzes

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. Oktober 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

2. Kommentar von :GuteEntscheidung1980

Krebsregister

Ich bin durch meine Krebserkrankung selbst vom Krebsregister betroffen. Solange die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, sehe ich die meisten Änderungen positiv. Die Anpassung der gesetzlichen Vorschriften an technische Entwicklungen finde ich sogar unumgänglich. Schließlich gibt es heute Möglichkeiten, die beim ursprünglichen

Ich bin durch meine Krebserkrankung selbst vom Krebsregister betroffen. Solange die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, sehe ich die meisten Änderungen positiv. Die Anpassung der gesetzlichen Vorschriften an technische Entwicklungen finde ich sogar unumgänglich. Schließlich gibt es heute Möglichkeiten, die beim ursprünglichen Gesetz noch nicht so umsetzbar waren. Solche Entwicklungen wird es auch weiterhin geben. Und je übersichtlicher etwas gestaltet ist, desto besser findet man sich dann zurecht. Lediglich dem Trägerwechsel steht ich kritisch gegenüber. Nach Durchlesen der Begründung verstehe ich dennoch die Beweggründe hierfür.

Ich hoffe, dass der Staat solche Register zukünftig nicht für andere Zwecke missbraucht.

1. Kommentar von :ohne Name 137597

Krebsgesetz

Ihr solltet Euch schämen den Bürger immer noch mehr mit Gesetzen zu belasten. Ihr glaubt wirklich ich wähle Euch noch mal?