Änderung des Landesbeamtengesetzes

Polizisten kontrollieren eine Gruppe Jugendlicher. (Foto: dpa)

Verwaltung

Online-Kommentierung

Mit dem Gesetzentwurf sollen verschiedene dienstrechtliche Vorschriften angepasst werden. Insbesondere soll das Gesetz Lücken bei der Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen nach Paragraf 80a des Landesbeamtengesetzes schließen.

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Nach Paragraf 80a Absatz 1 Landesbeamtengesetz (LBG) kann der Dienstherr bei einer Beamtin oder einem Beamten nach einer in Ausübung des Dienstes oder außerhalb des Dienstes wegen der Eigenschaft als Beamtin oder Beamter erlittenen Verletzung die Erfüllung eines titulierten Anspruchs auf Schmerzensgeld übernehmen. Diese Regelung geht jedoch ins Leere, wenn die Erlangung eines entsprechenden Vollstreckungstitels durch die Beamtin oder den Beamten wegen fehlender zivilrechtlicher Verantwortlichkeit der Schädigerin oder des Schädigers nicht möglich ist oder die Schädigerin oder der Schädiger nicht identifiziert werden kann. Daher soll der Dienstherr in diesen Fällen zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall eine angemessene Entschädigung zahlen können. Für die Entscheidung über die Entschädigungszahlung soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden. Dieser sollen ausnahmsweise auch andere, besonders schwerwiegende Fälle vorgelegt werden können, in denen die Voraussetzungen der Erfüllungsübernahme nicht vorliegen. Weiterhin wird Paragraf 80a Absatz 1 LBG aufgrund aktueller verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung angepasst.

Zudem soll Paragraf 51 LBG an die Anforderungen der Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen dienstlicher Beurteilungen angepasst werden. Auch die dort für die Landesregierung enthaltene Verordnungsermächtigung soll konkretisiert und dem Innenministerium, dem Justizministerium sowie dem Kultusministerium die Möglichkeit eröffnet werden, das Beurteilungswesen für die Beamtinnen und Beamten ihres Geschäftsbereichs abweichend von der Rechtsverordnung der Landesregierung zu regeln.

Darüber hinaus hat sich an verschiedenen Stellen im Landesbeamtengesetz sowie in anderen dienstrechtlichen Vorschriften weiterer Anpassungsbedarf ergeben. Weitere Änderungen erfolgen im Hinblick auf Ämter des Polizeivollzugsdienstes.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 13. März 2024 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (PDF)

Kommentare : zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

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2. Kommentar von :Stgt93X

Schaffung eines Personalentwicklungskonzeptes für alle!

Ein verbindliches landeseinheitliches Personalentwicklungskonzeptes (PEK) für alle Behörden ist lange überfällig... hier gibt es einen Flickenteppich der Ressorts. Dies birgt die Gefahr, dass gutes und motiviertes Personal in Ressorts mit besseren/einfacheren PEK abwandert. Hier sollten einheitliche und vergleichbare Standards geschaffen werden,

Ein verbindliches landeseinheitliches Personalentwicklungskonzeptes (PEK) für alle Behörden ist lange überfällig... hier gibt es einen Flickenteppich der Ressorts. Dies birgt die Gefahr, dass gutes und motiviertes Personal in Ressorts mit besseren/einfacheren PEK abwandert. Hier sollten einheitliche und vergleichbare Standards geschaffen werden, die eine klare "Aufstiegstreppe" zeichnen und sowohl als Motivation aber auch Selbstreflektion dienen könnte.

1. Kommentar von :EK

Arbeitszeit

Es gilt eine viel wichtigere Ungerechtigkeit zu ändern, nämlich die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden den Angestellten anzupassen. Diese Wochenarbeitszeit ist weder attraktiv in Bezug auf die Mitarbeiter, noch ist das zeitgemäß vor dem Hintergrund, dass in vielen Bereichen von 4-Tage-Wochen bereits gesprochen wird. Vor allem stellen die 41 Stunden

Es gilt eine viel wichtigere Ungerechtigkeit zu ändern, nämlich die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden den Angestellten anzupassen. Diese Wochenarbeitszeit ist weder attraktiv in Bezug auf die Mitarbeiter, noch ist das zeitgemäß vor dem Hintergrund, dass in vielen Bereichen von 4-Tage-Wochen bereits gesprochen wird. Vor allem stellen die 41 Stunden eine sehr hohe Belastung dar. Eine Vollzeit Beschäftigung mit Kindern hier mal ganz außen vorgelassen. Das ist denke ich die beste Änderung, die auch am meisten Wirkung zeigen würde. Ich kann mir auch vorstellen, dass die Zahl der an Burnout erkrankten dadurch zurück gehen würden.