Landeshaushaltsordnung und Verordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

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Im Rahmen des Restrukturierungsprojekts Baden-Württemberg möchte die Landesverwaltung ein neues Haushaltsmanagementsystem einführen, das die Arbeitsabläufe vereinfachen und beschleunigen soll.

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Dazu sollen die Landeshaushaltsordnung geändert und das Finanzministerium ermächtigt werden, die Prozesse der zentralen Geschäftspartnerverwaltung durch Rechtsverordnung zu regeln.

Im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprojekt Baden-Württemberg (RePro BW) wird auch das Haushaltsmanagementsystem des Landes neu ausgerichtet. Sowohl fachlich als auch technisch soll es den Anforderungen der Zukunft entsprechen. Die Verwaltung des Landes wird in die Lage versetzt, flexibel auf sich ändernde Anforderungen an das Rechnungswesen und andere betriebswirtschaftliche Prozesse zu reagieren. Arbeitsabläufe werden vereinfacht und beschleunigt. Dazu soll unter anderem eine zentrale, SAP-basierte Geschäftspartnerverwaltung eingerichtet werden. Daten-Stammsätze werden dabei mithilfe einer zentralen Service-Stelle zentral gespeichert und können so von den öffentlichen Stellen des Landes im Bedarfsfall verarbeitet werden. Die Aufgaben dieser Service-Stelle sollen ab dem 1. Januar 2022 von der Landesoberkasse Baden-Württemberg (LOK) übernommen werden, wenn das neue SAP-System produktiv arbeitet.

§ 34a der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) soll die dafür notwendige Rechtsgrundlage im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und e in Verbindung mit Absatz 4 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schaffen. Zugleich wird das Finanzministerium ermächtigt, die Prozesse der zentralen Geschäftspartnerdatenverwaltung durch Rechtsverordnung regeln zu können.

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