Nichtraucherschutzgesetz

Einschränkungen

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Freiheitsrechte Rauchende
  • Freiheitsrechte Nichtrauchende
  • Hausrecht
  • Grenzwerte für Toxizität

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Freiheitsrechte Rauchende und Dampfer
  • (Keine) Grenzwerte für Toxizität
  • Abstandsregelungen für Raucherbereiche

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren.

Kommentare : zu Einschränkungen

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13. Kommentar von :T.S.

Diskriminierung von Kranken

Nikotinabhängigkeit ist eine anerkannte Erkrankung (siehe ICD-10: F17.2). Ein allgemeines Rauchverbot im öffentlichen Raum käme meines Erachtens einem Ausschluss an der gesellschaftlichen Teilhabe aufgrund einer Erkrankung gleich. Dies dürfte kaum mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz zu vereinbaren sein. Dennoch gilt auch das Recht auf

Nikotinabhängigkeit ist eine anerkannte Erkrankung (siehe ICD-10: F17.2). Ein allgemeines Rauchverbot im öffentlichen Raum käme meines Erachtens einem Ausschluss an der gesellschaftlichen Teilhabe aufgrund einer Erkrankung gleich. Dies dürfte kaum mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz zu vereinbaren sein.

Dennoch gilt auch das Recht auf körperliche Unversehrbarkeit, was durch den passiven Konsum von Tabakrauch gefährdet sein kann.

Daher gilt es aus meiner Sicht, beiden Personengruppen (Raucher und Nichtraucher) gerecht zu werden, ohne einer der Gruppen in seiner Bewegungsfreiheit und Teilhabemöglichkeit stark einzuschränken.

Andere Länder setzten dies z.B. mit ausgewiesenen Raucherplätzen im öffentlichem Raum um (teils auch Räume mit entsprechendem Abzug). Diese müssten ähnlich wie auf Bahnsteigen barrierefrei zugänglich, leicht auffindbar, in nicht allzu großen Entfernungen und somit in ausreichender Anzahl geschaffen werden.

12. Kommentar von :ohne Name 1246

Nichtraucherschutz

Rauchen außerhalb der eigenen vier Wände sollte nur noch in ganz klar ausgewiesenen Bereichen erlaubt sein, wo es Nichtraucher nicht stört. Diese Bereiche müssen so gestaltet oder so weit weg von den Nichtrauchern sein, dass der Rauch nicht zu diesen zieht. Es darf nicht sein, dass Nichtraucher, wenn sie nicht konstant Passivrauchen möchten,

Rauchen außerhalb der eigenen vier Wände sollte nur noch in ganz klar ausgewiesenen Bereichen erlaubt sein, wo es Nichtraucher nicht stört. Diese Bereiche müssen so gestaltet oder so weit weg von den Nichtrauchern sein, dass der Rauch nicht zu diesen zieht.

Es darf nicht sein, dass Nichtraucher, wenn sie nicht konstant Passivrauchen möchten, nicht am täglichen Leben teilnehmen können.

Raucher dürfen sich gerne die Gesundheit zerstören - aber bitte nur ihre eigene und in den eigenen vier Wänden.

11. Kommentar von :ohne Name 102174

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Passivrauch ist Körperverletzung und soll untersagt werden. Ich möchte mich frei bewegen können, ohne Rauchgift ausgesetzt zu werden.

Den Rauchern wird keine Freiheit genommen, wenn das Rauchen verboten wird. Sie dürfen ja trotzdem überall hin, nur eben nicht rauchen.

10. Kommentar von :Andy

Rauchen auf Balkon

Wir (inkl. Kindergartenkind) wohnen in einem Haus mit 10 Wohnungen - und sind „umzingelt“ von Rauchern, die auf ihrem jeweiligen Balkon rauchen. Die Nutzung des Balkons zum Rauchen sollte zeitlich beschränkt werden, auf bestimmte Zeitfenster, die über die Hausordnung definiert werden und zwischen 06.00 - 22.00 Uhr eine Gesamtzeit von vier Stunden

Wir (inkl. Kindergartenkind) wohnen in einem Haus mit 10 Wohnungen - und sind „umzingelt“ von Rauchern, die auf ihrem jeweiligen Balkon rauchen. Die Nutzung des Balkons zum Rauchen sollte zeitlich beschränkt werden, auf bestimmte Zeitfenster, die über die Hausordnung definiert werden und zwischen 06.00 - 22.00 Uhr eine Gesamtzeit von vier Stunden nicht überschreitet.

9. Kommentar von :Mari

Das Freiheitsrecht des einzelnen endet dort, wo sie andere einschränkt

D.h. Rauchen sollte meiner Meinung nach zwingend dort verboten sein, wo sich Nichtraucher beeinträchtigt fühlen. Das ist egal, ob in geschlossenen Räumen, im Biergarten, auf dem Bahnsteig, vor dem Club, in der Bar, auf dem Gehweg, etc. Wer rauchen will, kann das zu Hause tun, oder in speziellen Raucher-Clubs. Aber nicht im Beisein von

D.h. Rauchen sollte meiner Meinung nach zwingend dort verboten sein, wo sich Nichtraucher beeinträchtigt fühlen.
Das ist egal, ob in geschlossenen Räumen, im Biergarten, auf dem Bahnsteig, vor dem Club, in der Bar, auf dem Gehweg, etc. Wer rauchen will, kann das zu Hause tun, oder in speziellen Raucher-Clubs. Aber nicht im Beisein von Nichtrauchern.

8. Kommentar von :Beate Voitl

Nichtrauchen ist der Normalzustand

Die Rechte der Nichtrauchenden (vor allem auch Kinder!) auf saubere Luft und Gesundheit werden durch die Rauchenden beschnitten, das muss sich ändern.

7. Kommentar von :ohne Name 102057

Rauchen vor Gastronomie und in Außengastronomie gefährdet meine Gesundheit

Das Rauchen direkt an den Aus- und Eingängen von Gastronomie und auch allen öffentlichen Gebäuden sollte verboten werden. Rauchzonen okay - aber doch nicht da, wo ich als Nichtraucher zwingend durch muss! Luftanhalten?? Kleidung wechseln ? Warum ? Die Raucher sollen da hin, wo es keinen stört - weit weg! Daher auch ein Rauchverbot in der

Das Rauchen direkt an den Aus- und Eingängen von Gastronomie und auch allen öffentlichen Gebäuden sollte verboten werden. Rauchzonen okay - aber doch nicht da, wo ich als Nichtraucher zwingend durch muss! Luftanhalten?? Kleidung wechseln ? Warum ? Die Raucher sollen da hin, wo es keinen stört - weit weg!
Daher auch ein Rauchverbot in der Außengastronomie - es ist einfach eine Zumutung….und nicht nur das - es ist Körperverletzung!

6. Kommentar von :Jubenk

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Es gibt für alle Menschen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Als Nichtraucher werde ich immer wieder gezwungen, den Zigarettenrauch von Rauchern einzuatmen - z.B. am Bahnsteig, im Eingangsbereich von Geschäften, in der Außengastro ... Wieso muss ich das tolerieren, obwohl die Toxizität des Zigarettenrauchs bekannt ist? Wo bleibt da mein

Es gibt für alle Menschen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Als Nichtraucher werde ich immer wieder gezwungen, den Zigarettenrauch von Rauchern einzuatmen - z.B. am Bahnsteig, im Eingangsbereich von Geschäften, in der Außengastro ...
Wieso muss ich das tolerieren, obwohl die Toxizität des Zigarettenrauchs bekannt ist? Wo bleibt da mein Recht auf körperliche Unversehrtheit?

5. Kommentar von :Günther A.

Eingeschränkt

Die Gedankengänge von Rauchenden sind manchmal seltsam und zeigen mir, dass man als Nichtraucher in den Augen von Rauchenden nicht im Recht sein sollte. Beispiel: Ein ehemaliger Freund von mir wollte mit seiner Frau einen Besuch mit Abendessen bei uns zuhause abstatten. Da ich wußte, dass er starker Raucher ist, sagte ich ihm, dass wir ein

Die Gedankengänge von Rauchenden sind manchmal seltsam und zeigen mir, dass man als Nichtraucher in den Augen von Rauchenden nicht im Recht sein sollte.
Beispiel: Ein ehemaliger Freund von mir wollte mit seiner Frau einen Besuch mit Abendessen bei uns zuhause abstatten. Da ich wußte, dass er starker Raucher ist, sagte ich ihm, dass wir ein Nichtraucherhaushalt sind. Er darauf, dann kommt er nicht. Ich fragte ihn warum denn nicht? Er dann, als Gast ist man schließlich König und sollte dann auch so behandelt werden. Meine Gegenfrage, wenn ich bei dir zuhause bin, würdest du dann auf die Zigaretten verzichten? Er, auf keinen Fall, schließlich ist das ja sein zuhause. Jetzt versteht man vielleicht auch warum es ein ehemaliger Freund ist.

4. Kommentar von :DGP

Ich will meine Freiheit

Ich als Nichtraucher mache ja absolut nichts. Ich belästige niemanden. Alles was ich tun kann, um keinen Rauch einzuatmen, ist faktisch zu Hause zu bleiben. Soll ich mich aus dem täglichen Leben zurückziehen und so meine Freiheit opfern, nur damit andere ihre vermeintliche Freiheit in "vollen Zügen" genießen können. Hier muss zunächst mal der

Ich als Nichtraucher mache ja absolut nichts. Ich belästige niemanden. Alles was ich tun kann, um keinen Rauch einzuatmen, ist faktisch zu Hause zu bleiben. Soll ich mich aus dem täglichen Leben zurückziehen und so meine Freiheit opfern, nur damit andere ihre vermeintliche Freiheit in "vollen Zügen" genießen können. Hier muss zunächst mal der Verursacher zurückstecken und nicht das Opfer!