Nichtraucherschutzgesetz

Einschränkungen

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Freiheitsrechte Rauchende
  • Freiheitsrechte Nichtrauchende
  • Hausrecht
  • Grenzwerte für Toxizität

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Freiheitsrechte Rauchende und Dampfer
  • (Keine) Grenzwerte für Toxizität
  • Abstandsregelungen für Raucherbereiche

Kommentare : zu Einschränkungen

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

3. Kommentar von :Adrian W

Rechte

Das Recht einer Person, die Faust umherzuschwingen endet dort, wo der Körper einer anderen Person beginnt.

Das ist beim Rauchen nicht anders. Raucher haben die Gesundheit der umstehenden Leute zu respektieren.

7. Kommentar von :ohne Name 102057

Rauchen vor Gastronomie und in Außengastronomie gefährdet meine Gesundheit

Das Rauchen direkt an den Aus- und Eingängen von Gastronomie und auch allen öffentlichen Gebäuden sollte verboten werden. Rauchzonen okay - aber doch nicht da, wo ich als Nichtraucher zwingend durch muss! Luftanhalten?? Kleidung wechseln ? Warum ? Die Raucher sollen da hin, wo es keinen stört - weit weg! Daher auch ein Rauchverbot in der

Das Rauchen direkt an den Aus- und Eingängen von Gastronomie und auch allen öffentlichen Gebäuden sollte verboten werden. Rauchzonen okay - aber doch nicht da, wo ich als Nichtraucher zwingend durch muss! Luftanhalten?? Kleidung wechseln ? Warum ? Die Raucher sollen da hin, wo es keinen stört - weit weg!
Daher auch ein Rauchverbot in der Außengastronomie - es ist einfach eine Zumutung….und nicht nur das - es ist Körperverletzung!

1. Kommentar von :mafe

Nichtraucher können oft nicht ausweichen/ Gesundheitsschutz

Die erheblichen negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Passivrauchens sind wissenschaftlich nachgewiesen. Daher geht es m.E. nicht nur um Freiheitsrechte, sondern auch um Gesundheitsschutz bzw. das Recht auf körperliche Unversehrtheit. In manchen Bereichen, z.B. an Haltestellen und Bahnhöfen sowie in der Außengastronomie, ist es kaum möglich,

Die erheblichen negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Passivrauchens sind wissenschaftlich nachgewiesen. Daher geht es m.E. nicht nur um Freiheitsrechte, sondern auch um Gesundheitsschutz bzw. das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
In manchen Bereichen, z.B. an Haltestellen und Bahnhöfen sowie in der Außengastronomie, ist es kaum möglich, sich nicht dem Passivrauchen auszusetzen. Während der Raucher ja die Freiheit hat, an einem Ort abseits von Haltestellen, Bahnhöfen, Außen-Gastro zu rauchen, kann z.B. der nichtrauchende Reisende nicht ausweichen oder muss der Gastro-Besucher auf den Außenbereich verzichten.