Nichtraucherschutzgesetz

Einschränkungen

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Freiheitsrechte Rauchende
  • Freiheitsrechte Nichtrauchende
  • Hausrecht
  • Grenzwerte für Toxizität

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Freiheitsrechte Rauchende und Dampfer
  • (Keine) Grenzwerte für Toxizität
  • Abstandsregelungen für Raucherbereiche

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren.

Kommentare : zu Einschränkungen

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3. Kommentar von :Adrian W

Rechte

Das Recht einer Person, die Faust umherzuschwingen endet dort, wo der Körper einer anderen Person beginnt.

Das ist beim Rauchen nicht anders. Raucher haben die Gesundheit der umstehenden Leute zu respektieren.

2. Kommentar von :Hans Huckebein

Freiheitsrechte

Die Freiheitsrechte der Raucher enden an den Freiheitsrechten der Nichtraucher. Als Raucher belästige ich zwangsläufig diejenigen die nicht rauchen wollen, umgekehrt geht das nicht. Wer Alkohol trinkt schädigt nur seine eigene Leber. Reklamieren die Raucher ein Recht auf Drogenkonsum? Dann aber bitte so, daß andere nicht geschädigt werden.

1. Kommentar von :mafe

Nichtraucher können oft nicht ausweichen/ Gesundheitsschutz

Die erheblichen negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Passivrauchens sind wissenschaftlich nachgewiesen. Daher geht es m.E. nicht nur um Freiheitsrechte, sondern auch um Gesundheitsschutz bzw. das Recht auf körperliche Unversehrtheit. In manchen Bereichen, z.B. an Haltestellen und Bahnhöfen sowie in der Außengastronomie, ist es kaum möglich,

Die erheblichen negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Passivrauchens sind wissenschaftlich nachgewiesen. Daher geht es m.E. nicht nur um Freiheitsrechte, sondern auch um Gesundheitsschutz bzw. das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
In manchen Bereichen, z.B. an Haltestellen und Bahnhöfen sowie in der Außengastronomie, ist es kaum möglich, sich nicht dem Passivrauchen auszusetzen. Während der Raucher ja die Freiheit hat, an einem Ort abseits von Haltestellen, Bahnhöfen, Außen-Gastro zu rauchen, kann z.B. der nichtrauchende Reisende nicht ausweichen oder muss der Gastro-Besucher auf den Außenbereich verzichten.