Nichtraucherschutzgesetz

Gastronomiebetriebe und Spielstätten

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Außengastro
  • Raucherräume
  • Raucherlokale
  • Shishabars
  • Umgang mit neuartigen Tabakprodukten
  • Sonderformen (Spielstätten, Clubs, Nachtleben)
  • Umgang mit Cannabis (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)
  • Wirtschaftliche Auswirkungen von Verboten
  • Personal: Arbeitsstättenrecht (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Außengastro, Eingangsbereiche
  • Raucherräume, abgetrennter Außenbereich
  • Wirtschaftliche und andere Auswirkungen von Verboten
  • Durchgangsräume in Raucherlokalen
  • Technischer Nichtraucherschutz
  • Hausrecht der Gastronomiebetreiber

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren.

Kommentare : zu Gastronomiebetrieben und Spielstätten

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

19. Kommentar von :GAMF

Raucherlokale, Außengastro

Es grenzt an Diskriminierung, wenn Nichtraucher von Rauchern getrennt werden. Soll man seine Freunde danach aussuchen? Also: Abschaffung von Raucherlokalen (wie übrigens in vielen europäischen Ländern schon geschehen!) Auch im Freien ist Rauch eine Belästigung, das Essen schmeckt anders mit Rauch-Untermalung. Die Raucher können in einem für

Es grenzt an Diskriminierung, wenn Nichtraucher von Rauchern getrennt werden. Soll man seine Freunde danach aussuchen?
Also: Abschaffung von Raucherlokalen (wie übrigens in vielen europäischen Ländern schon geschehen!)
Auch im Freien ist Rauch eine Belästigung, das Essen schmeckt anders mit Rauch-Untermalung. Die Raucher können in einem für diesen Zeitraum separaten Bereich rauchen, wenn das Bedürfnis zu stark wird.

18. Kommentar von :Nichtraucher2024

Außengastro

An einem schönen Sommertag möchte auch ich als Nichtraucher das Ambiente der Außengastromie genießen. Allerdings das Rauchen am Nachbartisch ist hier schon ein Ärgernis, zum mal die "netten" Leute vom Tischnachbar Blasen den Rauch gerne seitlich weg in Richtung des Nachbartischen. Denn an dem Rauchertisch mag man den Qualm natürlich auch nicht.

An einem schönen Sommertag möchte auch ich als Nichtraucher das Ambiente der Außengastromie genießen. Allerdings das Rauchen am Nachbartisch ist hier schon ein Ärgernis, zum mal die "netten" Leute vom Tischnachbar Blasen den Rauch gerne seitlich weg in Richtung des Nachbartischen. Denn an dem Rauchertisch mag man den Qualm natürlich auch nicht.
Ich finde, dass ich auch das Recht habe, die Zeit im Biergarten/Terrasse die Zeit rauchfrei zu genießen. Mit welchem Recht dürfen die Raucher mich zum Einatmen deren Qualms zwingen? Diese Leute fordern das Recht auf das Rauchen und ich muss darunter leiden.

17. Kommentar von :Bürger Ulm

Rauchfreie Außengastro

Ich stimme den vielen Kommentaren, die eine rauchfreie Außengastro fordern voll und ganz zu. Die Beeinträchtigung der Gesundheit (besonders von Kindern, Asthmatikern, kranken Menschen...) sowie der Lebensqualität durch rauchende Tischnachbarn auf der Terrasse eines Cafés o.ä. ist erheblich. Hier müssen Nichtraucher dringend (!) geschützt werden.

Ich stimme den vielen Kommentaren, die eine rauchfreie Außengastro fordern voll und ganz zu. Die Beeinträchtigung der Gesundheit (besonders von Kindern, Asthmatikern, kranken Menschen...) sowie der Lebensqualität durch rauchende Tischnachbarn auf der Terrasse eines Cafés o.ä. ist erheblich. Hier müssen Nichtraucher dringend (!) geschützt werden.

An einen wirtschaftlichen Schaden glaube ich nicht, sondern bin im Gegenteil optimistisch, dass sich viele Menschen dann lieber und länger in der Außengastro aufhalten würden.

16. Kommentar von :Nichtraucher0815

Rauchverbot in allen bewirteten Bereichen muss umgesetzt werden

Es nützt nichts wenn in Innenbereichen der Gastronomie das Rauchverbot gilt nicht aber in den Außenbereichen. Raucher nehmen keine Rücksicht auf Nichtraucher....das ist Fakt!

Deshalb muss überall in der Gastronomie das Rauchverbot gelten.

15. Kommentar von :Negroni

Rauchverbot Innen wie Außen

In gastronomischen Einrichtungen sollte das Rauchen sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich gänzlich verboten sein. Die Praxis zeigt, dass eine Trennung in Raucher- bzw. Nichtraucherbereiche nicht funktioniert. In vielen europäischen Ländern ist das generelle Rauchverbot bereits umgesetzt, die Befürchtung vieler Gastronomen vor

In gastronomischen Einrichtungen sollte das Rauchen sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich gänzlich verboten sein. Die Praxis zeigt, dass eine Trennung in Raucher- bzw. Nichtraucherbereiche nicht funktioniert. In vielen europäischen Ländern ist das generelle Rauchverbot bereits umgesetzt, die Befürchtung vieler Gastronomen vor Umsatzeinbußen hat sich nicht bewahrheitet. Die gesundheitlichen Risiken für Passivraucher sind hinreichend bekannt und erwiesen. In der Abwägung soll Gesundheitsschutz über dem individuellen Recht auf freies Rauchen Einzelner stehen.

14. Kommentar von :Jolie70

Kein Rauchen in Clubs

Es sind hauptsächlich junge Leute die in einen Club gehen und gerade die gilt es zu schützen! Hier sollte auf keinen Fall geraucht werden dürfen!

13. Kommentar von :Oralibre

Rauchen im Aussenbereich von Cafes und Gaststätten

Meistens ist es doch so, dass man als Nichtraucher nach Innen gehen muss, wenn man nicht eingenebelt werden möchte und das im Sommer!
Viele Raucher nehmen nicht mal Rücksicht, wenn man kleine Kinder dabei hat. Prinzipiell sollte dass Rauchen in der Aussengastro nicht erlaubt sein. Es funktioniert doch auch in Italien, warum nicht hier?

12. Kommentar von :Jolie70

Wo gegessen wird, darf grundsätzlich nicht geraucht werden

Bei Einführung des Gesetzes hieß es, wo gegessen wird, darf nicht geraucht werden und dann wurde eine Ausnahme nach der nächsten gebilligt. Auch in Außenanlagen von Gaststätten und in Sportstätten jeglicher Art sollte das Rauchen verboten werden. Das gilt für den Fußballverein genauso wie für Bowlinghallen. Vor allem wenn Kinder und Jugendliche

Bei Einführung des Gesetzes hieß es, wo gegessen wird, darf nicht geraucht werden und dann wurde eine Ausnahme nach der nächsten gebilligt. Auch in Außenanlagen von Gaststätten und in Sportstätten jeglicher Art sollte das Rauchen verboten werden. Das gilt für den Fußballverein genauso wie für Bowlinghallen. Vor allem wenn Kinder und Jugendliche unterwegs sind, sollte das Nichtrauchergesetz greifen!

11. Kommentar von :Jubenk

abgetrennte Raucherbereiche

Auch in der Außengastro sollten mindestens abgetrennte Raucherbereiche eingeführt werden müssen. Am besten mit einer Trennwand, damit man bei Wind nicht trotzdem noch den unsäglichen Qualm abbekommt.

10. Kommentar von :Günther A.

Außenbereiche

Wenn ich gemütlich mit Freunden in der Außengastronomie sitze, möchte ich einfach nur genießen und mich der frischen Luft erfreuen. Ein oder mehrere Raucher in der Nähe machen diesen Genuss schnell zunichte. Aber mir ist auch klar, dass Raucher gerne draußen sitzen, da sie dort rauchen dürfen. Ein echtes Dilemma, genauso wie die Raucherbereiche in

Wenn ich gemütlich mit Freunden in der Außengastronomie sitze, möchte ich einfach nur genießen und mich der frischen Luft erfreuen. Ein oder mehrere Raucher in der Nähe machen diesen Genuss schnell zunichte. Aber mir ist auch klar, dass Raucher gerne draußen sitzen, da sie dort rauchen dürfen. Ein echtes Dilemma, genauso wie die Raucherbereiche in der Gastronomie, die mit Türen abgetrennt sein sollen, aber meist aus Bequemlichkeit offen bleiben. Wären reine Raucher- und Nichtraucherlokale eine Lösung?
Ein Problem sind auch Raucher in einem Mehrfamilienhaus. Die Raucherin unter mir hat alle halbe Stunde auf dem Balkon geraucht und es mir so unmöglich gemacht, meine Wohnung ohne Rauchgestank zu lüften.
Auch hier die Frage, wären reine Raucher- oder Nichtraucherhäuser die Lösung?